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Keine Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung

Netflix: Preiserhöhungen nicht mehr per „stillschweigender Zustimmung“

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Daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich die sogenannte „stillschweigende Zustimmung“ in den Vertragsbedingungen der Postbank und damit de-facto in der gesamten Banken-Branche eingeschränkt hat, erinnert ihr euch sicher noch.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband war gegen die seiner Meinung nach unzulässigen AGB-Klauseln vorgegangen, die von vielen Kreditinstituten dafür genutzt wurden, nicht selten recht umfangreiche Änderungen an Leistungen und Preisen vorzunehmen, die für die betroffenen Verbraucher dann ohne aktive Zustimmung galten.

„Unser Preise können sich gelegentlich ändern“

Die eigenen Geschäftsbedingungen als einfachen Weg für die Implementierung anstehender Preiserhöhungen zu nutzen, plante auch der populäre Video-Streaming-Dienst Netflix und verfasste entsprechend formulierte Abschnitte in seinen Nutzungsbedingungen, die Preiserhöhungen nach Gutdünken des Konzerns vorsahen.

Netflix Preise

Diese Klauseln darf Netflix fortan nicht mehr verwenden. Auch hier hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Einspruch eingelegt und war zum Schutz der Konsumenten vor das Berliner Kammergericht gezogen. Das Urteil, das im Dezember 2019 dort erstritten wurde, ist nun rechtskräftig. Dies geht aus einer Agenturmeldung hervor, die unter anderem von der Berliner Morgenpost abgedruckt wurde.

Keine Preiserhöhung zur Gewinnsteigerung

So ist es Netflix nun untersagt, die bislang in den AGB genutzte Sprachregelung „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.“ weiterhin zu nutzen.

Der Streaming-Anbieter müsse bei zukünftigen Preisanpassungsklauseln konkreter werden und etwa erklären, welche Kostensteigerungen auf den Verbraucher umgelegt werden. Eine Preiserhöhung, die lediglich das Ziel verfolgt mehr Gewinn einzufahren, sei dabei nicht gestattet.

Aktuell heißt es in Punk 3.5 der Netflix-Bedingungen:

Änderungen am Preis und Abo-Angebot. Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis unserer Abo-Angebote beeinflussen, sind Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes, Kundendienst und andere Kosten des Verkaufs (z. B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Alle Preisänderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an Sie. Sie können Ihre Mitgliedschaft jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, um zukünftige Belastungen zu vermeiden.

Wie genau sich der nun rechtskräftige Beschluss auf zukünftige Preisanpassungen des Streaming-Anbieters auswirken wird, müssen die kommenden Monate zeigen. Zuletzt erhöhte Netflix die hierzulande geforderten Abogebühren Anfang des Jahres.

28. Mai 2021 um 16:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Dass die Preise nicht ohne explizite Zustimmung erhöht werden können, finde ich gut. Aber was genau soll es bedeuten, dass „Preiserhöhungen, die lediglich das Ziel verfolgen mehr Gewinn einzufahren“ nicht mehr erlaubt sind?

    Der Sinn eines jedes Wirtschaftsunternehmens ist es maximalen Gewinn einzufahren. Dürfen die Preise also künftig gar nicht mehr erhöht werden, außer Netflix rechnet genau vor, welche Kostensteigerungen (Strom, Lohn, Miete, Lizenzen, etc.) damit finanziert wurden? Oder heißt das, dass Preiserhöhungen zur Gewinnsteigerung der expliziten Zustimmung bedürfen, Steigerungen die der Kostendeckung dienen aber weiter so vorgenommen werden können?

    • Die Vorstellung ist wohl bei diesem Gericht, dass Netflix ähnlich wie Strom Anbieter Rechenschaft darüber ablegen müssen, wieso der Preis erhöht wird. Das ist freilich Quatsch, Weil es einen riesigen unterschied darin gibt, ob ich es mit einem Anbieter von Energie zu tun habe, um den ich schwerlich herum komme, oder ein Anbieter einer Dienstleistung die zum Leben vollständig unbedeutend ist.

    • Natürlich darf ein Unternehmen eine Gewinncharge festlegen. Aber rein zur Gewinnoptimierung darf diese nicht erhöht werden.

      Beispiel Unternehmen X hat bei Beginn der Unternehmung/des Produktes 10% Gewinncharge festgelegt, dann kann es nicht irgendwann sagen: „wir hätten dann jetzt gerne 15% und müssen deswegen den Preis insgesamt erhöhen“!

      Gewinnoptimierung wäre, wenn im Preis von z.B. 16,99€ zunächst 10% Gewinncharge enthalten sind, das Unternehmen aber zum Beispiel günstiger einkauft und dadurch 12% Gewinncharge bei 16,99€ Endkundenpreis über bleiben. Die 2% darf das Unternehmen sehr wohl einsacken. Oder es senkt den Preis um mehr Kunden an Land zu ziehen.

      • Naja, was macht denn die Nahrungsmittelindustrie? Mit ihren tollen verbesserten Rezepturen…Inhalt wird reduziert und das manchmal gleichzeitig mit einer Preiserhöhung! Die sind richtig abgewichst.

      • Die Food Panscher haben aber auch ne Lobby, die ein und aus geht und somit alles konform läuft.

      • Das müssen sie machen um das Fleisch weiterhin so billig verkaufen zu können

      • Sagt nicht der Volksmund, „du bist, was du isst“ aber woher soll ich wissen wer ich bin, wenn ich nicht mehr weiß, was ich esse, weil die Industrie Methylzellulose (Bestandteil von Tapetenkleister) ins Fressen mischt… … und das ist nur ein Beispiel von unzählig vielen.

      • Gebe ich Dir vollkommen Recht, dieser Etikettenschwindel gehört genauso abgewatscht.

      • Warum sollte das ein privatwirtschaftliches Unternehmen nicht dürfen?
        ich kann doch jederzeit mein Produkt teurer machen und muss mich da nicht rechtfertigen, wieso ich da ms tue?
        wie zuvor schon beschrieben: es ist ja kein lebensnotwendiges Gut wie Wasser , Strom oder Grundnahrungsmittel (und selbst die werden wie unten erwähnt einfach mal teurer und / oder weniger drin).
        und „gelegentlich preisanpassung nach aktueller Situation wie Lizenzkosten“ würde für mich bedeuten, dass es auch mal wieder billiger werden kann – glaub ich persönlich aber nicht.

        als bei mir dasPopup in der App kam „wollen sie zum teureren Preis weiterhin abonnieren“ hab ich gleich den „kündigen“ Knopf gedrückt. Das war dieses Jahr mindestens die zweite Erhöhung.

      • Also in der freien Marktwirtschaft kann ich den Preis verlangen den ich möchte. Verstehe dieses Urteil nicht wirklich. Niemand wird gezwungen einen Streaming Dienst zu abonnieren und es handelt sich hier nicht um einen lebensnotwendigen Grundbedarf. Gewinn zu machen und zu optimieren ist nun mal das Ziel eines jeden Unternehmens

      • Netflix kann immer noch Preise verlangen wie sie wollen nur nicht einfach so erhöhen. Du musst nur num zustimmen dass du ab nächsten Monat den höheren Preis zahlst. Wenn du dies ablehnst läuft der Vertrag halt aus bzw. kündigt Netflix ihn dir und musst einen neuen abschließen. Denn die Möglichkeit Monatlich zu kündigen gilt für beide Seiten.

      • Nein, so stimmt das einfach nicht.
        Es geht hierbei um bestehende Verträge, bei denen der Preis beim Abschluss vereinbart wurde. DIESER Preis wird nun besser geschützt.
        Sie dürfen weiterhin beliebige Preisgestaltung anwenden, aber eben nicht über die AGB, sondern nur bei Neuanschlüssen. Bei bestehenden Verträgen müssen Erhöhungen genau erklärt werden.

        Hört bitte mit euren komischen Produktvergleichen auf, die nicht passen.

      • Das ist ja wie beim Mietzins für Wohnungen. Da darf man im Bestand auch nicht einfach so erhöhen.

        Aber ganz ehrlich: wenn ein Unternehmen seinen Preis nicht mehr einfach anpassen darf, dann sind wir im tiefsten Sozialismus :(((

        Klar Ankündigung: ja
        Sofortiges Kündigungsrecht: ja
        Aber doch keine Beschränkung von Erhöhungen bei einem Streaming Dienst.

      • der unterschied: du hast kein abovertrag mit dr. oetker. hoffe ich jedenfalls.

    • Vermutlich Letzteres. Jedenfalls ist das für mich völliger Quatsch da einzugreifen. Wer Streamingdienste zahlen kann und will, der macht das eben. Es ist nichts lebensnotwendiges. Es ist mir nach wie vor schleierhaft, wieso Netflix nicht aktiv gegen das Accountsharing vorgeht, wo es die AGB’s verbieten. Wer das danach noch abonniert, der nutzt es ja scheinbar wirklich, also werden auch nicht so viele Kunden verloren gehen. Auch die Aufregung über Preiserhöhungen ist mir schleierhaft, man kann monatlich kündigen, wo ist da das Problem? Ich abonniere bei der Vielzahl an Diensten nur noch monatlich, da ich es nicht einsehe zu bezahlen wenn ich es nicht nutze. Wer das macht, hat einfach Geld zu viel.
      Außerdem werden sie bei steigender Konkurenz auch nicht endlos an der Preisschraube drehen können bzw. wird sich das irgendwann von selber regulieren, da eine Sättigung eintritt, sich alles nur wiederholt und die Qualität sinkt, was man jetzt schon merkt, wobei das natürlich Ansichtssache ist.

    • Nein. Netflix darf nach wie vor seine Preise nach Belieben ändern.

      Lediglich die Stillschweigende Zustimmung ist an Bedingungen geknüpft.

      Wenn Netflix morgen 100€ für den Basistarif haben will, können sie das verlangen. Müssten aber alle Verträge neu abschließen. Wenn sie aber gestiegene Betriebskosten nachweisen, können sie stillschweigende Zustimmung zu Preiserhöhungen nach wie vor veranlassen. Müssen sich aber rechtfertigen.

      Vertrags-Klauseln á la:“Ich darf alles machen wie ich will und wann ich will“ sind in Deutschland Gott sei Dank nicht zulässig.

    • der wunsch nach gewinnmaximierung ist ok. das kann auch über kostensenkungen erreicht werden. ein vertrag ist aber ein vertrag. und der beschreibt eine leistung für einen bestimmten preis. daran halten sich die vertragspartner. ein freelancer kann auch nicht seinem auftraggeber ohne rücksprache von einem monat auf den anderen einen höheren stundensatz in rechnung stellen.

  • Angebot und Nachfrage… eine Preissteigerung einfach nur für mehr Gewinn ich nicht mehr gestattet. Also Unternehmer möchte ichbezogen heutiger Welt auch nicht mehr sein. Hab ich vorher kalkulatorisch zu wenig angesetzt hab ich die Arschkarte oder wie. Aber worauf läufts hinaus… dann wird nicht stillschweigend erhöht, sondern gekündigt wenn nicht zugestimmt wird. Der DAU wundert sich sicherlich wenn sein Zugang nicht mehr funktioniert und regt sich mehr auf als wegen der Preiserhöhung. Aber wer glaubt dass er wegen einer Ablehnung immer weiter für den alten Preis gucken kann ist schief gewickelt das Problem verlagert sich dann nur auf irgendeine andere Art. Alles ziemlich müßig…

    • Klar, das Urteil ist grotesk. Netflix ist ein privates Unternehmen für eine weiß Gott nicht lebensnotwendige Angelegenheit. Niemand ist in irgendeiner Form genötigt mit Netflix einen Vertrag zu machen. Wie ein Gericht auf die Idee kommen kann, dass ein solches Unternehmen die Preise nicht nach Belieben festsetzen kann, ist mir völlig schleierhaft. hier regiert selbstverständlich komplett der Markt. Das einschränken zu wollen ist offensichtlich Unfug. Soziale Marktwirtschaft hin oder her.

      • Die Preise können weiterhin beliebig festgelegt werden. Sie dürfen nur nicht mehr mit „stillschweigender Zustimmung“ geändert werden…

      • Ich denke ihr verwechselt hier was. Natürlich kann ein Unternehmen heute ein Produkt zum Kauf von 10€ anbieten und morgen einfach für 100€… freie Marktwirtschaft. Aber sobald ein Vertrag abgeschlossen wird, der festschreibt, dass über eine gewisse Laufzeit Preis X pro Monat anfällt, kann der Anbieter nicht einfach erhöhen, weil er denkt er bräuchte mehr Geld, und das auch noch so, dass der Käufer sich schon melden muss, wenn er das nicht will.

      • Endlich hat es zumindest einer verstanden, um was es hier geht.

      • Na ja?! Warum nicht, das Abo ist monatlich kündbar. Wer den höheren Preis nicht zahlen will darf ja kündigen

      • Die „Laufzeit“ ist 1
        Monat bei Netflix. Also ist das Urteil grotesk, sorry. Keiner wird zu einem höheren Preis genötigt weil man jederzeit kündigen kann. Deine Aussage trifft zu wenn innerhalb eines 2 Jahres Abos der Anbieter plötzlich nach 6 Monaten den Preis erhöht. Aber das trifft bei Netflix nicht zu da die Laufzeit nur 1 Monat beträgt

  • Und wer soll’s nachvollziehen? Dann wird’s halt entsprechend deklariert. Lächerlich

  • Meiner Meinung nach ein Schwachsinnsurteil. Es besteht doch immer die Möglichkeit monatlich zu kündigen. Der Verbraucher kann doch also selber entscheiden ob er weiterhin das Abo beibehält.

    • Ist halt für die gedacht welche du mit deinem 5. Wort quasi betitelt hast ;-) gut das ich es nicht sagen musste :-)

    • Alles was eine nutzerinteraktion erfordert wird von Unternehmen drei mal durchdacht.

      Wenn sie in Zukunft bei Preiserhöhungen automatisch kündigen, und Kunden neue Verträge abschließen müssen ist das eine große Hürde für Netflix Preise zu erhöhen, es sei denn es ist erforderlich.

  • Really es hat fast 2 Jahre gedauert bis ein Urteil rechtskräftig geworden ist?

    • Yeah, really. Im verlinkten Artikel heißt es: „Revision wurde damals nicht zugelassen. Netflix hatte versucht, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde trotzdem ein Revisionsverfahren durchzusetzen. Diese Beschwerde wurde nun vom BGH verworfen.“

  • Finde das Urteil auch etwas komisch. Warum sollen sie nicht mehr Gewinn machen dürfen? Ob es funktioniert oder nicht, hängt ja dann vom Kunden ab.

    Nachdem dieses Jahr Netflix die Preise erhöht hat, habe ich gekündigt, weil es mir, für das was ich gucke, zu teuer ist.

  • Und auf der anderen Seite werden sie verpflichtet so und so viel Prozent Filme/Serien des jeweiligen Landes in der EU im Portfolio zu haben.

  • Ein Streaming-Dienst, der 2021 immer noch eine SD-Option bietet. Ernsthaft?

  • Wieso kommentieren hier so viele die es garnicht verstanden haben. Es geht um Verbraucherschutz und das Urteil ist vollkommen berechtigt. Bitte informiert euch doch bevor ihr postet.

  • Ohne tatsächliche Mitwirkung in Form einer Zustimmung dürfen Preise nicht erhöht werden, während der Vertrag läuft. Auf Kündigungsmöglichkeiten kommt es da gar nicht an.

    Dem Gericht ist die Spanne von Spotify vollkommen egal.

    Spotify muss auch nicht seine Kalkulation offen legen.

    Sie dürfen nur nicht schrankenlos die Preise in bestehenden Verträgen ändern.

    Die Bahn darf ja auch nicht 50km vor Reiseziel die Preise anheben, dann auf stillschweigende Zustimmung setzen, und die Alternative liegt darin, auszusteigen.

      • In seinem Beispiel geht es um die Bahn. Der Vergleich ist der zutreffendste. Es geht doch nur um die stillschweigende Preiserhöhung, nichts anderes.
        Wenn du ein iPhone Vertrag abschließt und dass sie auf einmal 100€ statt 60€ im Monat verlangen, ist doch sicherlich auch für dich ärgerlich. Und Vorallem dass er einfach mit 100€ weiter geführt wird ohne jeglichen Hinweis.

      • Spotify ist offensichtlich mein Versehen.

  • Es geht um bestehende Verträge! Auch wenn die Kündigungsfrist 1 Monate ist, besteht der Vertrag mit fest vereinbarten Leistungen und Pflichten.
    Kündigen müsste Netflix den Kunden (sofern das in den AGB’s vorgesehen ist).

  • Tut mir echt leid es schreiben zu müssen, aber einige Kommentatoren sollte doch besser von dem schreiben, vom dem sie Ahnung haben. Nicht jeder der eine Suchmaschine bedienen kann, ist gleich Computerspezialist, Volljurist, Virologe oder was auch immer.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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