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Projekt bereits mehrfach gescheitert

Regierung legt neuen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung vor

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Das Thema Vorratsdatenspeicherung geht in die nächste Runde. Stellvertretend für die Bundesregierung hat die Justizministerin Stefanie Hubig einen neuen Entwurf für ein Gesetz zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen vorgelegt. Erneut wird versucht, das bereits zweimal gescheiterte Vorhaben zur Speicherung von Internetaktivitäten gesetzlich zu verankern. In der Vergangenheit wurden entsprechende Regelungen unter anderem vom Europäischen Gerichtshof für unzulässig erachtet.

Zugriff auch für Zoll und Finanzbehörden

Das Gesetz sieht vor, dass Anbieter von Internetdiensten die Verbindungsprotokolle ihrer Kunden für drei Monate speichern müssen. Neben Polizei und Staatsanwaltschaft sollen auch Finanzbehörden und Zoll Zugriff auf diese Daten erhalten, wenn dies die Aussicht auf einen Ermittlungserfolg verbessert. Auf Anfrage müssen auch die Anbieter von E-Mail-Diensten und Messengern Daten wie den Zeitpunkt der Anmeldung bei einem E-Mails-Postfach oder die Adressen der anderen Kommunikationspartner speichern und herausgeben.

Die Speicherpflicht bezieht sich auf genutzte IP-Adressen und Port-Nummern. Auf dieser Basis soll bis zu drei Monate rückwirkend nachvollziehbar sein, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt welche Server im internet kontaktiert hat.

Hubig

Der digitale Raum darf kein Paradies für Straftäter sein. Zu viele Straftaten – ob Kindesmissbrauch, Online-Betrug oder digitale Gewalt – bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen. Künftig sollen Internetanbieter diese Daten drei Monate speichern, da sie oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen sind.
-Justizministerin Stefanie Hubig

Um ihr Vorhaben durchzubringen, argumentieren die verantwortlichen Politiker nicht mehr wie früher nur mit der Gefahr von Terrorismus und Kindesmissbrauch, sondern führen auch den Kampf gegen Internetbetrug und digitale Gewalt als Maßnahme an, die von einem solchen Gesetz profitieren würde.

Kritik an Kosten und Datenschutz

Das Vorhaben wird nicht nur aus Datenschutzgründen kritisiert. Fachverbände führen auch an, dass die verpflichtende Speicherung der Daten und das Bereitstellungsverfahren mit enormen Kosten auf Seiten der Anbieter verbunden sind. Die Telekom beispielsweise gibt die Zahl der durchschnittlichen Anfragen nach dem Nutzer einer bestimmten IP-Adresse mit bislang knapp 300.000 pro Jahr an.

Der Gesetzentwurf geht nun zur weiteren Beschlussfassung an den Bundestag und Bundesrat.

22. Apr. 2026 um 19:58 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Wie viele Jahre geht das jetzt schon? Fühlt sich so lang an, dass ich mich schon gar nicht mehr an die Anfänge erinnern kann.

  • Was ich bei der ganzen Sache nicht verstehe, ist, dass die Provider ja sowieso diese Daten für einige Zeit aufbewahren. Darauf basiert schließlich das Abmahnsystem und die Verfolgung in Sachen Beleidigung, etc. Was soll dieses Gesetz also ändern?

  • Alle nicht essenziellen Vorhaben sollten eingestellt und der Fokus auf den Umbau der Wirtschaft zur Anpassung an die neue Realität gesetzt werden.
    Sollte die Speicherung Kosten verursachen, muss sichergestellt werden, dass diese nicht an Kunden oder Steuerzahler sondern im Strafverfahren eingenommen werden können.

  • Ahh, jetzt springt die Politik schnell auf den „digitale Gewalt“-Zug auf, weil das gerade so schön Thema ist. Diesmal soll es jetzt auch schon an Finanzbehörden gehen? Ich frage mich, ob Scholz sich an CumEx erinnern würde, wenn es damals schon Vorratsdatenspeicherung gegeben hätte.

  • Wie war das: „Dumm ist, wenn man immer das Gleiche versucht und dabei immer ein anderes Ergebnis erwartet…“. Wie oft hat eine Große Koalition jetzt schon versucht, eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung einzuführen und ist dabei jedes Mal vorm EuGH gescheitert?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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