Deutsche Umwelthilfe kritisiert
Rücknahmepflicht: DUH sieht „massive Rechtsverstöße von Apple“
Fast auf den Tag genau ein Jahr nachdem die Deutsche Umwelthilfe zuletzt auf die schlechte Reaktion des Einzelhandels zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten aufmerksam machte, melden sich die Umweltschützer nun erneut zu Wort.
Unangekündigte Tests der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung der Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten im Handel ergaben Gesetzesverstöße bei 25 der untersuchten 55 Märkte. Jeder zweite Händler verstieß gegen Hinweispflichten – 15 Händler verweigerten die Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Apple soll seine Pflichten nach Angabe der DUH „nicht ausreichend und nicht verbraucherfreundlich“ umgesetzt haben. Eine Bewertung, die der Blick in die Testergebnisse der DUH-Prüfer (PDF-Download) jedoch schnell relativiert.
So informiert Apple wie vorgeschrieben über die Rücknahme, muss sich jedoch ankreiden lassen, die eigenen Mitarbeiter nicht ausreichen geschult zu haben.
In Filialen von Cyberport, Hornbach, Media Markt, Saturn und bei vielen weiteren Händlern konnten keine Informationen zu den gesetzlichen Rückgabemöglichkeiten gefunden werden. In einigen Filialen, wie etwa bei Apple oder Toom, waren zwar Hinweise vorhanden, jedoch so versteckt, dass Kunden sie praktisch nicht wahrnehmen konnten.
15 Händler verweigerten die Rücknahme von großen oder kleinen Elektroaltgeräten. So hieß es in Märkten von Apple, Globus, Obi, Porta und Roller fälschlich, dass eine Rückgabe kleiner Elektroaltgeräte oder Altlampen gar nicht oder nur bei Kauf eines neuen Geräts möglich sei. Filialen von Media Markt und Obi verlangten für die Rückgabe eines Großgeräts unrechtmäßig eine Gebühr. Märkte von Toom und Hornbach lehnten die Rückgabe der Großgeräte schlicht ab. Filialen von Galeria Kaufhof und Conrad verweigerten bei Lieferung eines neuen Geräts gesetzeswidrig die kostenlose Mitnahme des Altgeräts.
Die DUH fordert die Bundesländer dazu auf, endlich Kontrollen im Einzelhandel durchzuführen und bei Verstößen konsequent Bußgelder zu verhängen.