Fast 400 Millionen Euro
Neue Facebook-Strafe dürfte Werbestrategie umkehren
Die Data Protection Commission (DPC), die für ihr hartes Durchgreifen bekannte Datenschutz-Aufsichtsbehörde Irlands, hat dem Meta-Konzern eine weitere Millionenstrafe aufgebrummt, die zu einem Umbau der Werbestratege des Facebook-Mutterkonzerns führen könnte.
Streit um Facebook, Meta und WhatsApp
So hat die DPC jetzt ihre endgültige Entscheidung in zwei Verfahren getroffen, in denen es um Verletzungen der europaweit gültigen Datenschutz-Grundverordnung ging. Festgesetzt wurden Strafzahlungen in Höhe von 210 Millionen Euro für das soziale Netzwerk Facebook und 180 Millionen Euro für das Foto-Portal Instagram.
Ausschlaggebend waren zwei Beschwerden von Anwendern über die Nutzung von personenbezogenen Daten für die Anzeige von Reklame-Einblendungen und die Tatsache, dass der Meta-Konzern den Zugang zu seinen Diensten von der Zustimmung zur Nutzung der personenbezogenen Daten abhängig gemacht hatte.
Meta muss Nutzer wählen lassen
Bereits registrierten Nutzern, die sich gegen die eingeblendeten Nutzungsbedingungen entschieden hätten, sei der Zugang zu den Plattformen des Meta-Konzerns verwehrt worden, was einer Erpressung gleichgekommen wäre.
Beobachter der Entscheidung gehen davon aus, dass Meta seinen Nutzern fortan eine Möglichkeit einräumen muss, sich nicht nur aktiv gegen die Anzeige von personalisierten Bannern entscheiden zu können, sondern eine sogenannte „Opt-In“-Lösung anbieten muss.
Die Beschwerdeführer des Europäischen Zentrums für digitale Rechte in Wien (NOYB) stellen sich auf die Einführung einer Ja/Nein-Abfrage für Meta-Nutzer in Europa ein, die allen Anwendern die Möglichkeit einräumen wird sich für oder gegen die Nutzung personenbezogener Angaben für das Ausspielen von Reklame zu entscheiden und führen aus:
Die Konsequenz: keine personalisierte Werbung, weniger Gewinn in der EU. Die Entscheidung bedeutet, dass Meta den Nutzer:innen eine Version aller Apps zur Verfügung stellen muss, die keine persönlichen Daten für Werbung verwendet. Die Entscheidung würde Meta immer noch erlauben, nicht-personenbezogene Daten (wie den Inhalt eines Beitrags) zu verwenden. Meta kann auch eine Ja/Nein-Option anbieten. Die Nutzer:innen müssen in der Lage sein, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, und Meta darf den Dienst für solche Nutzer:innen nicht einschränken. Dies würde zwar die Gewinne von Meta in der EU drastisch einschränken, aber andere Arten von Werbung (z.B. Werbung anhand von Inhalten) nicht vollständig verbieten. Stattdessen wird Meta durch die Entscheidung auf die gleiche Stufe gestellt wie andere Websites oder Apps, die den Nutzer:innen eine Ja/Nein-Option bieten müssen.
Eine noch ausstehende, dritte Entscheidung der DPC zum Kurznachrichtendienst WhatsApp wurde auf Mitte Januar vertagt.