Keine Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung
Netflix: Preiserhöhungen nicht mehr per „stillschweigender Zustimmung“
Daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich die sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ in den Vertragsbedingungen der Postbank und damit de-facto in der gesamten Banken-Branche eingeschränkt hat, erinnert ihr euch sicher noch.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband war gegen die seiner Meinung nach unzulässigen AGB-Klauseln vorgegangen, die von vielen Kreditinstituten dafür genutzt wurden, nicht selten recht umfangreiche Änderungen an Leistungen und Preisen vorzunehmen, die für die betroffenen Verbraucher dann ohne aktive Zustimmung galten.
„Unser Preise können sich gelegentlich ändern“
Die eigenen Geschäftsbedingungen als einfachen Weg für die Implementierung anstehender Preiserhöhungen zu nutzen, plante auch der populäre Video-Streaming-Dienst Netflix und verfasste entsprechend formulierte Abschnitte in seinen Nutzungsbedingungen, die Preiserhöhungen nach Gutdünken des Konzerns vorsahen.
Diese Klauseln darf Netflix fortan nicht mehr verwenden. Auch hier hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Einspruch eingelegt und war zum Schutz der Konsumenten vor das Berliner Kammergericht gezogen. Das Urteil, das im Dezember 2019 dort erstritten wurde, ist nun rechtskräftig. Dies geht aus einer Agenturmeldung hervor, die unter anderem von der Berliner Morgenpost abgedruckt wurde.
Keine Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung
So ist es Netflix nun untersagt, die bislang in den AGB genutzte Sprachregelung „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“ weiterhin zu nutzen.
Der Streaming-Anbieter müsse bei zukünftigen Preisanpassungsklauseln konkreter werden und etwa erklären, welche Kostensteigerungen auf den Verbraucher umgelegt werden. Eine Preiserhöhung, die lediglich das Ziel verfolgt mehr Gewinn einzufahren, sei dabei nicht gestattet.
Aktuell heißt es in Punk 3.5 der Netflix-Bedingungen:
Änderungen am Preis und Abo-Angebot. Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.
Wie genau sich der nun rechtskräftige Beschluss auf zukünftige Preisanpassungen des Streaming-Anbieters auswirken wird, müssen die kommenden Monate zeigen. Zuletzt erhöhte Netflix die hierzulande geforderten Abogebühren Anfang des Jahres.