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Vorübergehende Corona-Kulanz

Apple lenkt ein: 30-Prozent-Ausnahmen für Facebook und Airbnb

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31 Kommentare 31

Apples kürzlich grundlegend überarbeitete Entwickler-Richtlinien, die so genanten „App Store Review Guidelines“ definieren mit erstaunlich vielen Worten die erstaunlich vielen, im App Store gültigen Regeln. Unter anderem auch, welche Applikationen zur Umsatzbeteiligung verpflichtet sind.

Airbnb Entdeckungen

So müssen nicht alle Entwickler 30% ihrer, über den App Store generierten Einnahmen an Apple abdrücken. Zwar sind grundsätzlich alle Entwickler dazu aufgerufen Apples In-App-Käufe (bzw. die In-App-Abos) zu nutzen und sich so automatisch auf eine Umsatzbeteiligung mit Apple einzulassen, es gibt jedoch etliche Ausnahmen.

Reader-Apps etwa dürfen auf die Umsatzbeteiligung verzichten. Dies sind Anwendungen zum Betrachten bereits erworbener Inhalte – etwa die Kindle oder die Audible-App. Ebenfalls ausgenommen sind Dienste, die auf mehreren Plattformen angeboten werden und In-App-Käufe oder Abos offerieren, die überall gültig sind.

„Erfahrungen von Mensch zu Mensch“

Punkt 3.1.3(d) befreit darüber hinaus sogenannte „Erfahrungen von Mensch zu Mensch“ von der Umsatzbeteiligung.

Gitarren-Lehrer, Yoga-Profis oder Coaches, die ihre Dienste einem zahlenden Nutzer anbieten, können diese Dienstleistung selbst berechnen und brauchen keinen Anteil an Apple abzugeben.

Sollten jedoch mehrere Gitarren- und Yoga-Schüler auf einmal unterrichtet werden, dann fordert Apple einen Anteil für sich ein:

If your app enables the purchase of realtime person-to-person experiences between two individuals (for example tutoring students, medical consultations, real estate tours, or fitness training), you may use purchase methods other than in-app purchase to collect those payments. One-to-few and one-to-many realtime experiences must use in-app purchase.

Eine scheinbar willkürliche Regel, die bereits im Sommer für Zoff zwischen Apple und Airbnb sorgte und nun vorübergehend außer Kraft gesetzt wurde.

Wie der Finanznachrichten-Dienst Bloomberg berichtet wird Apple die Pflicht zur Umsatzbeteiligung für Anbieter wie Facebook, ClassPass und Airbnb aussetzen und diese das Durchführen der eigenen Online-Events auch dann gestatten, wenn diese die Teilnahme über andere Kanäle als In-App-Käufe oder -Abos abrechnen.

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28. Sep 2020 um 11:53 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    • Nebelkerze, man will wohl zeigen, dass das mit den 30 % pauschal nicht stimmt

      • Verfeinern wir die Firmendifferenzierung in ausgewählte, gross, mittel und klein, dann dürfen die Ausgewählten pauschal weniger bezahlen und der Rest pauschal die 30%.

      • mMn aber in die falsche Richtung: vor den großen knickt man ein und die Kleinen lässt man bluten?

      • * Achtung Rant* Das erinnert mich ein bisschen an das Stream On der Telekom. Bist du auf einer Liste der Auserwählten, wird nichts weiter berechnet. Pah.
        Da werden die Regeln mal so mal so definiert- Hauptsache es kommt noch genug Umsatz für Apple dabei rum. Solange Schlumpfbeeren und co mit drin sind, ist Apple glücklich.

        * Rant Ende*
        Soll Apple doch meinetwegen nur in App Käufe in Apps zulassen und dafür aber dann einen Betrag einbehalten, der dem eines *Zahlungsdienstleisters* angemessen ist. Oder Apps aus alternativen Quellen optional zulassen.

  • „…Ebenfalls ausgenommen sind Dienste, die auf mehreren Plattformen angeboten werden und In-App-Käufe oder Abos offerieren, die überall gültig sind.“

    Ich denke diese Information im Artikel ist nicht korrekt bzw. sehr missverständlich. Es hört sich so an, als müsste alle Dienst die auf mehreren Plattformen angeboten werden keine In-App Käufe nutzen sondern, könnten eigene Bazhlsysteme nutzen.

    Das geht aber NICHT. Sonst könnte ja z.B. Spotify (= verfügbar auf mehreren Plattformen) auf In-App Käufe verzichten, seine Abos selbst verkaufen und müsste somit keine 30% an Apple abgeben.

    Das ist aber NICHT erlaubt, wenn diese Kauf-Option in der iOS App enthalten oder dort auch nur erwähnt würde. Es genügt schon, wenn in der App ein „neutraler“ Link auf die Anbieter-Seite enthalten ist (z.B. Impressum) und von dort weiter auf das Kaufangebot verlinkt wird. Das wertet Apple so, als würde der Kauf direkt in der iOS App angeboten und untersagt das. In diesem Fall MÜSSEN In-App Käufe angeboten werden und sonst nichts. Was der Anbieter auf andere Plattformen macht ist Apple (ganz großzügig) egal, solange dazu eben nicht der kleinste Hinweis in der iOS App zu finden ist.

    So macht das z.B. Netflix, die ja einfach nur eine Login-Seite anzeigen.

  • Ausnahme hier, Ausnahme da.
    Apple mach endlich mal deine Tore auf :) Ich will Microsofts Game Streaming Lösung endlich auf iOS!

    • Die bockt richtig. Microsoft kann man viel nachsagen, aber die haben langsam echt eine Richtung eingeschlagen, die man lieben muss :)

      • Richtig.
        Seitdem ich mir die XBOX one X vor zwei Jahren zugelegt hatte, war ich immer im PS Sektor unterwegs.
        War aber tatsächlich schockiert wie Microsoft Softwaretechnisch abgeliefert hat.
        Windows kommt mir zwar trotzdem nicht ins Haus, aber auf der Konsole:
        Nur noch Xbox.

  • Ja was denn nun Apple? Mal hü mal hott? Entweder für alle oder gar keinen. Aber wie immer, die reichen werden noch reicher gemacht und der kleine Entwickler der den Laden am laufen hält soll doch zusehen wo er bleibt. Er muss ja das Game nicht mitspielen.

  • Was für eine schlechte Entscheidung, dass wird ihnen noch schlimm auf auf den Kopf fallen.. eine wirkliche Enttäuschung für mich seitens Apple, die haben wirklich Eier Hut ab..

  • Und die vielen Millionen iPhone Käufer bekommen keinen Corona-Rabatt….. :-(

  • Bei Airbnb kann ich es ja noch nachvollziehen…aber bei Facebook??

    • Auch noch mal für dich, bei Facebook geht es um Aktivitäten, welche Dritt-Anbieter über Facebook anbieten. Bis auf Reputation (und Daten) bekommt Facebook nichts dafür sondern leitet es 1:1 an den Anbieter der Aktivität weiter.

  • Na, endlich siegt die Tugend!

    Da merkt Apple wohl endlich, daß man potentielle Kunden nicht ungestraft nervt!!

  • Headline auf Bild und Focus Niveau … vielleicht mal genauer erläutern, worum es hier geht und nicht den Eindruck vermitteln, dass Facebook keine 30% abdrücken muss.

  • Die kleine Ausnahme von der grösseren Ausnahme und deren ganz große Ausnahmen. Alles nicht wahr, wir behandeln alle gleich hat Cook neulich noch dem Auschuss großspurig vorgelogen.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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