Wegen unerlaubter Telefonwerbung
„Regelrechter Telefonterror“: Hohes Bußgeld gegen Sky
Die Bundesnetzagentur hat den Pay-TV-Sender Sky zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von einer Viertelmillion Euro verdonnert. Die Behörde unterstreicht: Man sei gegen das Unternehmen in der Vergangenheit bereits wiederholt vorgegangen und hat mehrfach Bußgelder verhängt.
Im aktuellen Fall hatte Sky auf unerlaubte Telefonwerbung gesetzt, zu der zuletzt rund 1000 Anzeigen bei der Bundesnetzagentur eingelaufen sind. Bei den Anrufen wurde für ein Pay-TV Abonnement geworben. Ziel war es, Neukunden zu akquirieren und Altkunden zurückzugewinnen. Den Anrufen lag vielfach keine wirksame Werbeeinwilligung zugrunde, andere Betroffenen hatten ihre Werbeeinwilligung widerrufen.
Spam-Anrufe ohne Einwilligung
Für die Neukundenakquise hatte das Unternehmen externe Call-Center beauftragt und auch die Einholung von Werbeeinwilligungen auf diese Unternehmen übertragen. Die Werbeeinwilligungen sollen durch Internetgewinnspiele eingeholt worden sein. Hierzu legte das Unternehmen angebliche Nachweise vor, nach denen die Betroffenen auf Internetseiten der Adresshändler First Online Trading GmbH und Flow Factory Solutions GmbH an Gewinnspielen teilgenommen und dabei auch ein Werbeeinverständnis abgegeben hätten.
Brisant: Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher die Internetseiten weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt. Vielmehr waren die Verbraucher, denen ihre angebliche Einwilligung vorgelegt wurde, überrascht. Überwiegend waren ihnen die Gewinnspielseiten gänzlich unbekannt. Für sie war es daher völlig abwegig, dass hierüber eine Werbeeinwilligung zustande gekommen sein sollte.
Sky Deutschland Fernsehen hat nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht mit der gebotenen Sorgfalt geprüft, ob die von ihr beauftragten Unternehmen auch tatsächlich Werbeeinwilligungen eingeholt hatten.
„regelrechter Telefonterror“
Die Bundesnetzagentur berichtet zudem von Anrufen, die von Sky Deutschland selbst ausgegangen sein sollen:
Einen anderen Teil der Anrufe hat die Sky Deutschland Fernsehen selbst durchgeführt, um Kunden nach deren Kündigung wieder zurückzugewinnen. Zwar hatten die Betroffenen häufig Werbeeinwilligungen erteilt, den Ermittlungen der Bundesnetzagentur zufolge erfolgten nach der Kündigung aber Anrufe, obwohl die Betroffenen mehrfach weitere Kontaktaufnahmen untersagt und zum Teil sogar schriftlich einen Werbewiderruf ausgesprochen hatten. Dennoch hörte die massive Belästigung nicht auf.
Einige Betroffene berichteten von einem regelrechten „Telefonterror“ mit mehrfachen Anrufen pro Tag oder Anrufen über einen längeren Zeitraum hinweg.
Die verhängte Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Verbraucher, die Werbeanrufen erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur auf dieser Sonderseite melden.