Behörde nicht mit Lobbyspielchen nerven
Uploadfilter: BfDI und Urheber-Lobby im öffentlichen Schlagabtausch
Wir verfolgen die anhaltende Debatte um die Reformierung des EU-Urheberrechts unverbindlich aber interessiert. Zuletzt haben wir euch diesbezüglich die noch immer abrufbare Episode „Streit um Uploadfilter – Hass und Lügen im Netz“ des Deutschlandfunk-Podcasts „Kontrovers“ ans Herz gelegt.
Ulrich Kelber bei der Amtsübernahme | Quelle: BfDI/Winkler
Heute legen wir zwei Weblinks nach, die erneut unterstreichen, wie vielschichtig die Diskussion um eine angemessene Vergütung von Kreativen auf der einen und den Fortbestand des freien Internets auf der anderen Seite ist.
So hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) jetzt auf Vorwürfe der von Verdi initiierten „Initiative Urheberrecht“ reagiert. Diese polterte am vergangenen Freitag in Richtung BfDI:
Uploadfilter sind weder falsch noch schädlich, sie werden schon jahrelang flächendeckend angewendet, ohne dass dies den Datenschutzbeauftragten auch nur im Geringsten interessiert hat. […] Herr Kelber verkennt als Datenschutzbeauftragter bei seinen öffentlichen Äußerungen gegen Artikel 13 und die damit verbundenen Uploadfilter folgende Fakten und kommt daher zu einer – aus unserer Sicht – falschen Analyse […]
Bedauerlich in der öffentlichen Diskussion ist, dass viele Beteiligte und noch mehr Unbeteiligte über Artikel 13 und die EU Richtlinie reden, ohne sie gelesen zu haben.
Vorwürfe auf die der BfDI, Ulrich Kelber, gestern reagiert hat und der „Initiative Urheberrecht“ die Veröffentlichung „falscher Behauptungen“ vorwirft:
Die Unterstellungen und Vorwürfe der Initiative Urheberrecht sind irritierend. Ich stehe gerne für streitige Diskussionen zur Verfügung, solange diese substantiell geführt werden. Die Initiative Urheberrecht jedoch wählt den Weg fachlich falscher Behauptungen und weicht vom eigentlichen Thema ab. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit meiner Kritik an Uploadfiltern ist nicht zu erkennen. […]
Die Positionierung des BfDI zum Thema erfolgt in Wahrnehmung seiner gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Gemäß Art. 57 DSGVO und § 14 BDSG muss der BfDI die Politik und die Öffentlichkeit auf Risiken von Datenverarbeitungsprozessen hinweisen […]
Dass dies mitunter Interessensvertretern nicht passt, ist zwar nachvollziehbar. Hierauf aber mit einem unsachlichen öffentlichen Angriff auf das Amt des BfDI zu reagieren, zeugt nicht von gutem Stil. Der Initiative Urheberrecht empfehle ich daher eindringlich, in Zukunft unabhängige Aufsichtsbehörden aus ihren Lobbyspielchen herauszuhalten.