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Geldbuße bis 10% des Jahresumsatzes

Geoblocking trotz Verordnung: EU geht gegen Steam vor

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Um europäischen Verbrauchern den Online-Einkauf im Binnenmarkt der EU zu erleichtern, hat die Europäische Kommission schon vor einiger Zeit Verordnungen erlassen, die das Geoblocking und sonstige geografische Beschränkungen verbieten, die das Online-Shopping und grenzüberschreitende Verkäufe erschweren – ifun.de berichtete.

Gegen eben jene Verordnungen sollen die Firma Valve, Eigentümerin der weltgrößten Videospiel-Vertriebsplattform „Steam“, und die fünf Spiele-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax nun verstoßen haben.

Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission haben Valve und die fünf PC-Videospielverleger bilaterale Absprachen getroffen, um Verbraucher daran zu hindern, PC-Videospiele, die nicht in ihrem Wohnsitzland erworben wurden, zu nutzen (sogenanntes Geoblocking). Dies verstößt gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der EU.

Konkret spricht die Kommission zwei Punkte an, die ihr Sorgen machen:

  • Valve und die fünf Verleger von PC-Videospielen vereinbarten unter Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln, grenzüberschreitende Verkäufe durch Einsatz von Produktschlüsseln mit geografischen Sperren zu verhindern, auch als Antwort auf unaufgeforderte Bestellungen (sogenannte passive Käufe) von PC-Videospielen aus verschiedenen Mitgliedstaaten (nämlich Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und in einigen Fällen Rumänien). Dadurch wurden Verbraucher möglicherweise daran gehindert, Spiele in anderen Mitgliedstaaten zu günstigeren Preisen zu erwerben.
  • Bandai Namco, Focus Home, Koch Media und ZeniMax verstießen gegen EU-Wettbewerbsregeln, indem sie Vertragsbestimmungen zur Beschränkung von Ausfuhren in ihre Vereinbarungen mit einer Reihe von Vertriebsunternehmen außer Valve aufgenommen haben. Den Vertriebsunternehmen war es nicht gestattet, die betreffenden PC-Videospiele außerhalb der zugewiesenen Gebiete, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten umfassen konnten, zu verkaufen. Die Verbraucher wurden durch diese Praktiken möglicherweise daran gehindert, Videospiele, die von diesen Vertriebsunternehmen entweder auf physischen Medien wie DVDs oder als Downloads angeboten wurden, zu kaufen und zu spielen.

Aktuell hat die Europäische Kommission den angekreideten Unternehmen ihre Beschwerde in mehreren individuellen Mitteilungen zukommen lassen und wartet nun auf die Rechtfertigungen.

Unternehmen dürfen sich rechtfertigen

Eine Mitteilung von Beschwerdepunkten ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Kartellvorschriften der EU. Die Kommission unterrichtet die Parteien schriftlich über die gegen sie vorgebrachten Beschwerden.

Die Parteien können daraufhin die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen.

Wenn die Kommission, nachdem die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie das Verhalten untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.

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05. Apr 2019 um 13:59 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    25 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Die sollten lieber mal gegen die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten vorgehen. Ich kann auf Reisen keine Mediathek schauen!!!

      • Ähh…. Doch?

      • Quatsch. Du bist in keinerlei zivilrechtlichem Vertragsverhältnis mit den Öffentlich-Rechtlichen. Genau so wenig wie du dieses Verhältnis mit der Müllabfuhr hast. Hast du in der Schule wirklich nicht aufgepasst?

      • @Daniel 06.04.2019, 18:06 Uhr: Daniel, was Du hier von Dir gabst, ist Quatsch. waldelf (und MainTheme, usw., usw.) stehen in einem Vertragsverhältnis gegenüber den Öffentlich-Rechtlichen, denn sie müssen Abgaben für die AbGEZockt bezahlen. Wie auch die Müllabfuhr Deines Beispieles nicht für Gottes Lohn arbeitet – übrigens in keinem (mir bekannten) Land, Daniel.

        Du solltest also künftig VOR Kommentierung gründlicher nachdenken, Daniel, damit Dein Schuß nicht mehr nach hinten losgeht.

      • Junge laber nicht, dann bezahl keine GEZ wenn sie keine Befugnis dazu haben.

      • Du hast Daniels Kommentar nicht verstanden, und leider hat dieser Daniel recht. Du hast keinen Vertrag mit der ARD, und Du hast auch keinen Vertrag mit der Müllabfuhr. Also hast Du auch keine Ansprüche direkt gegen diese und kannst auch keine Zugänglichkeit der Mediathek fordern. Zahlen musst Du dafür trotzdem, denn Rechtsgrundlage sind Gesetze, keine Verträge.

      • Momo unser kleiner iFun-Troll trägt mal wieder dich auf – leider ohne, wie immer, jegliche Ahnung von dem Thema zu haben. Und unterstützt dabei seine Gesinnungsgenossen der BILD-Leser und SuperRTL-Seher. Schau(t) einfach mal bei Wikipedia nach, und lasst euch den Unterschied zwischen „privat-rechtlich“ und „Gebühren“ erklären.

      • Dann solltest du mal auf deine Abrechnung schauen.
        Als Mieter hat dein Vermieter einen Vertrag mit der Müllabfuhr, aber als Hauseigentümer hast du sehr wohl einen Vertrag.
        Der regelt die Grundgebühr, die Preise für die Abholungen und den Preis je KG für den Restmüll und den Biomüll.
        Außerdem die Kosten für ein Schloss an der Tonne, den Wechsel des gleichen, sowie die Kosten für eine Reinigung der Tonne.

    • Trifft leider das Thema nicht ganz.
      In dem hier angesprochen Regelungsbereich europäischen Rechts geht es ausschließlich um den ERWERB eines Gutes. Es geht nicht um Streaming und auch nicht um „Geoblocking“ generell…

      WENN also ZDF oder ARD Ihnen über die Mediathek ein Produkt anbieten und verkaufen WÜRDE (in der Variante „Versand“) UND eine Lieferung in das Land Ihres gegenwärtigen Aufenthalts GRUNDSÄTZLICH angeboten würde, DANN und NUR DANN würde die hier angesprochen Regelung auf die Mediathek zutreffen.

      Wir ahnen gemeinsam, dies ist nicht der Fall…

  • Hmm das Geoblocking von Kaufen ist ein sehr zweischneidiges Schwert.

    Auf der einen Seite ist es positiv die einzelnen Bewohner der Union nicht zu benachteiligen durch das Land des Kaufs.

    Andererseits ist es nur zum Vorteil der Menschen die über dem Einkommensniveau der bei der Preisfestsetzung liegen. Aus den reicheren Länder kann Jmd im günstigen Land kaufen. Andersherum macht das kein Sinn. Und die Preise in den günstigeren Länder würden eventuell sogar an eine Art Unionspreis angepasst, welcher zu hoch für die unter dem Schnitt liegenden Leute sind.

  • Die Kaufkraft ist in jedem Land unterschiedlich. Ich nehme an, dass aus diesem Grund werden manche Titel in den wirtschaftlich schwächeren Ländern für weniger Geld angeboten. Damit die Käufer in Deutschland nicht alle in Rumänien einkaufen, wird, wenn ich das richtig sehe, Geoblocking eingesetzt, womit sichergestellt wird, dass jeder in seinem eigenen Land einkauft. Reguliert man dieses Verhalten, müssen entweder die Preise in Deutschland auch für Rumänien gelten, oder umgekehrt, was eher nicht der Fall sein wird. Die Aufhebung von Geoblocking wird im Endeffekt womöglich den finanziell schwächer aufgestellten Ländern eher schaden. So meine Einschätzung. Ob das eher gut oder schlecht ist, wird sich wohl zeigen.

    • Das sehe ich aus gleichem Grund als schwer durchführbar. Gegenwärtig versuchen sich Händler wie Microsoft und Sony dadurch zu schützen, dass sie nur Zahlungsmittel des jeweiligen Landes akzeptieren. Auch hier gibt es natürlich Wege das zu umgehen, aber es macht es schwieriger und unangenehmer. Kann mir nicht vorstellen wie die EU das den Händlern verbieten will.

    • Gut beschrieben, Mark. Und mir zeigt es wieder, wie sehr diese Gleichmacher-EU für die Tonne ist.

  • Gott sei dank hat die EU keine wichtigeren Probleme zu lösen.

  • Wie verhält sich das denn mit den App Stores von Apple? Ich kann ja nicht in jedem beliebigen Store der EU einkaufen und nicht alle Apps gibt es in allen Stores. Ähnlich ist es bei MS Office 365.
    Wer klärt mich auf?

    • Man kann auch nicht in jedem McDonald in Europa die gleichen Produkte erwerben…

      ABER:

      WENN McDonald seine Waren „Online“ und „zum Versenden“ anbieten würde, dann dürften sie einem eben nicht verbieten, diese Angebot aus einem beliebigen Land (in welches sie grundsätzlich liefern) wahrzunehmen.

      Zu Apple:
      Ich kann
      – unter Nutzung des DE AppStores alle dort erhältlichen Artikel legal erwerben, EGAL, wo auf der Welt ich mich geografisch aufhalte
      – unter Nutzung eines beliebigen nationalen AppStores von Apple Artikel in DE erwerben

      Frage:

      Wo sehen Sie den Konflikt mit den im Artikel erwähnten Regelungen?

  • Die EU soll sich auch andere Bigplayer wie Origin/EA, und Uplay vorknöpfen, die betrügen ihre Kunden für die sind 1 US=1€ das bedeutet das wir deutlich mehr umgerechnet in US$ zahlen teilweise bis zu 25% mehr!

  • Dann ist es also auch mit den speziellen deutschen Fassungen einiger Spiele bald vorbei? Oder den gar nicht erst in Deutschland auf Steam erhältlichen Spielen? Für Steam sollte damit vieles leichter werden, für die deutschen Jugendschützer eher weniger.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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