Zwei neue Klagen in Kalifornien
Rechtsstreit: Im iTunes Store meint „kaufen“ und „leihen“ das Gleiche
Wer sich im iTunes Store beziehungsweise in Apples Apple TV-Applikation einen Film kauft, bekommt im Gegensatz zu regulären Musik-Einkäufe keine DRM-freie Videodatei, die sich in den meisten Playern abspielen lässt, sondern muss mit einer kopiergeschützten Version Vorlieb nehmen, die sich grundsätzlich zwar vervielfältigen lässt, allerdings nur auf Apple-Geräten abgespielt werden kann. Das Abspielen ist zudem nur möglich, wenn man über die Apple ID-Zugangsdaten des Accounts verfügt, der die Rechnung für den Kauf-Film bezahlt hat.
Klage 1: Apple täuscht „Käufer“
Wird die Apple ID gelöscht, können auch die hiermit „gekauften“ Filme nicht mehr angesehen werden. Dennoch unterscheidet Apple zwischen gekauften und ausgeliehenen digitalen Inhalten und verlangt von seinen Kunden für gewöhnlich unterschiedliche Preise. Dass es sich dabei um eine Irreführung der Nutzer handelt, will der iTunes Store-Kunde David Andino jetzt vor Gericht feststellen lassen. Denn einen wirklichen Unterschied kann Andino, vom Preis abgesehen, hier nicht ausmachen.
Da Apple bestehende Apple IDs quasi nach Belieben schließen könne und bereits verkaufte Filme hin und wieder auch aus dem App Store entfernen würde – ohne Kunden die Möglichkeit einzuräumen, diese erneut auf ihren Rechner zu laden – seien auch die sogenannten „Käufe“ nichts anderes als verlängerte Mietzeiträume zu höheren Kosten.
Klage 2: Apple nimmt Zugriff auf Inhalte
Wie stark einzelne Apple-Kunden hier betroffen sein können zeigt das Beispiel von Matthew Price, der Apple wegen der Sperrung seines App Store-Accounts gerade in Kalifornien vor Gericht zerrt. Price hatte mit seiner Apple ID $24.000 für digitalen Content ausgegeben. Nachdem Apple diesen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen sperrte, verlor der Anwender damit auch sämtliche Zugriffsrechte auf sein digitales „Eigentum“.
Beide Verfahren gegen Apple wurden in der vergangenen Woche angestoßen: