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Verstoß gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung unzulässig

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass für unzulässig erklärt und damit nun für Rechtssicherheit in einer schon länger diskutierten, höchst strittigen Frage gesorgt.

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Verstoß gegen EU-Recht

Damit ist auch in Deutschland das Sammeln sogenannter Verkehrsdaten „auf Vorrat“ fortan nicht mehr möglich. Nach Auffassung des EuGH gelten auch hier die strengen Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation der Europäischen Union.

Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es nicht zulässig ist, wenn Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ihrer Kunden „ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern“.

Ausnahmen für nationale Sicherheit

Ausnahmen könnte bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit gemacht werden, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen, nicht jedoch für die Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, also etwa den Kampf gegen Insidergeschäfte.

Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor
Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen

Unter anderem begründet der EuGH sein Urteil damit, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch Daten von Nutzern mit besonderen Schutzanforderungen betreffen würde, also etw Rechtsanwälten, Ärzte und Journalisten. Zudem könnten die Datensätze genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zulassen, deren Daten durch die Kommunikationsanbieter gespeichert wurden.


Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um die Auslegung der Rechtsvorschriften gebeten. Diese ist nun erfolgt und bindet fortan alle nationalen Gerichte der Europäischen Union, die die jetzt formulierte Rechtsauffassung bei zukünftigen Entscheidungen nicht übergehen können.

Der Volltext des Urteils steht auf der Webseite des Europäischen Gerichtshof zum Download bereit.

20. Sep 2022 um 15:22 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    35 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Ich lese immer etwas von der Bekämpfung schwerster Straftaten und erheblicher Gefahren. Wie kommen denn die ganzen Firmen an die Daten, um Urheberverstöße zivilrechtlich zu verfolgen?
    Urheberrechtsverletzungen sind doch nicht „schwerste“ Straftaten!?!?

  • Funny, EU sagt dazu nein aber zur Kontrolle von Chats ohne Grund weil „Terror“ einfach ja. Die sind mir ein Rätsel.

  • Der „konkrete Anlass“ wird aber zur kreativen Interpretationssache. Ich bin gespannt.

  • Also EU sagt dazu nein aber zu chatkontrollle ohne Grund ja mhm

  • Wie oft denn nun noch, dieser ständige Versuch Daten „auf Vorrat“ zu speichern. Ich hoffe nun hat es auch der letzte deutsche Politiker kapiert.
    Endstation wäre sonst: Minority Report!

  • Mit „Kampf gegen KiPo“ lässt sich in Deutschland ja sowieso alles begründen. Der absolute Joker der Totschlagargumente.

  • In meinem Hinterhirn habe ich vage einen Artikel abgespeichert. Deutschland habe halt grosszügig die Daten der Deutschen den Amerikanern überlassen, also dem Geheimdienst. Das wäre die eleganteste Umschiffung von EU-Recht.

  • Also kann ich mir jetzt wieder einen Torrent Client installieren und Kopien von was auch immer Downloaden ohne Sorge zu haben das ein gieriger Anwalt Schreiben versendet?

  • Anton aus Tyrol
  • Damit ist auch in Deutschland das Sammeln sogenannter Verkehrsdaten „auf Vorrat“ fortan nicht mehr möglich.
    Diese Aussage ist falsch! Möglich ist es immer noch nur strafbewehrt wenn man sich erwischen lässt.

  • Na super… die Persönlichkeitsrechte von Kinder****rn oder (aus der Türkei kontrollierten) Enkeltrick-Betrügern… oder auch Osteuropäischen „Besitzübereignern“ sind mehr wert, als der Opferschutz und die Sicherheit der ehrlichen, unschuldigen Staatsbürger eines jeden EU-Staates… bin fassungslos…. was für weltfremde Eierköpfe sitzen da bloß….!?!!!

  • Ja schade. Täterschutz geht hier wieder einmal dem Opferschutz vor.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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