Verstoß gegen EU-Recht
Europäischer Gerichtshof: Vorratsdatenspeicherung unzulässig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung ohne konkreten Anlass für unzulässig erklärt und damit nun für Rechtssicherheit in einer schon länger diskutierten, höchst strittigen Frage gesorgt.
Verstoß gegen EU-Recht
Damit ist auch in Deutschland das Sammeln sogenannter Verkehrsdaten „auf Vorrat“ fortan nicht mehr möglich. Nach Auffassung des EuGH gelten auch hier die strengen Datenschutzrichtlinien für elektronische Kommunikation der Europäischen Union.
Entsprechend hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass es nicht zulässig ist, wenn Anbieter von Diensten der elektronischen Kommunikation die Verkehrsdaten ihrer Kunden „ein Jahr lang allgemein und unterschiedslos auf Vorrat speichern“.
Ausnahmen für nationale Sicherheit
Ausnahmen könnte bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit gemacht werden, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen, nicht jedoch für die Bekämpfung von Straftaten des Marktmissbrauchs, also etwa den Kampf gegen Insidergeschäfte.
Der Gerichtshof bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten entgegensteht, es sei denn, es liegt eine ernste Bedrohung für die nationale Sicherheit vor
Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität können die Mitgliedstaaten jedoch unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit insbesondere eine gezielte Vorratsspeicherung und/oder umgehende Sicherung solcher Daten sowie eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von IP-Adressen vorsehen
Unter anderem begründet der EuGH sein Urteil damit, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch Daten von Nutzern mit besonderen Schutzanforderungen betreffen würde, also etw Rechtsanwälten, Ärzte und Journalisten. Zudem könnten die Datensätze genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen zulassen, deren Daten durch die Kommunikationsanbieter gespeichert wurden.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte den Europäischen Gerichtshof um die Auslegung der Rechtsvorschriften gebeten. Diese ist nun erfolgt und bindet fortan alle nationalen Gerichte der Europäischen Union, die die jetzt formulierte Rechtsauffassung bei zukünftigen Entscheidungen nicht übergehen können.
Der Volltext des Urteils steht auf der Webseite des Europäischen Gerichtshof zum Download bereit.