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Leihgutscheine sollen trösten

iTunes Store: Apple entfernt bereits bezahlte Kauf-Filme

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Die Filme, die Apple im iTunes Store anbietet, sind häufig mit zwei Preisauszeichnungen versehen, wie unter anderem das Beispiel 2001: Odyssee im Weltraum zeigt. Wer 3,99 Euro investiert „leiht“ sich den Klassiker nur vorübergehend. Wer 5,99 Euro ausgibt kauft den Film und kann so jederzeit auf diesem Zugreifen. So zumindest die Theorie.

2001 Itunes Store Film Kauf

In der Praxis können Anwender jedoch über Rechte-Konflikte stolpern, die Apple mit Dritten austrägt. Dies ist aktuell dem kanadischen Anwender Anders da Silva aufgefallen, der sich auf dem Kurznachrichten-Portal Twitter lautstark (und nachvollziehbar) über Apples Definition eines Film-Kaufs echauffiert.

So war da Silva nicht mehr in der Lage, mehrere zuvor von ihm erworbene Filme aus dem iTunes Store zu laden. Der Nutzer kontaktierte daraufhin das Support-Team des iTunes Store und staunte nicht schlecht über deren hier veröffentlichte Antwort.

Apple konstatierte lediglich, dass die Filme nicht mehr verfügbar seinen und daraufhin bis auf Weiteres aus dem iTunes Store entfernt wurden. In der Folge verschwand auch die Download-Möglichkeit der ordentlich gekauften Titel. Zwar versuchte Apples Support-Team die Situation mit zwei gönnerhaft ausgegebenen Leihgutscheinen zu entschärfen, adressierte das Kernproblem jedoch nicht: Trennen sich die Wege von Apple und Inhalte-Anbietern, werden auch Kauffilme ähnlich wie Leihinhalte behandelt und stehen schlicht nicht mehr zum Download zur Verfügung.

In den AGB des iTunes Store heißt es dazu lediglich:

Des Weiteren behält sich Apple das Recht vor, die Dienste (oder jeden Teil oder Inhalte von diesen) jederzeit mit oder ohne Mitteilung an Sie zu modifizieren, zu sperren oder einzustellen und Apple ist Ihnen oder Dritten gegenüber nicht haftbar, wenn Apple diese Rechte ausübt. Soweit möglich, wird Apple Sie im Voraus über Modifikationen, Sperrungen oder Einstellung des Dienstes informieren. Die Beendigung der Dienste beeinträchtigt nicht die Inhalte, die Sie schon erworben haben. […]

Die Antwort des Apple Support-Teams

Apple Brief

Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Wer darüber einkauft unterstützt uns mit einem Teil des unveränderten Kaufpreises. Was ist das?
13. Sep 2018 um 07:28 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • wie eh und je kann man sich nicht darauf verlassen, dass gekaufte Inhalte für immer verfügbar bleiben. Nach dem Kauf sollte jeglicher Inhalt auf den Rechner herunter geladen werden, damit man die Daten sichern kann.

      Das Problem ist wirklich nicht neu. Bei Apple kann man sich Filme immerhin lokal sichern. Bei Amazon gekaufte Filme sind ausschließlich auf deren Cloud-Servern als Stream verfügbar.

      • Bei Amazon kann man sich die Filme auch sichern…. ich habe schon 20 davon gesichert !!!

  • Man erwirbt mit einem Kauf eben nur ein „lebenslanges“ Recht, einen Film anzuschauen. Wer da leben muss, ist leider nicht genau definiert, der Kunde, der Anbieter oder wie hier, ein Verwertungsvertrag.

    Man könnte es auch AGB-sanktionierten Diebstahl nennen.

    • Das einzige was einem wirklich bleibt sind Bücher und Papierabzuge von Fotos (und Vergleichbares).
      Alles andere ist zu Hightech.
      Ein Schallplatte kannst du nur einen bestimmten Zeitraum hören.
      Genau so wie VHS, laserdisc, Betamax, minidisc, Musikkassette.
      Sobald etwas Verschleißt und keine Ersatzteile vorhanden sind ist es vorbei.
      Naja Feuer ist der Feind von allem aber.

  • Verträge sollten so gehalten sein, dass bisherige Käufer weiterhin Zugriff haben und nur keine Neukunden mehr rankommen….

  • Das ist wohl ein Risiko das man in Kauf nehmen muss, wenn man digitale Inhalte „kauft“. Wie Apple damit umgeht ist aber in meinen Augen ziemlich ungeschickt. Hätte man sich etwas weniger von oben herab gezeigt und wäre mehr auf den Nutzer eingegangen (die Sache ist ja wirklich ärgerlich) gäbe es jetzt vermutlich keine Beschwerden quer durchs Netz.

    • Er hat zumindestens 2 mal 5.99 Dollar bekommen.

      Apple hätte auch sagen können Pech gehabt sie zu wie es weiter geht.

      • Stimmt, das wäre dann noch ungeschickter gewesen…

      • Leider weiß man nicht wieviele Filme er gekauft hat. ich gehe mal von mehreren aus, der günstigste kostet 3,99 und der neuesten sogar bis 16,99 Euro. Hat er sich nur 2 gekauft (güsntigste/teuerste) sind wir schon bei 21 Euro – und es waren sicherlich mehr als 2 Filme – Dann kommt Apple mit 2x 5,99 Euro – wooow – er ist sicherlich auch sehr begeistert gewesen (nicht)

      • @Pristo: Apple hätte auch sagen können: „F*** dich, du lächerlicher Kunde!“
        Wenn man das Verhalten DARAN misst, hat sich Apple wirklich vorbildlich verhalten!?!
        Toll…

  • Leider ist das bei allen Anbietern von digitalen Filmen/Serien so geregelt.

  • Somit ist Apple eindeutig vertragsbrüchig. Ich hoffe, der Typ strebt eine Klage an.

    Ein Grund mehr mein Verhalten nicht zu ändern: leihen ja, wenn kaufen, dann nur eine DVD.

    ^^

    • Genau so mache ich es auch, weil was ich kaufe, ich auch behalten möchte, und zwar so lange wie ich will und nicht Dritte.

    • Sorry du hast hier leider Unrecht!

      Duo erwirbst lediglich eine Lizenz den Film zu sehen und zu besitzen, du erwirbst kein Eigentum. Steht unten auf jeder CD oder auch DVD etc. .
      DAs ist kein Apple speziell. Problem.

      • Nein, du hast Unrecht. Kauf ist Gesetzlich ganz klar definiert. Da können die sich Ihre AGB in die Haare schmieren.

        Was irgendwo außer dem BGB steht ist egal. Klagen, umgehend!

      • Der Unterschied: bei einer von mir bezahlten DVD kommt keiner in meine Wohnung und stiehlt den Datenträger. Aber wenn die EU so weiter macht, kann ich mir solche Vorgehensweisen auch vorstellen.

      • Dann soll Apple solche Filme nicht mehr mit dem Wort „Kaufen“ ausstatten. „Kaufen“ bedeutet für den Durchschnittsmenschen immer noch, dass man etwas erwirbt, das einem ab dann gehört. Hier denkt der Otto-Normalverbraucher, dass er den Zugang zu einem digitalen Film erwirbt, genauso wie er eine Kopie eines DVD/Blu-ray-Films kauft. Apple kappt nun aber den erkauften Zugang zu einigen Filmen ohne den Käufer darüber zu informieren. Das ist einfach Diebstahl. Ich hoffe deswegen, dass die Verbraucherzentralen hier eingreifen, denn was sich Apple und Co. diesbezüglich in ihre AGBs schreiben, damit kann man sich getrost den Hintern abwischen.

      • Sry, aber Apple hat doch lediglich den nachträglichen Download entfernt! Wenn der Film noch auf der Platte liegt könntest du den wahrscheinlich so lange dein Medium lebt anschauen. Dementsprechend hast du mit deinem Kauf dein gut erhalten. Apple hat nur eine Zusatzleistung angeboten. Klage abgewiesen.

      • Apple kommt auch nicht auf deine Festplatte und löscht den Film.

      • In Canada&USA kommst du halt nur mit dem BGB nicht so weit…

      • Das vielleicht nicht, aber sie könnten dafür sorgen das der Film nicht mehr abspielbar ist.

      • Wenn man den „gekauften“ Film heruntergeladen hat und jetzt starten will, wird doch mit Sicherheit eine Lizenzprüfung im Hintergrund durchgeführt. Würde gern wissen, was passiert, denn der Film jetzt nicht mehr im Store verfügbar ist. Gibt der Lizenzserver trotzdem grünes Licht oder wird das Abspielen verweigert.

      • @Jack68: Eindacher Test. Internet aus und Playbutton drücken, wenn der Film startet wird kein Lizenzserver gefragt.

      • Ein Kauf erfolgt zeitlich unbegrenzt. Nein, ein Verkäufer hat nicht das Recht, den Verkauf nachträglich ohne Grund zu annullieren.

  • Solch einer Willkür darf man dem Kunden aber wirklich nicht aussetzen. Kaum auszudenken, wenn auf einmal Apple und Disney „getrennte Wege gehen.“ Marvel, Disney, Star Wars, alles wäre dann futsch. Ich dachte die Zeiten, wo man eine Kopie seiner Filme lokal speichern müsste, wären vorbei!

  • Das ist doch schon immer so. Das habe ich schon vor Jahren festgestellt, bei Musik genauso. Es ist sehr ärgerlich, andererseits müsste Apple aber sonst auch garantieren dass es die Artikel für alle Zeiten zur Verfügung stellt.

    • Ja genau das haben die Leute gedacht, als sie die iTunes-Filme kauften. Denn es steht kaufen, nicht temporäre Lizenz von einem Contentanbieter erwerben auf dem Button. Das Beispiel hier spielt in Kanada, gibt es denn ähnliche Beispiele in der EU?

  • Ich dachte immer, die verbleiben dann auf dem Server, weil die Filme ja bezahlt sind. Blurays muss ich ja auch nicht wieder in den Laden zurückbringen…

  • Wer bislang dieses Dilemma nicht kannte oder ignoriert hat, hat fahrlässig gehandelt. Es wird doch schon seit Einführung des Music Stores darüber diskutiert, dass der Nutzer lediglich das Nutzungsrecht, aber nicht das Eigentum erwirbt. Als Apple damals das DRM von den Songs entfernt hatte, wurde diese Sache für die Musik entschärft, aber bei Apps oder Filmen war es noch nie anders. Es wurde in den Anfangszeiten des App Stores auch bereits einmal eine App von den Geräten der Nutzer gelöscht, weil es dort rechtliche Probleme gab und damals führte das zu einem mittelgroßen Aufschrei – soweit ich mich noch richtig erinnere.

  • Ist ja ein Ding. Muss mir wirklich überlegen ob ich noch Filme kaufe im Store. Eigentlich wollte ich keine Medienträger mehr in den Schrank oder Regale lagern. Wie sieht es denn aus wenn mann alles auf die Festplatte herunterlädt? Habe ich dann die Medien dann wirklich oder sind Sperren drin die ein anschauen oder anhören verhindern?

      • In iTunes herunterladen und dann die unter Movies gespeicherte Datei kopieren und auf der externen Festplatte einfügen.

      • Hey Siri, echt jetzt???
        Die liegen als Files in Deinem iTunes Folder wenn Du die runter geladen hast

      • Wenn man diese Filme speichern und auslagern könnte, könnte man sie auch hundertmal kopieren oder brennen, kann mir das nicht so vorstellen. Habe 5 Filme bei Amazon gekauft, die bleiben glaube ich aber am Server liegen auch wenn sie nicht mehr angeboten werden, hoffe ich zumindest. Falls das nicht so ist, kann man keine Filme mehr digital kaufen, da kann man ja gleich sein Geld verschenken, weil speichern und kopieren ist dort auch nicht möglich.

    • Das habe ich mich jetzt auch gerade gefragt. Ich lad‘ nämlich alle Filme die ich bei iTunes kaufe auf dem Mac herunter und speichere sie auf der Festplatte. Ein Schutz ist definitiv da, man kann sie nur eingeloggt über iTunes oder QuickTime abspielen, aber ob es auch eine Sperre gibt wenn es den Film nicht mehr im Store gibt? Das wäre wirklich interessant zu wissen!

  • Das Problem liegt in der Sache an sich begründet. Wenn ein digitales Medium entfernt werden muss (egal, welcher Grund zu Grunde liegt) entfällt logischerweise auch die Möglichkeit, diesen nachträglich zu downloaden.
    Hätte man den über den iTunes Store auf dem Mac jedoch gesichert, so bestünde das Problem in dieser Form gar nicht.
    Somit ist an dieser Situation der Fehler m. E. n. nicht Apple zuzuschreiben!

  • Das war bei Musikstücken doch auch schon so. Da hat mir Apple auch nur mitgeteilt, dass ich halt Pech hätte. Es geht nichts über ein gutes Backup, wenn möglich.

  • Dabei verstehe ich nicht, wieso Apple nicht in die Verträge mit Rechteinhabern reinschreiben lässt, dass die bereits erworbenen bzw. an Kunden verkaufte private Lizenzen unabhängig davon, ob man sich zukünftig trennt und Filme nicht mehr anbietet, Bestand haben. Dürfte doch auch im Interesse der Labels sein, schließlich ist Geld geflossen, dessen Leistung plötzlich entzogen wird.

    aber bestärkt mich zumindest, weiter 4k Filme auf Scheibe zu kaufen.
    itunes zum vergünstigten leihen um vorsichten von Filmen, ok, gute Sache…
    Und wenns irgendwann keine Scheiben mehr gibt, hat mich die Medienindustrie auf Grund ihrer kundenfeindlichen Vertragspokerpolitik verloren. Streaming ist an sich ne gute Sache, aber dann stellt doch sicher, dass Lizenzen die erworben wurden, auch immer verfügbar sind. Mich als Kunden der bezahlt hat, interessiert das Hick Hack plattformbetreiver vs. content lieferant nicht. Am Ende schadet es allen und befeuert das Geheule der Medienschaffenden, dass nur illegal konsumiert wird. Aber os kann man das auch schön am brodeln halten, damit die Generalargumentation stets Bestand hat.

  • Das Problem hatte ich auch schon. Da hilft wohl nur ein Backup aller Filme auf externer Platte.

  • Was? Ich habe 776 Filme (gerade noch mal übers Apple TV nachgesehen) in den letzten 9 Jahren über iTunes gekauft! Wenn die plötzlich weg wären – Möchte gar nicht drüber nachdenken!

  • Finde ich gut, dass es öffentlich gemacht wird! Mir ist es noch nicht passiert.

  • h e r r l i c h – und die leute kaufen weiter – für mich als beobachter sehr faszinierend

  • Das Problem ist nicht gerade neu und besteht schon seit Jahren.

  • Man „kauft“ ja auch nicht, sondern man erhält nur ein Nutzungsrecht für eine gewisse Zeit. Ist doch ein alter Hut der leider mit iTunes und MP3s bei Apple begonnen hat.

    Gesellschaftlich wird dies bereits seit Jahren diskutiert und als großes Problem identifiziert. Im Rahmen von bspw CarSharing, App Store und Mietgeräten befürchten Wissenschaftler, dass in der Gesellschaft keine Werte mehr geschaffen werden. So kann auch bspw nichts mehr vererbt werden. Langfristig steht die Gesellschaft damit Im Widerspruch zu dem Grundprinzip des Kapitalismus, welches auf Wachstum und Aufbau eigener Werte basiert.

    • Apple leutet das Ende des Kapitalismus ein. Das gefällt mir

    • Naja Apple sorgt schon für den Aufbau und das Wachstum der Werte. Allerdings nur der eigenen. Aber zu denen die über 100 oder mehr Filme über iTunes gekauft haben. Wozu, wie oft schaut ihr die? Die meisten Filme, sind doch heutzutage über irgend einen Streaminganbieter ständig verfügbar. Und wenn der eine den Film, den ich sehen möchte nicht hat, dann kündige ich und gehe zu dem Anbieter der ihn hat. Das kostet zwischen 5,75€ und 14,99€ monatlich. Also für den Preis von einer Kauf-Film-Lizenz bekomme ich für 1 Monat Zugriff auf eine je nach Anbieter große Film- und Serienbibliothek. Da muss ich mir doch kein teures (unsicheres) digitales Archiv schaffen. Und mir persönlich würde wahrlich nicht ein einziger Film, geschweige denn 100 oder 700 Filme einfallen, auf die ich ständig Zugriff haben müsste. Es gibt wichtigeres.

    • Man kauft nicht, wenn der Button schwarz auf weiß Kaufen sagt?

  • Die Filme auf dem Rechner Herunterladen und abspeichern. Das würde aber gehen oder?

  • Was soll hier die Aufregung? Das ist ja wie beim sog. „Dieselskandal“…es wurde lange vorher darüber berichtet und geschrieben. Und wenn es dann ans eigene Geld geht hat man angeblich nichts davon gewusst. Ist doch immer die selbe Leier.

  • Und somit bin ich froh auf der sicheren Seite zu sein, indem ich alle Kauffilme runterlade und auf einer externen Festplatte lagere. Eine NAS oder MyCloud ist eh wesentlich komfortabler.

    • KUnd der digitale Schlüssel?!? Ehrlich gemeinte Frage…muss der nicht auch über den Rechteanbieter immer erneuert werden?

    • Naja, die sind ja mit einem DRM versehen. Da wird wahrscheinlich, wenn Apple die Lizenz verliert, der Server beim abspielen auch einen Strich durch die Rechnung machen.

      • Aber selbst dafür gäbe es ja die Möglichkeit den DRM nachträglich zu entfernen.

        Im Moment ist es jedenfalls so, das sich die Filme nur mit iTunes abspielen lassen. Und zwar unabhängig davon, ob mein iTunes an- oder abgemeldet ist im Store und auch unabhängig davon ob mein Rechner on- oder offline ist. Ich denke das die Überprüfung des Films nur mittels eines Schlüssels zwischen Datei und iTunes abläuft.

  • Genau dieser Film wird in DE für 5,99 im Sonderangebot auf der Startseite des iTS präsentiert.
    Ich vermute, dass es sich bei dem Vorfall oben um einen Einzelfall handelt. Es wird weiterhin Kauffilme geben bzw die Option zusätzlich zum Leihen.
    Immer wichtig und richtig, die Filme zu laden und nicht mehr zu löschen.

  • Hier vielleicht ein kleiner Hinweis, damit wir hier über das Richtige reden.MAn erwirbt auch bei CD und DVD Käufen lediglich eine Nutzerlizenz. Wer seine CDs verkauft, darf rein rechtlich auch Grippe Kopien nicht mehr behalten und auch die Songs/ Filme nicht mehr ansehen.
    Steht auf jeder Inhakteträgerhülle hinten!

  • HutchinsonHatch

    Gibt es evtl. eine Übersicht/Liste wie und welche Filme betroffen sind?

  • Runterladen vom Store ist Pflicht, wenn man digital gekauft hat.
    Allerdings werden bei 4K Inhalten „nur“ die HD Files zum Download bereit gestellt. So war es zumindest bis vor ca. einem Jahr noch.
    1x im Monat lade ich alle bis dahin neu gekauften Filme auf die Platte.

    • Genau! Worüber reden wir? Früher haben wir auf mehreren Regalmetern CDs, DVDs und Blurays gehortet und jetzt soll es ein Problem sein, seine kompletten digitale Käufe auf einer Festplatte zu sichern, in den allermeisten Fällen noch nicht mal so groß ist wie eine DVD. Nehmt Eure Musik, Filme etc. mit nach Hause. Genauso wie ihr es mit physischen Datenträgern auch tun würdet. Und informiert Euch über die Bedingungen unter denen Ihr Produkte kauft. Dann gibt es auch kein böses Erwachen.

      • Ein Kauf kann nicht an solche Bedingungen geknüpft werden, dann ist es rechtlich gesehen kein Kauf.

  • Mich würde interessieren welche Filme das waren und wie viele. Das konnte ich zumindest auf die Schnelle nicht herausfinden. Solange sich solche Fälle im Promillebereich bewegen ist mit das relativ egal. Ich hab auch schon einige DVDs und Blu-rays entsorgt, weil die nicht mehr angespielt werden konnten. Nichts hält ewig… und wer weiß wie lange es noch Abspielgeräte gibt und wie lange die halten…

  • Ich kaufe keine Filme. Wie oft will ich die denn schauen?? Bis ich den Text mitsprechen kann? Wer digital etwas erwirbt sollte die Inhalte ohnehin selber irgendwo speichern und sich nicht darauf verlassen das es ein anderer tut.

  • Wisste gar nicht dass man die Filme runter laden kann? Geht aber nur über iTunes oder?

  • Hatte ich auch schon. Beim Support angerufen. Dort hat man mir den Film zum Download wieder angeboten. Leider kann man diese Filme dann nicht mehr über ATV direkt streamen. Seit dem: immer Filme gleich laden und auf Disk sichern. Wenn ich was schauen mag dann einfach über iPad

  • Himmel, man „kauft“ nicht sondern erwirbt nur eine – wenn möglich – lebenslange Nutzungserlaubnis. Das ist bei Apps genauso wie bei Musik. Das ist auch keine Erfindung von Apple sondern war schon immer so. Auch Software auf CD ist lediglich der Datenträger Eigentum und hoffentlich auch im Besitz. Die darauf enthaltene Software ist lediglich nur zur Nutzung freigegeben. Wird diese online verifiziert und der Lizenzkey dort überprüft (z.B. MS Office C2R, …), dann kann jederzeit die Nutzung untersagt werden.

    WatchEver, Amazon etc. sind da auch nicht anders. Steht alles neben dem Verkauf von Seele und die Verpflichtung einmal im Monat den Müll rauszutragen in den AGBs.

    Selbst beim lokalen Sichern ist nicht garantiert, dass ein Film auch abgespielt werden kann, wenn zum Zugriff eine Kontoverifizierung erforderlich ist. Spätestens da kann jeder Content Provider eingreifen und blocken.

  • PS: Selbst eine Blueray könnte theroretisch bei einem Internetzugriffs des Players (z.B. PS3, …) beim Aktualisieren der Java Codes und Menüs die BR für einen bestimmten Player unbrauchbar machen. Da hilft wirklich nur noch die Abschottung.

  • Also eigenlich weist Apple darauf hin gekaufte Medien zu sichern da sie ev. später nicht neu geladen werden können. Ein Problem wäre es wenn man die auf Festplatte liegenden Filme nicht mehr Abspielen dürfte. Das ist ja nicht so.

  • Und genau deswegen habe ich noch nie online einen Film gekauft bei einem Streamingdienst. Ich habe lieber meine DVD daheim im Schrank liegen und kann den Film wann immer ich will ansehen. Da muss der Urheber schon persönlich vorbei kommen und mir die DVD abknöpfen.

  • Ist das jetzt ein Skandal? Eine DVD ist gekauft und Gut? In den letzten 30 Jahren hat man den Film doch auch zig Mal bezahlt. VHS, DVD, BluRay und Ultra BluRay.
    Ich fand das kostenfrei Update von HD auf 4K sehr net. 100 Filme wurden 4K. Der Neukauf wäre bei ca. 25,- € pro UHD BluRay sehr teuer geworden. Wen jetzt noch die Filme in Dolby Atmos kommen, perfekt. Sollte ein Film verschwinden. Gutschrift nehmen und dann notfalls die BluRay kaufen, bis dahin über das gesparte Geld freuen.

  • Interessant, dass sie einen in ihrem AGB-Text siezen, ansonsten aber meistens das kumpelhafte Du verwenden.

  • Wenn in Deutschland der Film nicht mehr erreichbar sein sollte, bricht Apple meiner Auffassung nach ihre eigene Nutzungsbedingungen:

    Letzter Absatz: „Die Beendigung der Dienste beeinträchtigt nicht die Inhalte, die Sie schon erworben haben. […]“

    Also wenn das hier (im Deutschsprachigen Raum?) vorkommen sollte, so ist das meinem Verständnis nach Vertragsbruch.

    • Die Beendigung der Dienste ist ja wohl nicht gleichzusetzen mit den Rechten an der Vermarktung von Filmen. So einfach ist es nicht. ;)

      • Und was hat dann der Teilsatz „…und Inhalte, die sie schon erworben haben…“ damit nicht zu tun? Ich betrachte den ganzen Satz. Und der ist für mich eindeutig.

  • Glatzmatz der Gartentroll

    Wie sich hier wieder über Apple echauffiert wird. Das ist das Problem an digitalen Käufen. Endet die Lizenz, endet auch die Nuzung. Punkt. Gleiches hat in der Vergangenheit bereits Amazon getan, hier wurden eBooks von den Kindles der Nutzer gelöscht und sogar Steam musste Spiele aus dem Store nehmen. Ich hatte damals vor zig Jahren Prey gekauft (also das mit den Aliens und Indianern, nicht das neue). und als ich es mal wieder spielen wollte…Pech, es wurden mehr Lizenzen verkauft als vorhanden, damit war mein Kauf annulliert, Geld zurück bekam ich nie.

    Wer die Sachen sein Leben lang besitzen möchte, der muss die gute alte Silberscheibe oder das Buch direkt in Papier kaufen.

  • Gut, dass ich meine Blu-ray / DVD / CD… nicht wieder zurückgeben muss, wenn sich die Label mal wieder in die Haare bekommen.

    Aber das ist so old school…

  • Torsten Dillenburg

    Eure Überschrift ist mehr als Irreführend.
    Apple entfernt keine Kauffilme, Apple kann und darf nur den erneuten Download nicht mehr anbieten, wenn die Filme nicht mehr vom Rechteinhaber bei Apple vermarktet werden.
    Wenn du den Film lokal gespeichert hast, kannst du den weiterhin abspielen.
    Sonnst ist apple doch mehr als Fair.
    Selbst filme, die ich vor Jahren gekauft habe, werden mir nun als 4k angeboten.

  • Das kann mit Filmen aus illegalen Downloadportale halt nicht passieren….

  • Das Problem scheint mir auch bei Büchern aus dem iBook Store: Hatte ein Buch aus meinen Downloads auf meinem iPhone runtergeschmissen. Nach Monaten wollte ich es erneut runterladen. Das ging aber nicht kostenlos. Denn das Buch (Roman) wurde in einer neuen Auflage vom Verlag angeboten. Ich hätte es also neu kaufen müssen und habe es bislang nicht herausgefunden, wie ich an mein damaliges Kaufexemplar drankommen könnte. Da es mir aber nicht so wichtig war, bin ich auch nicht an Apple herangetreten.

  • Das Problem scheint mir auch bei Büchern aus dem iBook Store: Hatte ein Buch aus meinen Downloads auf meinem iPhone runtergeschmissen. Nach Monaten wollte ich es erneut runterladen. Das ging aber nicht kostenlos. Denn das Buch (Roman) wurde in einer neuen Auflage vom Verlag angeboten. Ich hätte es also neu kaufen müssen und habe es bislang nicht herausgefunden, wie ich an mein damaliges Kaufexemplar drankommen könnte. Da es mir aber nicht so wichtig war, bin ich auch nicht an Apple herangetreten.

  • Wird denn der betroffene Film trotzdem noch unter meinen Käufen angezeigt, so dass ich wenigstens etwas davon mitbekomme?

  • iTunes Film kaufen
    iTunes Film downloaden
    DRM entfernen
    Fertig
    ;)

    (DRM entfernen ist mit den mir bekannten, verfügbaren Apps nur unter maximal Sierra, nicht HighSierra und auch nicht iTunes 12.8, möglich.)

  • Was heißt hier „gönnerhaft ausgegebene Leihgutscheine“?: will Apple hier verar….. ?: Bei einem bezahlten Kauffilm, welcher entfernt wird, kann es doch nur heißen: „Geld zurück“, alles andere fiele entweder unter die Rubrik „Diebstahl“, oder unter die Rubrik „Betrug“ – wobei für diese Unterscheidung im vorliegenden Fall letztlich wohl die Strafrechtler kompetent wären.

    Wieder einmal zeigt sich praktisch, daß im (angebissenen) Apfel der Wurm haust. :-<<

  • 776 (!) Filme!! Wow! Das ist mehr, als eine Videothek hat. Ok, in 9 Jahren kommt sicher viel zusammen und damals gab es ken Netflix und Co. – Dennoch eine stattliche Menge. Das kann man ja auch kaum auf Festplatten ziehen, oder? Wie viel TB werden das sein? Wow, einfach nur wow! Glaube da bist du auf der ganzen Welt der Einzige.

  • Das geht mir eindeutig zu weit. Dann kann Apple ja auch gleich nach einer von Apple frei definierbaren Zeit kommen, und mein iPhone einziehen, weil es eben so in den – bewusst viel zu unübersichtlichen und zu langen – AGB´s steht. Gekauft ist gekauft. Da kann das nicht einseitig beendet werden.

  • Das ist nichts Neues und mir auch schon passiert. Mit einer Serie. Aber ich hab von allem ein Backup. Und Filme/Musik lade ich auf den PC bzw iMac und von dort geht es auf ein NAS. So ist garantiert, dass ich mir die immer wieder anschauen kann. Inklusive meiner Serie welche „gelöscht“ wurde.

  • Und wie so oft ist der Zahlende Kunde der Dumme, während der Raubkopierer sich über das bessere Produkt freut und seine Filme immer und überall ohne den Segen von Apple anschauen kann.

  • die Einzige akzeptable Lösung ist hier die Rückerstattung des Kaufpreises.

  • Der letzt Satz im AGB Ausschnitt bedeutet doch, dass gekaufte Inhalte nicht betroffen sind.

    „Die Beendigung der Dienste beeinträchtigt nicht die Inhalte, die Sie schon erworben haben.“

  • Also das selbe Risiko wie beim DVD kauf.
    Ist die DVD defekt, sind die 30€ fürn Popo, da man ja, dank Kopierschutz, keine Sicherung anlegen darf.

    Da lobe ich mir Streamingsienste, da weiß ich, dass nichts für die Ewigkeit ist.

  • Dieses Problem betrifft doch nicht nur den iTunes Store (und alle anderen digitalen Apple Stores) und ich verstehe nicht wieso es so „große“ Wellen gegen Apple schlägt, anstatt dass man darüber berichtet wieso die Rechteinhaber immer noch in alten Zeiten zu leben scheinen bzw. leben wollen.
    Streaming-Anbieter bekommen exklusiv Deals, ganze TV-Staffeln in Deutsch und Originalvertonung separat anbieten; Rechte nur zeitweise vergeben; Teilweise fehlen einzelne Staffeln (wegen irgendwelchen rechten) dass schadet nur dem Konsumenten und kommt meist nicht von dem jeweiligen Anbieter, Streaming oder Kauf.

  • Moin Leute,

    was erwartet Ihr wenn Ihr etwas kauft, was von irgendeinem Onlinedienste abhängig ist?
    Selbst Schuld.

    Gruß Andre

    • Moin Andre,

      da würde ich z. B. so etwas wie eine „Mindestvertragslaufzeit“ erwarten. Wenn ich schon etwas kaufe, dann erwarte ich auch zumindest eine angemessene Nutzungsmöglichkeit, und/oder VOR DEM KAUF den ausdrücklichen Hinweis des Verkäufers darauf, daß die Leistungsinanspruchnahme nur begrenzt möglich sein wird.

      Und das gilt (gerade) auch für Onlinedienste, Andre.

  • Heftige Diskussion hier! Leute, merkt ihr nun endlich, was für ein F**k Streaming-Dienste sind?!

    Ich gebe zu, dass ich selbst Cloud-Dienste nutzen will/muß. Aber gegenüber Download-Diensten habe ich immer ein gesundes Mißtrauen walten lassen, denn man erwirbt hier einen Anspruch gegenüber einem Dienstleister. Ist der Dienstleister weg ist der Anspruch auch (oftmals — außer über Insolvenzmasse, die auch nicht mehr viel hergibt) verlustig (Vgl. auch Girokonto: dort hat man NUR einen ANSPRUCH gegenüber der Bank!).

    Analoges hat man auch mit dem App-Store erlebt: angeblich immer Zugriff auf (gekaufte) Apps. Aber versucht mal heute, ein iPhone 4 mit Apps NEU aufzusetzen — Fehlanzeige: „Bitte aktualisieren Sie auf eine neuere iOS-Version und laden Sie dann die aktuelle App herunter“

    :-p

    • Genau deshalb, iTunator, verwende ich ein iPad Pro 10.5′ mit 512 GB Flash-Speicher, bei (übrigens seit jeher) deaktivierter iCloud. Denn: von allem abgesehen, ist Online-Speicher potentiell unsicher. Immer. …

  • Ich hatte schon bei zwei gekauften Filmen (u.a. Matrix 1), dass ich sie im Store neu kaufen sollte, da der Rechteinhaber sie neu reingestellt hatte. Unter meinen Käufen und in der TV App sind sie aber weiterhin für mich abrufbar. Hat das auch schon jemand gehabt?

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit den Deutschen Verbraucherrecht in Einklang zu bringen ist. Mir ist bisher nix verloren gegangen, aber sollte das irgendwann mal passieren, dann Schreibe ich sofort an die Verbraucherzentrale. Egal ob es Apple oder Amazon ist. Sorry aber dann müssen Sie das eindeutig kenntlich machen, dass man ein Film für die dauer des Lizenzvertrages lizensiert und nicht kauft. Alles andere mit Film kaufen für 12,99 € ist dann Irreführend.

  • Vorschlag: 1. Apple informiert über die Entfernung der Downloadmöglichkeit mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zwecks eigener, vorheriger Datensicherung. 2. Keine Information verpflichtet m.E. zur Rückerstattung des Geldbetrages. Das wäre für mich ein gangbarer Weg.

  • Auch wenn KAUFEN dort steht, handelt es sich nicht um einen Kaufvertrag, sondern lediglich um ein Nutzungsrecht.

    Es ist also ein Lizenzvertrag, was bringt einem der Download? Ist auch DRM drauf, also auf USB Stick packen bringt auch nix.

  • Ich sag mal so: Kaufen bedeutet in der Regel auch, dass man selbst auf sein Eigentum achten muss. Ein Kaufvertrag umfasst aber nicht das Recht auf Unbegrenzte wiederbeschaffung durch den Anbieter.

    iTunes bietet die Möglichkeit des Downloads. Alle gekauften Filme können unbegrenzt auf der eigenen Festplatte gespeichert werden. Die Dateien sind zwar verschlüsselt und Kopiergeschützt, lassen sich aber auch dann noch ansehen, wenn der Download nicht mehr verfügbar ist. Es ist damit schlicht Aufgabe des Kunden, das erworbene Material ordnungsgemäß zu sichern.

    • Ein Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer allerdings schon dazu, dem Käufer den Kaufgegenstand nach dem Kauf nicht zu entwenden, selbst wenn er ihn unsicher verwahrt hat.

      Wenn ich meine Tür nicht abschließe, darf ein Filmanbieter trotzdem nicht meine Dvds klauen.

    Redet mit. Seid nett zueinander!

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