Langjährige Verpflichtungen für den Handel kommen
Gesetzentwurf ist da: Neues Recht auf Reparatur soll Verbraucher stärken
Die Bundesregierung plant ein neues Recht auf Reparatur für ausgewählte technische Geräte. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht vor, Hersteller künftig stärker in die Pflicht zu nehmen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Verbraucherrechte zu erweitern.
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz | Foto: Sandra Steins
Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Verpflichtende Reparaturen für mehrere Jahre
Kern des Entwurfs ist ein Anspruch auf Reparatur gegenüber dem Hersteller. Er soll unter anderem für Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller müssten diese Geräte über mehrere Jahre hinweg unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis reparieren. Bei Waschmaschinen ist eine Frist von mindestens zehn Jahren vorgesehen, bei Smartphones von mindestens sieben Jahren. Maßgeblich ist dabei nicht der Verkaufsstart, sondern der Zeitpunkt, an dem die Produktion des jeweiligen Modells endet.
Der Anspruch greift vor allem dann, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist oder nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Mangel von Anfang an bestand. Verbraucher erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, defekte Geräte instand setzen zu lassen, statt sie zu ersetzen. Die Reparaturpflicht knüpft an bestehende europäische Vorgaben an, nach denen Hersteller Ersatzteile über bestimmte Zeiträume vorhalten müssen.
Reparierbarkeit als Teil der Gewährleistung
Der Entwurf stellt zudem klar, dass Produkte, bei denen üblicherweise eine Reparatur erwartet werden kann, auch tatsächlich reparierbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall, gilt das als Sachmangel. Käufer können dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Hersteller sollen Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht durch Software oder technische Schutzmaßnahmen erschweren. Das betrifft auch Reparaturen durch unabhängige Werkstätten und den Einsatz kompatibler Ersatzteile.
Ein weiterer Anreiz betrifft die Gewährleistung. Entscheiden sich Käufer bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre verlängern. Die Beweislastregelung bleibt unverändert. Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig soll dies nachhaltigen Konsum fördern und Reparaturen gegenüber dem Austausch attraktiver machen.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung von Ländern und Verbänden, Stellungnahmen sind bis Mitte Februar vorgesehen.



Finde ich gut, ich habe einen Xiaomi Smart Air Fryer, für den brauche ich ein Ersatzteil. Die Garantie ist abgelaufen. Die Hotline von Xiaomi sagt, die Geräte werden nicht repaririert, ich soll mich an den Verkäufer wenden. Der sagt mir das gleiche. Also kann man sich von Xiaomi nur fern halten
Schlimm, dass es dafür jetzt Gesetze geben muss. Früher war‘s selbstverständlich und viele Dinge konnten – teilweise sogar von Laien – repariert werde.
Früher, wenn ich das schon höre. Früher waren elektronische Geräte strunzdumm und komplex wie ne Luftpumpe. Das Auto ist auch schwerer zu reparieren als ne Pferdekutsche. Aber niemand will zur Kutsche zurück.
Auch mal härter durchgreifen wenn ein Hersteller/Händler sich im Gewährleistungsfall nicht an das Wahlrecht des Kunden hält: entweder Nachbesserung durch Reparatur oder neues Gerät! Würden wahrscheinlich auch dazu führen das bei Wahl für ein neues Gerät der Druck wächst. Oft ist es aber so das die Reparatur die einzige Option ist!
Ist auch falsch: Händler hat immer 2mal oh es reperaturrecht vor Wandlung.
Nehme alles zurück und behauptendes Gegenteil:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/typische-irrtuemer-zu-gewaehrleistung-garantie-diese-fehler-koennen-sie-vermeiden
Es gubt kein Wahlrecht. Der Verkäufer hat i.d.R. das Recht auf Nachbesserung.
Auch pauchale Aussagen „2 Reparaturen“ wären zu aktzeptieren stimmt nicht.
Es kommt auf die Komplexität des Produkts an. Bei Autos z.B. sind selbstverständlich auch mehr Nachbesserungsversuche zulässig.
@udo, da geb ich dir Recht.
Die Verbraucherzentrale sagt da aber eindeutig, dass man als Verbraucher da Wahlrecht hat zwischen Reparatur und Austausch – s. meinen Link.
Ist mirauch neu, daher hab ich auch erstmal rausgehauen, dass der Händler immer erst x Reparaturversuche durchführen lassen darf.
Bin da aber auch nur Laie und kann „nur“ lesen, was geschrieben steht..
UI! Da kotzen die in Cupertino heute Abend (unserer Zeit) im Strahl.
Faire Preise für Ersatzteile. Aktuell kosten ein Display für z. B. iPhone 17 genauso viel wie die gesamte Reparatur bei Apple. Wer Werkzeug leiht ist sogar teurer.
Und „Reparaturen nicht durch Software oder technische Schutzmaßnahmen erschweren“
Audie Hinweis- und Fehlermeldungen
Sehr schön!
Ich wäre auch für eine Garantiepflicht von mindestens 2 Jahre, aber Verkaufspreis von 200-300€ -> 3 Jahre!
Wer sich jetzt noch freut, wird ein langes Gesicht machen, wenn die Preiserhöhungen bei den Produkten ankommen.
Das was der Gesetzgeber sich wünscht, ist sehr, sehr teuer und wird die Preise der Produkte erheblich nach oben treiben.
Leider wahr. Das merken viele erst später, das Reparierbarkeit nicht kostenfrei daherkommt.
Sehr vernünftig! Reparieren vor Neukauf. Dabei produzieren wir letztendlich auch noch weniger Müll.