Bei Online-Bestellungen: Vage Lieferangaben unzulässig
„Wenn Verbraucher eine Ware im Internet bestellen, müssen Anbieter angeben, bis wann die Ware geliefert wird“. Wolfgang Schuldzinski, im Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktiv, benötigt nur einen Satz um das Urteil (AZ 6 U 3815/17) des Oberlandesgericht München zusammenzufassen. Dieses hat im Verfahren gegen die Online-Tochter des Elektronik-Riesen Media Markt entschieden, dass vage Lieferangaben unzulässig sind und die Klage ... →