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Stellungnahme zu den geplanten Anpassungen

„Wunsch des Kartellamts zugestimmt“: Apple kommentiert ATT-Einigung

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Apple hat vor wenigen Minuten erstmals ausführlicher zu den vom Bundeskartellamt geforderten Änderungen an den hauseigenen Tracking-Abfragen Stellung genommen. Das Unternehmen betont, dass der Schutz persönlicher Daten weiterhin im Zentrum des eigenen Handelns steht und bestätigt: Die Einwilligungshinweise sollen künftig in Text und Gestaltung angepasst werden.

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Die Änderungen erfolgen auf Wunsch der Behörde, damit das System in Deutschland ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen kann. Apple gibt an, dass die zentralen Funktionen zur Kontrolle der Datennutzung unverändert erhalten bleiben sollen.

ifun.de gegenüber erklärt Apple:

Bei Apple sind wir der Überzeugung, dass Privatsphäre ein grundlegendes Menschenrecht ist. Deshalb haben wir „App Tracking Transparency“ entwickelt, um Nutzern die Möglichkeit zu geben, auf einfache Weise zu kontrollieren, ob Unternehmen ihre Aktivitäten über andere Apps und Webseiten hinweg verfolgen können. Um dieses wichtige Datenschutz-Tool für unsere Nutzer in Deutschland beizubehalten, haben wir zugestimmt, auf Wunsch des Kartellamts Änderungen am Text und Format der ATT-Meldung vorzunehmen, wobei die wesentlichen Vorteile für Nutzer erhalten bleiben. Wir werden uns weiterhin im Namen unserer Nutzer für einen starken Datenschutz einsetzen.

Einordnung der Wettbewerbsbedenken

Hintergrund der Anpassungen ist ein laufendes Verfahren, das prüft, ob die bisherigen Hinweise für Apple eigene Dienste und externe Anbieter unterschiedlich wahrgenommen werden. Apple hält entgegen, selbst den gleichen Vorgaben wie andere Entwickler zu unterliegen. Das Unternehmen betont, dass es keine Daten über andere Apps oder Webseiten hinweg sammelt und solche Informationen nicht verkauft.

Daher erscheine bei eigenen Angeboten kein Hinweis, weil keine plattformübergreifende Datennutzung stattfinde. Gleichzeitig hebt Apple hervor, dass auch viele andere Apps keinen Hinweis anzeigen müssen, sofern sie Daten nicht übergreifend verwenden.

Apple verweist außerdem darauf, dass das Unternehmen bereits über die Anforderungen des Systems hinausgeht und Nutzer offen darüber entscheiden lässt, ob eigene Dienste personalisierte Werbung anzeigen dürfen. Dies ist für andere Anbieter nicht verpflichtend.

Personalisierte Empfehlungen

Anpassungen von Text und Gestaltung

Zu den vereinbarten Änderungen gehört auch, dass Apple künftig nicht mehr den Begriff „Tracking“ in den Hinweisen verwenden möchte. Die Behörde hatte zuvor auf mögliche Unklarheiten für Nutzer hingewiesen.

Apple erklärt jedoch, dass der Verzicht auf das Wort keine Änderung der eigenen Datenpraxis bedeutet. Das Unternehmen habe zu keinem Zeitpunkt plattformübergreifende Nutzerdaten gesammelt und werde dies auch künftig nicht tun. Die neuen Formulierungen sollen dieselben Sachverhalte beschreiben, jedoch verständlicher wirken. Entwickler sollen dabei eine größere Flexibilität beim Einsatz der Hinweise erhalten, ohne dass die grundlegenden Schutzmechanismen für Anwender entfallen.

02. Dez. 2025 um 15:30 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Solange es nur Wörterspielerei ist damit die Silberrücken zufrieden sind. Aber hocheffiziente Verbrenner nicht genau einordnen können.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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