Geldbuße bis 10% des Jahresumsatzes
Geoblocking trotz Verordnung: EU geht gegen Steam vor
Um europäischen Verbrauchern den Online-Einkauf im Binnenmarkt der EU zu erleichtern, hat die Europäische Kommission schon vor einiger Zeit Verordnungen erlassen, die das Geoblocking und sonstige geografische Beschränkungen verbieten, die das Online-Shopping und grenzüberschreitende Verkäufe erschweren – ifun.de berichtete.
Gegen eben jene Verordnungen sollen die Firma Valve, Eigentümerin der weltgrößten Videospiel-Vertriebsplattform „Steam“, und die fünf Spiele-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax nun verstoßen haben.
Nach der vorläufigen Auffassung der Kommission haben Valve und die fünf PC-Videospielverleger bilaterale Absprachen getroffen, um Verbraucher daran zu hindern, PC-Videospiele, die nicht in ihrem Wohnsitzland erworben wurden, zu nutzen (sogenanntes Geoblocking). Dies verstößt gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der EU.
Konkret spricht die Kommission zwei Punkte an, die ihr Sorgen machen:
- Valve und die fünf Verleger von PC-Videospielen vereinbarten unter Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln, grenzüberschreitende Verkäufe durch Einsatz von Produktschlüsseln mit geografischen Sperren zu verhindern, auch als Antwort auf unaufgeforderte Bestellungen (sogenannte passive Käufe) von PC-Videospielen aus verschiedenen Mitgliedstaaten (nämlich Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und in einigen Fällen Rumänien). Dadurch wurden Verbraucher möglicherweise daran gehindert, Spiele in anderen Mitgliedstaaten zu günstigeren Preisen zu erwerben.
- Bandai Namco, Focus Home, Koch Media und ZeniMax verstießen gegen EU-Wettbewerbsregeln, indem sie Vertragsbestimmungen zur Beschränkung von Ausfuhren in ihre Vereinbarungen mit einer Reihe von Vertriebsunternehmen außer Valve aufgenommen haben. Den Vertriebsunternehmen war es nicht gestattet, die betreffenden PC-Videospiele außerhalb der zugewiesenen Gebiete, die einen oder mehrere Mitgliedstaaten umfassen konnten, zu verkaufen. Die Verbraucher wurden durch diese Praktiken möglicherweise daran gehindert, Videospiele, die von diesen Vertriebsunternehmen entweder auf physischen Medien wie DVDs oder als Downloads angeboten wurden, zu kaufen und zu spielen.
Aktuell hat die Europäische Kommission den angekreideten Unternehmen ihre Beschwerde in mehreren individuellen Mitteilungen zukommen lassen und wartet nun auf die Rechtfertigungen.
Unternehmen dürfen sich rechtfertigen
Eine Mitteilung von Beschwerdepunkten ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission zu mutmaßlichen Verstößen gegen die Kartellvorschriften der EU. Die Kommission unterrichtet die Parteien schriftlich über die gegen sie vorgebrachten Beschwerden.
Die Parteien können daraufhin die Untersuchungsakte der Kommission einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen.
Wenn die Kommission, nachdem die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben, zu dem Schluss kommt, dass ausreichende Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie das Verhalten untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.