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"Massenüberwachung in den USA ausgesetzt"

Videochat-Dienst Zoom: Deutsche Behörden formal vor Nutzung gewarnt

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Ulrich Kühn, hat öffentliche Stellen vor dem Einsatz der Videokonferenzlösung Zoom gewarnt.

Konkret soll vor allem von der Nutzung der sogenannten On-Demand-Variante Abstand genommen werden. Diese würde personenbezogene Daten ungefragt in die Vereinigten Staaten übermitteln und so gegen die hiesige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Zoom App Datenschutz

„Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“

Kühn, der seine Warnung an die Senatskanzlei der Freien Hansestadt Hamburg adressiert hat, fürchtet, dass die bei Zoom-Gesprächen anfallenden Daten von Behörden-Mitarbeitern und weiteren am Gespräch beteiligten Nutzern auf diese Weise „der Gefahr einer anlasslosen staatlichen Massenüberwachung in den USA ausgesetzt“ werden.

Gegen solche würde es derzeit keine ausreichenden Rechtsschutzmöglichkeiten geben, weswegen die pauschale Warnung vor dem Einsatz der in Sicherheitskreisen ohnehin umstrittenen Software gerechtfertigt sei.

Behörde hat Bedenken ignoriert

Vor der Warnung hat der HmbBfDI Unterlagen von der Senatskanzlei der Freien Hansestadt Hamburg zum Einsatz der Zoom-Applikation angefordert, die den Einsatz der Softwarelösung begründen sollten, dieser aber als unzureichend zurückgewiesen. Die Senatskanzlei habe sich weder um die Einwilligung aller Betroffenen bemüht, noch die Maßstäbe des HmbBfDI zur Nutzung der Videokonferenzlösung berücksichtigt. Auf Bedenken des Datenschützers ist die Behörde nicht eingegangen.

Die nun ausgesprochene, formale Warnung ist in der DSGVO vorgesehen und ist eines der letzten Mittel des HmbBfDI, ehe dieser zur Unterbindung der Software-Nutzung auf das Verhängen von Bußgelder zurückgreifen muss. Geregelt ist die formale Warnung in Artikel 58 („Befugnisse“) der Datenschutz-Grundverordnung.

Ulrich Kühn kommentiert sein Eingreifen folgendermaßen:

Öffentliche Stellen sind an die Einhaltung des Rechts in besonderem Maße gebunden. Daher ist es mehr als bedauerlich, dass es zu einem solchen formalen Schritt kommen musste. In der FHH steht allen Mitarbeiter:innen flächendeckend ein bewährtes und in Hinblick auf die Drittlandübermittlung unproblematisches Videokonferenztool zur Verfügung. Dataport als zentraler Dienstleister stellt zudem in den eigenen Rechenzentren weitere Videokonferenzsysteme bereit. Diese werden in anderen Ländern wie z.B. Schleswig-Holstein erfolgreich genutzt. Es ist daher unverständlich, warum die Senatskanzlei auf einem zusätzlichen und rechtlich hoch problematischen System besteht.

18. Aug 2021 um 09:46 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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