Langjährige Verpflichtungen für den Handel kommen
Gesetzentwurf ist da: Neues Recht auf Reparatur soll Verbraucher stärken
Die Bundesregierung plant ein neues Recht auf Reparatur für ausgewählte technische Geräte. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sieht vor, Hersteller künftig stärker in die Pflicht zu nehmen. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Verbraucherrechte zu erweitern.
Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz | Foto: Sandra Steins
Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die bis Ende Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Verpflichtende Reparaturen für mehrere Jahre
Kern des Entwurfs ist ein Anspruch auf Reparatur gegenüber dem Hersteller. Er soll unter anderem für Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller müssten diese Geräte über mehrere Jahre hinweg unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis reparieren. Bei Waschmaschinen ist eine Frist von mindestens zehn Jahren vorgesehen, bei Smartphones von mindestens sieben Jahren. Maßgeblich ist dabei nicht der Verkaufsstart, sondern der Zeitpunkt, an dem die Produktion des jeweiligen Modells endet.
Der Anspruch greift vor allem dann, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist oder nicht nachgewiesen werden kann, dass ein Mangel von Anfang an bestand. Verbraucher erhalten damit eine zusätzliche Möglichkeit, defekte Geräte instand setzen zu lassen, statt sie zu ersetzen. Die Reparaturpflicht knüpft an bestehende europäische Vorgaben an, nach denen Hersteller Ersatzteile über bestimmte Zeiträume vorhalten müssen.
Reparierbarkeit als Teil der Gewährleistung
Der Entwurf stellt zudem klar, dass Produkte, bei denen üblicherweise eine Reparatur erwartet werden kann, auch tatsächlich reparierbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall, gilt das als Sachmangel. Käufer können dann Gewährleistungsrechte geltend machen. Hersteller sollen Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht durch Software oder technische Schutzmaßnahmen erschweren. Das betrifft auch Reparaturen durch unabhängige Werkstätten und den Einsatz kompatibler Ersatzteile.
Ein weiterer Anreiz betrifft die Gewährleistung. Entscheiden sich Käufer bei einem mangelhaften Produkt für eine Reparatur statt für eine Neulieferung, soll sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre verlängern. Die Beweislastregelung bleibt unverändert. Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig soll dies nachhaltigen Konsum fördern und Reparaturen gegenüber dem Austausch attraktiver machen.
Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörung von Ländern und Verbänden, Stellungnahmen sind bis Mitte Februar vorgesehen.



Finde ich gut, ich habe einen Xiaomi Smart Air Fryer, für den brauche ich ein Ersatzteil. Die Garantie ist abgelaufen. Die Hotline von Xiaomi sagt, die Geräte werden nicht repaririert, ich soll mich an den Verkäufer wenden. Der sagt mir das gleiche. Also kann man sich von Xiaomi nur fern halten
Schlimm, dass es dafür jetzt Gesetze geben muss. Früher war‘s selbstverständlich und viele Dinge konnten – teilweise sogar von Laien – repariert werde.
Früher, wenn ich das schon höre. Früher waren elektronische Geräte strunzdumm und komplex wie ne Luftpumpe. Das Auto ist auch schwerer zu reparieren als ne Pferdekutsche. Aber niemand will zur Kutsche zurück.
Tja Maik, also Wegwerfen, auf den Schrott damit?
Schon mal davon gehört, dass gewisse Ressourcen „endlich“ sind?
Schon mal davon gehört, dass unserer Generation noch weitere folgen?
Schon mal davon gehört, dass diese künftigen Generationen auch hier leben wollen?
Schon mal darüber nachgedacht, dass Deine Ansicht zu leben, gerade das dieser künftigen Menschengeneration die Möglichkeit nimmt?
Wohl eher nicht – daher Dein Kommentar.
Früher gabs Anstand und Moral. Und wer daran was auszusetzen hat, beweist damit das er genau das nicht hat.
Maik, mach dich mal schlau, was sich hinter dem Begriff Geplante Obsoleszenz verbirgt.
Auch mal härter durchgreifen wenn ein Hersteller/Händler sich im Gewährleistungsfall nicht an das Wahlrecht des Kunden hält: entweder Nachbesserung durch Reparatur oder neues Gerät! Würden wahrscheinlich auch dazu führen das bei Wahl für ein neues Gerät der Druck wächst. Oft ist es aber so das die Reparatur die einzige Option ist!
Ist auch falsch: Händler hat immer 2mal oh es reperaturrecht vor Wandlung.
Nehme alles zurück und behauptendes Gegenteil:
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/kaufen-reklamieren/produkte-kaufen/typische-irrtuemer-zu-gewaehrleistung-garantie-diese-fehler-koennen-sie-vermeiden
Es gubt kein Wahlrecht. Der Verkäufer hat i.d.R. das Recht auf Nachbesserung.
Auch pauchale Aussagen „2 Reparaturen“ wären zu aktzeptieren stimmt nicht.
Es kommt auf die Komplexität des Produkts an. Bei Autos z.B. sind selbstverständlich auch mehr Nachbesserungsversuche zulässig.
@udo, da geb ich dir Recht.
Die Verbraucherzentrale sagt da aber eindeutig, dass man als Verbraucher da Wahlrecht hat zwischen Reparatur und Austausch – s. meinen Link.
Ist mirauch neu, daher hab ich auch erstmal rausgehauen, dass der Händler immer erst x Reparaturversuche durchführen lassen darf.
Bin da aber auch nur Laie und kann „nur“ lesen, was geschrieben steht..
UI! Da kotzen die in Cupertino heute Abend (unserer Zeit) im Strahl.
Faire Preise für Ersatzteile. Aktuell kosten ein Display für z. B. iPhone 17 genauso viel wie die gesamte Reparatur bei Apple. Wer Werkzeug leiht ist sogar teurer.
Und „Reparaturen nicht durch Software oder technische Schutzmaßnahmen erschweren“
Audie Hinweis- und Fehlermeldungen
Sehr schön!
Ich wäre auch für eine Garantiepflicht von mindestens 2 Jahre, aber Verkaufspreis von 200-300€ -> 3 Jahre!
Ich nehme an, du meinst die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.
Garantien werden daneben/darüber hinaus freiwillig in vom Hersteller frei bestimmbaren Umfang und mit freier Dauer abgegeben sowie an frei formulierbare Bestimmungen geknüpft.
Z. B. kann ein Autohersteller, wenn er will, 5 Jahre Garantie geben, aber diese auf den Motor beschränken und an die Voraussetzung knüpfen, dass du jährlich den Service in einer Vertragswerkstatt machen lässt.
Darum schrieb ich ja Garantie Pflicht.
Eine Gewährleistung bringt nichts wegen der Beweislast Umkehr.
Wer sich jetzt noch freut, wird ein langes Gesicht machen, wenn die Preiserhöhungen bei den Produkten ankommen.
Das was der Gesetzgeber sich wünscht, ist sehr, sehr teuer und wird die Preise der Produkte erheblich nach oben treiben.
Leider wahr. Das merken viele erst später, das Reparierbarkeit nicht kostenfrei daherkommt.
Es herrscht ja trotzdem ein Preiskampf. Hersteller können ebenso weniger verschiedene Modelle herausbringen. Gerade einige Staubsaugroboter-Marken haben inzwischen ein unüberschaubares Sortiment. Das reduziert die Kosten ebenfalls.
… vielleicht sind wir dann auch nicht mehr bereit, sie einfach wegzuschmeißen!
Sehr vernünftig! Reparieren vor Neukauf. Dabei produzieren wir letztendlich auch noch weniger Müll.
Tja das ist die Frage. Wenn ein Hersteller für 10 Jahre für alle Modelle der Waschmaschinen die er in dieser Zeit produziert hat Ersatzteile vorhalten muss (also schon produziert auf Lager) diese dann aber vielleicht nicht verwendet werden. Was passiert damit ?
Da denkt keiner drüber nach
Finde ich super und sollte für mehr Geräte gelten. Mein Roborock-Q-Revo zeigt nach 2 Jahren und 5 Wochen einen ständigen Defekt an und Roborock hätte zwar repariert, konnte aber nicht sagen wie teuer es wird oder wie lange es dauert. Von Kulanz ganz zu schweigen. Angeboten haben sie mir noch einen 20 Euro Gutschein für einen Neukauf
Puh also 10 Jahre unentgeltlich reparieren? Also das halte ich doch etwas sehr weit ausgeholt.
Wieviel mehr wird dann ein Gerät kosten denn das muss ja eingepreist werden
Es geht nicht um unentgeltlich. Im Artikel steht „zu angemessenen Preisen“.
… frag dich mal, wieviel du in der Zeit für Neugeräte ausgeben würdest und ob das noch in einer vernünftigen Relation zum eigentlichen Nutzen steht!
Na da hat man sich ja wieder was ausgedacht…
Viel wichtiger wäre es die geplante Obsoleszenz zu verbieten. Dann hat man auch keine Probleme mit dem Rest.
Aber so lange der Konsum lockt, stehen auf den Resthöfen weiter die Panels wie Spielkarten in den Containern. Kaputt ist davon ein Bruchteil, die schaffen es nur nicht mal bis ins 7. Jahr.
Aber wir freuen uns. Den Herstellern mal so richtig eins ausgewischt. Nun, denen ist es egal, weil sie die Kosten üblicherweise an den Verbraucher durchreichen. Das Problem wurde somit nur erfolgreich verschoben aber nicht gelöst.
Wenn du etwas verbieten möchtest, musst du im Zweifel auch Klage einreichen, falls sich jemand nicht daran hält! Keine Ahnung ob unsere Gerichte das bewältigen können und ob es das entsprechende Produkt noch gibt, wenn das Urteil verkündet wird.
Die ‚geplante Obsoleszenz‘ ist in den allermeisten Fällen schlicht schlechte Qualität. Und den Kauf von schlechter Qualität hat man als Verbraucher selbst in der Hand. Es gibt ausreichend Möglichkeiten Tests z.B. der Stiftung zu lesen etc. um das zu vermeiden. Für viele aber ist halt ‚Geiz geil‘ und das Produkt darf halt nichts kosten. Denglish: ‚you get what you pay for‘ …
Das Problem wurde aber zumindest ‚entschärft‘ – ich hätte gerade gerne Ersatzteile für zwei >8 Jahre alte Geräte – gibt es aber nicht mehr. Mit Hilfe dieser Regelung könnten beide Geräte noch mindestens weitere acht Jahre genutzt werden. Von daher für die Zukunft: Gute Sache!
Finde ich gut. Ich hoffe die Hersteller werden verpflichtet auch die Ersatzteile ohne großen Aufstand zur Verfügung zu stellen.
Hatte mich vor Jahren mal extrem mit einem Hersteller herumgeärgert weil ich einfach nur ein Ersatzteil für vielleicht etwa 20€ zum selbst einbauen haben wollte.
Er hat sich schlicht geweigert und wollte das komplette Gerät haben ohne mir vorher Angaben zu machen wie viel bei ihm die Arbeitsstunde kostet, geschweige denn einen vernünftigen Kostenvoranschlag.
Ich sollte also einfach blind und mit viel Aufwand und Kosten alles zu ihm senden ohne zu wissen was dann an Reparaturkosten auf mich zukommt für eine Reparatur, die ich in drei Minuten selbst hätte erledigen können.
(Vier Schrauben, kein technisches Wissen erforderlich, kein 220v!)
Frech, einfach nur frech. Damals hatte ich mir solche Gesetze gewünscht! Man hat auch nach drei, vier mails gemerkt dass er gar kein Interesse daran hat sondern quasi direkt zum Neukauf geraten hat.