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Widerrufsknopf und klare Fristen

Bundesrat beschließt neue Regeln für Onlineverträge

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In seiner 1061. Sitzung hat der Bundesrat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz bei Onlineverträgen stärken soll. Die Neuregelung setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um. Schwerpunkt des Gesetzes sind klare Informationen für Verbraucher und praktikable Regeln für den Widerruf von Verträgen im Internet.

Bundesrat

Mit den Änderungen reagiert man auf Kritik an undurchsichtigen Vertragsabschlüssen und Missbrauchsmöglichkeiten bei digitalen Angeboten.

Widerrufsknopf und klare Fristen

Ein zentraler Baustein des Gesetzes betrifft den Widerruf von im Internet geschlossenen Verträgen. Anbieter müssen künftig eine leicht auffindbare und jederzeit verfügbare Schaltfläche einrichten, über die Vertragsabschlüsse widerrufen werden können. Diese Schaltfläche muss so gestaltet sein, dass Verbraucher ohne umfangreiche Suchen und ohne erklärungsbedürftige Wege zum Ziel gelangen. Das soll sicherstellen, dass der Widerruf ebenso einfach möglich ist wie der Abschluss des Vertrags selbst und folgt auf ähnliche Regeln für Vertragskündigungen:

Im Zusammenhang mit dem Widerruf führt das Gesetz klare Fristen ein. Für Verträge über Finanzdienstleistungen gilt künftig eine maximale Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen. Diese Frist beginnt mit dem Vertragsabschluss oder dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wenn eine solche Information nicht erfolgt, verlängert sich die Frist entsprechend. Durch die festen Fristen soll die Rechtssicherheit erhöht und die bisher offene Frage nach unbegrenzten Widerrufsmöglichkeiten geklärt werden.

Kuendigen

Verbraucherschützer haben wiederholt auf Probleme bei Onlineabschlüssen hingewiesen. Sie kritisieren, dass Verbraucher häufig nicht erkennen können, wie und wann sie einen Vertrag wirksam widerrufen.

Verständliche Vertragsbedingungen

Ein weiterer Fokus des Gesetzes liegt auf der Verständlichkeit von Vertragsbedingungen. Dies betrifft insbesondere Angebote im Bereich Finanzdienstleistungen. Unternehmen sind verpflichtet, Vertragsinhalte klar und für den durchschnittlichen Verbraucher nachvollziehbar darzustellen. Juristische Fachbegriffe sollen nur dann verwendet werden, wenn sie notwendig sind, und müssen in diesem Fall verständlich erklärt werden. Damit sollen Verbraucher besser einschätzen können, welche Verpflichtungen und Risiken sie eingehen.

Zusätzlich können Verbraucher im Onlinebereich künftig eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen, diese soll dann etwa über Telefon oder Video erfolgen. Anbieter müssen hierfür geeignete Kontaktwege anbieten. Die neuen Regelungen treten am 19. Juni 2026 in Kraft.

30. Jan. 2026 um 14:22 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    17 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Soll der Kündigungsknopf nicht schon seit Jahren auf den Webseiten da sein? Wird ja langsam mal Zeit.

  • Die EU bringt auch Vorteile, wie man sieht.
    Der deutsche Michel sieht aber überall nur Schlechtes.
    Die Kommentare werden es wieder beweisen;-)

    • Die Frage ist immer für wen es positiv ist. Aus Verbrauchersicht ist es natürlich top. Aus Unternehmenssicht wird die EU immer uninteressanter weil alles überreguliert wird.

    • Übliche BlaBla wir haben schon genug gute Verbraucher-Gesetze nur achtet nie einer drauf das diese auch umgesetzt werden. Bestes Beispiel: defektes Gerät, da haben sie innerhalb der Gewährleistung das Wahlrecht: reparieren oder Umtausch. Versuchen sie mal auf einen Umtausch zu bestehen lächerlich in 95% der Fälle maximal Reparatur und was kann man machen? Nix!
      Gleiche Spiel bei den Preiserhöhungen und Werbeanzeigen bei Amazon, einseitige Vertragsänderung und da kann selbst die Verbraucherzentrale nur mit Klagen vorankommen also machen sie die überflüssige EU nicht besser als sie ist.

  • Constantin Opel

    Nicht nur der Widerruf-Knopf, sondern auch ein Kündigungs-Knopf sollte leicht zu finden sein. Oftmals muss man sich von Pontius zu Pilatus klicken, um einen Vertrag kündigen zu können.

  • Ist noch jemanden aufgefallen das das sky Kündigungsformular nur noch über die google Suche auffindbar ist? Der Knopf auf der Webseite ganz unten führt bei mir nicht mehr zum Formular sondern zu ausschließlich „Ruf doch gerne an“ Kündigungen. Mal davon abgesehen ist das „exklusive Bestandskunden Verlängerungsangebot“ doppelt so teuer wie das aktuell laufende.

    • Sky hat auch keine funktionierende E-Mail Adressen mehr.

      Schicken aber per E-Mail AGB Änderungen, der man digital, obwohl vorgeschrieben, dann aufgrund fehlender E-Mail nicht widersprechen kann.

      Aber ist eigentlich auch egal, da Sky auch auf keine Briefe per Einschreiben mit Rückschein antwortet und sie komplett ignoriert.

      Kurz: Man sollte um diesen Laden einen großen Bogen machen.

      • Genau mein Denken! Sky ist für solche Machenschaften bekannt.

        Selber Schuld, wenn man solchen Unternehmen Geld gibt.

        Alternativ bei der Bundesmetzagentur beschweren (falls die dafür zuständig sind) oder einem Verbraucherschutzverein beitreten und das dort melden.

  • Ist der dann auch wieder so nur eine Art Kontaktformular, wo alles selbst eingetragen werden muss? Dann kann man sich dies auch schenken. Dann geht eine E-Mail schneller, wie auch beim „Kündigungsbutton“.

  • Drillisch macht es noch bescheidener: Man kann die Kündigung per Knopf nur „vormerken“ und bekommt dann eine E-Mail, in der man gebeten wird, innerhalb von 7 Tagen anzurufen und das zu bestätigen. Ansonsten läuft der Vertrag weiter. In dem Gespräch versucht man natürlich, den Kunden zurückzuwerben. Absolut nervig – insbesondere, wenn man solche Verträge für Oma und Opa managen will, die so ein Gespräch kaum sinnvoll führen können, weil sie gar nicht verstehen, was die Mitarbeiter ihnen da erzählen. Ich frage mich, wie die mit tauben oder stummen Kunden verfahren.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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