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Naturgetreue Apfel-Abbildung

Schweizer Urteil: Apple erhält Markenrecht auf alle Äpfel

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Kann Apple den Markenschutz auf nahezu alle Abbildung naturgetreuer Apfel-Darstellungen für sich beanspruchen? Eine Frage, die das Schweizer Bundesverwaltungsgericht mit Sitz in St. Gallen jetzt mit „Ja“ beantwortet hat.

Apfel Logo Marke

Apple-Bildmarke beim WIPO

Dem Urteil mit dem Aktenzeichen B-4493/2022 (PDF-Download) war eine Beschwerde Apples gegen das Institut für Geistiges Eigentum vorausgegangen, über die ifun.de bereits im Juni berichtete.

Lasst euch kurz reinholen: Innerhalb der Europäischen Union und in zahlreichen weiteren Regionen weltweit, darunter in China, in Japan und in der Türkei, genießt Apple den Markenschutz auf die Abbildung eines klassischen Apfels. Dieser Schutz erstreckt sich zwar nicht auf jedes Foto eines Apfels, wohl aber auf solche Abbildungen, die in die Klasse 9 der so genannten Nizza-Klassifikationen fallen.

Die Nizza-Klassifikation beschreiben Waren und Dienstleistungen, für die sich Marken eintragen und schützen lassen. Zu Klasse 9 gehören unter anderem „Geräte und Instrumente zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten“ sowie Computer, Software und Speichermedien. Wer in diesem Kontext die Abbildung eines Apfels nutzt, der muss mit Post von Apples Anwälten rechnen.

In der Schweiz bislang ohne Eintrag

Auch in der Schweiz wollte Apple das Markenrecht auf den Apfel, wurde vom zuständigen Institut für geistiges Eigentum (IGE) jedoch zurückgewiesen. Ein Entscheid gegen den Apple erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hat.

So hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt geurteilt, dass das IGE den Schutz der Bildmarke für die genannten Waren gewähren muss. Weder sei am Markt ein so genanntes Freihaltebedürfnis auszumachen, noch seit die Apfelgrafik typisch für die geschützten Warengruppen.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann das IGE noch bis zum 6. September Beschwerde einlegen.

Im Vorfeld des Urteils hatte sich unter anderem der Schweizer Obstverband gegen den Schutz der Bildmarke ausgesprochen. Da Apple jetzt nicht nur Schutz auf den angebissenen Apfel des Unternehmenslogos genießt, sondern auch auf nahezu alle Abbildungen echter Äpfel, wenn diese in Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen der Klasse 9 kombiniert werden.

15. Aug 2023 um 18:37 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  •  ut paucis dicam
  • Das ist doch lachhaft. Wie kann man so was erlauben.

    Ich sicher mir noch schnell alle anderen obst formen.

    • Und ich mir alle „Pflaumen“. Jedesmal mit einem einem Erwachsenenfilm eine zu sehen ist …Zack 0,50ct an mich…

    • Dann stell doch einfach PC her it einem Erdbeeren-Logo. Dann kannst Du Dir auch Klasse 9 Gerate mit Erdbeerlogo schützen lassen. Ich frag mich nur, was Du dann davon hättest?

      Apple will hiermit lediglich verhindern, dass Elektroartikel ein Apfel Logo tragen, weil der Kunde sonst glauben könnte, dies sei von Apple oder zumindest von Apple lizensiert. Ich finde das vollkommen ok, wenn man bedenkt wieviel Fälschungen verkauft werden. Teilweise meinen die Fälscher sie könnten das ganze umgehen, indem sie den „Bit“ auf der falschen Seite darstellen, oder gar nicht. Genau das will Apple aber damit verhindern.

      • War hoffentlich ironisch gemeint ^^

      • Apfel im Zusammenhange mit Geräten zur Aufzeichnung, Übertragung, Wiedergabe oder Verarbeitung von Ton, Bild oder Daten“ sowie Computer, Software und Speichermedien…

        Ganz klar Mutter Natur
        Wer kennt ihn nicht den iPod-Baum1

  • Ich meinte das Recht ist reduziert auf die Darstellung als Icon im Zusammenhang, wie von euch erwähnt, wenn es sich um Audio- oder Elektronik Artikel handelt. Ich finde es daher nicht grundsätzlich falsch. Schon oft habe ich Werbung gesehen, die einen Apfel halt „zweckentfremdet“ und genau das beabsichtigte. Auf Apple Produkte hinweisen, ohne ihr Logo zu verwenden

  • Das ist echt krass und nach meinem Rechtsverständnis nicht okay.
    Aber was reg ich mich auf …

    • Das zeigt nur, dass dein Rechtsverständnis nichts mit geltendem Recht zu tun hat. Lies den Artikel noch mal. Hilft vlt.

    • Warum? Welche „Motivation“ hat wohl ein Hersteller eines Elektroartikels, wenn er darauf ein Apfel-Logo pappt? Will er damit darstellen, dass das Elektronikgadgets sehr gut für Apfelliebhaber geeignet ist? Oder steckt eine andere Intension dahinter?

      Ein schönes Beispiel: Meine Tochter hat mir vor Jahren ein Qi-Ladegerät geschenkt und hat wirklich gedacht, es sei von Apple. Auf dem Ladegerät war ein Apfellogo – aber ohne den Biss.

      Ich wollte es eigentlich behalten, aber meine Tochter bestand darauf dagegen vorzugehen. Beworben wurde es mit „Qi-Ladegerät, nicht nur für Apple Geräte geeignet“. Geschockt formuliert, würde ich mal sagen.

      Sie schrieb den Verkäufer an – der verwies auf einen chinesischen Hersteller. Dieser wiederum behauptete, dass es ja nicht verboten sei einen Apfel auf einem Gerät zu drapieren, sie könne das Gerät aber gern zum Händler zurücksenden. Das hat sie getan und gleichzeitig eine Email an Apple geschrieben. Keine 2 Wochen später waren die Ladegeräte bei dem Händler verschwunden

    • Ich differenziere nochmal kurz: dass Apple sich sein Logo überall schützen lässt, finde ich absolut wichtig und richtig. Ich bin total gegen Ideenklau und Nachbau und das gehört bestraft.
      Aber dass ein Tech-Unternehmen Rechte auf naturgetreue Abbildungen von Äpfeln haben soll, egal für welchen Zweck, ist meiner Meinung nach einfach falsch.

  • Da es sich nur auf Hard- und Software beschränkt finde ich das voll ok. Warum sollte man in diesem Bezug noch ein Apfel verwenden?

    Aber da hier einige nur die Überschrift lesen werden es jetzt viele wahrscheinlich falsch weiter erzählen :-/

  • Naja, jetzt darf keinen Apfel mehr neben meinem Monitor oder PC fotografieren und Online stellen.

  • Die Sparkassen haben das Markenrecht für ein bestimmtes „rot“.

  • Eine katastrophale Entscheidung mit unabsehbaren Folgen…

    • Da Apple jetzt nicht nur Schutz auf den angebissenen Apfel des Unternehmenslogos genießt, sondern auch auf nahezu alle Abbildungen echter Äpfel, wenn diese in Zusammenhang mit den Waren und Dienstleistungen der Klasse 9 kombiniert werden.“

      Stimmt jetzt darf keiner ein Handy verkaufen was ein Symbol hat welches wie ein Apfel aussieht.

      Damit komme ich klar.
      wenn die aufhören die Apfelladen um die Ecke zu nerven.

  • Seid ihr sicher, dass es nur im Zusammenhang mit Software u.ä. bezieht? Dann wären die Schweizer Obstbauern nie betroffen gewesen.

  • Der Apfel in Kombination mit Technik-WERBUNG (!) ist geschützt und zwar in jeglicher Form, ob angebissen, ganz…

    Der angebissene Apfel selbst ist ein Markenzeichen. Aber nur der. Der Obstbauernverband kann alle Äpfel bewerben wie er will – nur stilisiert und angebissen ist halt die Marke von Apple und damit tabu.

    Finde ich nicht problematisch. Warum auch?

  • Was hat ein echter Apfel mit einem Logo zu tun. Und was ist wenn eine Küche mit technischem Equipment in einem Prospekt abgebildet ist wo eine Obstschale mit Äpfeln dekoriert ist. Einfach nur krank was heute alles möglich ist.

  • Vielleicht sollte Gott gegen Apple klagen, da die Schöpfungstiefe der durch Apple veränderten Form von Gottes Schöpfungsoriginal nicht groß genug ist, um als eigenständiges Logo gegenüber Gottes Apfel bestehen zu können. Auch der angebissene Apfel ist ein vor Apple eingeführtes Schöpfungsoriginal, hier sollte Eva klagen gegen Apple! Und sowohl Gottes als auch Evas Original standen bereits in Zusammenhang mit Hardware (Mensch) als auch Datenverarbeitung (Gehirn zur Erkenntnis und Speicherung von Daten und Zusammenhängen (MI im Gegensatz zur KI)).

  • Da frag ich mich doch was zuerst da war, der Apfel oder Apple?

  • Apple beginnt mir unheimlich zu werden. Wer begrenzt die stetig wachsende Macht der Computergiganten?

  • was ist in den letzten Jahren mit den Richtern passiert? Täglich liest man über Fehlentscheidungen

  • Finde ich absolut richtig!
    Also das Technik und Äpfel nicht gemeinsam beworben oder gar in verruf gebracht werden

  • Ist ja jetzt nur Thema weil es Apple ist ,aber die 1600 größten Firmen der Welt haben andauernd solche Themen.
    Es ist ein ganz normaler Prozess.
    Geht eher um Piraterie ,trittbrettfahrer und Werbekampagnen die Apple in Verruf ziehen wollen.
    Vielleicht bezieht sich Samsung in ihren Werbungen dann in Zukunft auf seine Produkte ,statt nur zu zeigen dass sie beweglicher sind als iPhones !

  • Das Ganze ist doch irgendwie ein Schein-Streit. Niemand – auch nicht Apple selbst – verwendet doch für Klasse 9 Produkte eine *naturgetreue* Abbildung eines Apfels, oder?

  • Mich wundert bisher nur, dass das Nothing Phone weiterhin den beleuchteten Apfel auf der Rückseite verwenden darf. Wenn auch nicht zu nah am Original, so erkennt man doch deutlich den „Biss“ und das entspreched „herausgebissene“ Teil was mache auch als Stil erkennen.

  • Der Standpunkt von Apple, dass man keine Trittbrettfahrer unterstützen möchte, die ihre technischen Produkte gerne mal mit einem Apfel-Logo bewerben, ist durchaus nachvollziehbar.

    Trotzdem: Alles Banane!

  • Wahnwitz. Heute ist der erste April. Hatte ich gar nicht mitbekommen…
    Verrückte Welt.

  • Müssen Äpfel jetzt in der Schweiz umbenannt werden, damit die Züchter keine Lizenzgebühr bezahlen müssen?

  • Macht das jede Firma? Wenn ja ist das mit der Werbung neuer Produkte ja echt nicht so leicht. Man stelle sich vor Mercedes macht das mit dem Stern.

  • OMFG….nur gut, das es mich gar nicht interessiert XDXDXD

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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