Umleitung auf lokale Stores verboten
Geoblocking-Verordnung: Online-Shopping im EU-Ausland wird einfacher
Die zu Jahresbeginn verabschiedete Geoblocking-Verordnung der EU tritt am heutigen Montag in Kraft. Europäischen Verbraucher und Unternehmer dürfen nicht mehr durch technische Maßnahmen daran gehindert werden, Online-Angebote aus anderen EU-Ländern zu nutzen.
Die Verordnung untersagt zum einen, dass Kaufinteressenten durch sogenannte „Redirects“ auf lokale Online-Angebote umgeleitet werden und daher nicht auf möglicherweise günstigere Angebote aus dem europäischen Ausland zugreifen können. Darüber hinaus müssen Online-Anbieter auch die Möglichkeit bieten, in ihre Shop-Systeme ausländische Lieferadressen einzutragen und zudem entsprechende Zahlungsmöglichkeiten einräumen.
Kunde entscheidet, ob er weitergeleitet werden will
Natürlich sollen die Anbieter nicht daran gehindert werden, Kunden auf möglicherweise vorhandene lokalisierte Angebote hinzuweisen. So besteht die Möglichkeit der Weiterleitung auf eine angepasste Webseite weiterhin, allerdings ist hier zuvor die Zustimmung des Webseitenbesuchers einzuholen.
Bestimmte Produktgruppen sind von der neuen Regelung ausgenommen. Dazu zählen Dienstleistungen im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Inhalten, explizit werden hier auch Musikdienste oder sonstige Streaming-Angebote erwähnt. Auch Gesundheits- oder Finanzdienstleistungen sowie Reiseangebote zählen zu den nicht unter diese Regelung fallenden Ausnahmen. Eine detaillierte Erklärung findet sich beim Europäischen Zentrum für Verbraucherschutz, dort findet sich auch die Broschüre „Geoblocking: Rechtstipps für Unternehmer & Verbraucher“ als PDF zum Download.
Als Vorbote der nun umgesetzten Geoblocking-Verordnung findet die sogenannte Portabilitätsverordnung für die Nutzung von kostenpflichtigen Streaming-Angeboten bereits seit 1. April Anwendung.