BLM untersagt ganze Folge
Auf Amazon: „Pastewka“ mit Schleichwerbung für MediaMarkt
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), hat der deutschen Amazon-Tochter „Amazon Instant Video“ die Ausstrahlung der Pastewka-Episode „Das Lied von Hals und Nase“ im Katalog des Prime Video Angebotes bis auf Weiteres untersagt.
Die vierte Folge der achten Staffel von „Pastewka“ verstößt nach Angaben der Landesmedienanstalt gegen das Schleichwerbeverbot. Entsprechend hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien der Anbieterin daher mit sofortiger Wirkung untersagt, die Folge weiter auszustrahlen.
Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind, so die Begründung der Landeszentrale.
Bei der Folge „Das Lied von Hals und Nase“ der früher im TV ausgestrahlten Serie „Pastewka“ handelt es sich um einen sogenannten audiovisuellen Mediendienst auf Abruf, für den das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entsprechend gilt. Da die Amazon Instant Video Germany GmbH ihren Sitz in Bayern hat, ist die BLM für die Aufsicht über die Einhaltung der Werberegeln in Prime Video zuständig.
Amazon scheint sich mit der Umsetzung jedoch Zeit zu lassen; noch ist die Folge hier verfügbar.