Twitter bleibt im App Store
Nach Twitter-Zank: Apple stellt größtes Werbe-Budget
Nach den öffentlich vorgetragenen Vorwürfen des neuen Twitter-Eigners Elon Musk, Apple würde seinen Werbe-Etat von der Kurznachrichten-Plattform abziehen und so auf die kontroversen Entscheidungen des neuen Unternehmenschefs reagieren, zu denen unter anderem die erneute Freigabe unzähliger zuvor gesperrter Accounts zählten, scheinen ich die Wogen nun wieder geglättet zu haben.
Just a note to thank advertisers for returning to Twitter
— Elon Musk (@elonmusk) December 4, 2022
Wie der Multimilliardär Elon Musk am Wochenende im Rahmen einer Konversation auf „Twitter Spaces“ bekannt gab, seit Apple nach dem kurzfristigen Rückzug von Werbegeldern nun wieder zum größten Werbetreibenden auf der Kurznachrichten-Plattform aufgestiegen. Die vorgesehenen Werbeaktivitäten seien vollständig wiederaufgenommen worden.
Twitter bleibt im App Store
Nach Angaben des Wirtschaftsnachrichten-Dienstes Bloomberg, der die knapp zwei Stunden lange Audio-Konversation auf „Twitter Spaces“ ausgewertet hat, ist Musk im Rahmen des Gespräches allerdings nicht auf das Treffen zwischen ihm und Apple-Chef Tim Cook eingegangen. Die beiden CEOs hatten sich kürzlich getroffen, um über den Verbleib der Twitter-Applikation in Apples Software-Kaufhaus zur sprechen.
- Wegbrechende Werbeeinnahmen: Musk legt sich mit Apple an
Dabei sei, so Musk, das Missverständnis ausgeräumt worden, dass Apple die App des Kurznachrichtendienstes aus dem App Store entfernen könnte. Musk gegenüber hätte Tim Cook angegeben, diesen Schritt nie in Erwägung gezogen zu haben.
Account-Freigaben irritierten
Musk hatte vor allem durch die eigenhändige Freigabe des offiziellen Twitter-Kontos von Donald Trump die Kritik zahlreicher Werbepartner auf sich gezogen. Das Konto des ehemaligen US-Präsidenten war nach dessen Wahlniederlage und der gewalttätigen Erstürmung des Capitols stillgelegt worden. Wenige Tage später kündigte Musk eine Generalamnestie für Twitter-Konten an, die in der Vergangenheit gegen die Nutzungsbedingungen des Dienstes verstoßen hatten.