Pflicht für Smartphones und Tablets
EU-Öko-Regeln beschlossen: 5 Jahre Updates, 7 Jahre Ersatzteile
In einer gemeinsamen Pressemitteilung informieren das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über die neuen Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone.
Diese wurden nach längerer Diskussion nun kurz vor Ende des Jahres gemeinsam von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäische Kommission beschlossen und sollen mit Pflichtvorgaben zu Ersatzteil- und Update-Verfügbarkeit für langlebigere Produkte in den genannten Kategorien sorgen.
5 Jahre Updates
So haben sich die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf eine fünfjährige Update-Pflicht geeinigt. Hersteller die grundsätzlich Betriebssystem-Aktualisierungen bereitstellen, dabei nennt der Beschluss konkret sowohl Sicherheits- und Korrektur- als auch Funktionsupdates, müssen diese über fünf Jahre hinweg zur Verfügung stellen.
7 Jahre Ersatzteile
Zudem müssen Hardware-Verkäufer dafür Sorge tragen, dass Ersatzteile für die wichtigsten bzw. Fehleranfälligsten Komponenten mindestens sieben Jahre lang erhältlich sind.
Während der erste fünf Jahre dürfen die Ersatzteile dabei maximale Lieferzeiten von fünf Werktagen aufweisen. In den sich anschließenden zwei Jahren werden Lieferzeiten von bis zu 10 Tagen toleriert.
Neben den Akkus müssen die Hersteller dabei auf jeden Fall die nach vorne und nach hinten ausgerichteten Geräte-Kameras als Ersatzteil verfügbar machen, Audio- und Lade-Anschlüsse, mechanische Tasten, Mikrofone, Lautsprecher und Scharnierbaugruppen (für Klapphandys), Displays, Vorder- und Rückseiten bereitstellen.
„guter Interessen-Ausgleich“
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz | Bild: BMWK
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kommentiert die neuen Ökodesign-Vorgaben (PDF-Download) folgendermaßen:
„Die Verhandlungen sind ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Mit den neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre Nutzungsdauer. Gleichzeitig haben wir mit den künftigen Produktanforderungen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden.“
Zuletzt hatte die EU die Pflicht zum USB-C-Anschluss bei Mobilgeräten durchgesetzt.