Hersteller Geräte länger reparieren
Recht auf Reparatur: Neue Regeln gelten erst ab Ende Juli
Das neue Recht auf Reparatur steht kurz vor der Einführung. Bis zum 31. Juli 2026 muss Deutschland die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen. Für Verbraucher bedeutet das vor allem: Hersteller bestimmter Produktgruppen sollen künftig verpflichtet sein, defekte Geräte auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung über mehrere Jahre hinweg zu reparieren. Dazu zählen unter anderem Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränke.
Über die Pläne und den Gesetzgebungsprozess hatten wir bereits mehrfach berichtet. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten rücken nun die praktischen Auswirkungen in den Vordergrund.
Anspruch richtet sich direkt an den Hersteller
Das neue Recht ergänzt die bisherigen Gewährleistungsansprüche. Während diese grundsätzlich zwei Jahre gegenüber dem Verkäufer gelten und nur Mängel erfassen, die bereits bei der Übergabe bestanden, entsteht künftig zusätzlich ein direkter Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller. Dieser greift insbesondere dann, wenn die Gewährleistung bereits abgelaufen ist oder sich ein ursprünglicher Mangel nicht mehr nachweisen lässt.
- Erweitertes Recht auf Reparatur: Regierung will Wegwerftrend bremsen
Für Smartphones soll die Reparaturverpflichtung mindestens sieben Jahre gelten. Bei Waschmaschinen beträgt der Zeitraum mindestens zehn Jahre. Entscheidend ist dabei nicht der Verkaufsstart eines Geräts, sondern der Zeitpunkt, an dem die Produktion des jeweiligen Modells eingestellt wird. Hersteller müssen Reparaturen kostenlos oder zu einem angemessenen Preis anbieten und während dieses Zeitraums auch Ersatzteile bereithalten.
Bemerkenswert ist außerdem, dass das neue Recht auf Reparatur auch für viele Geräte gelten soll, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden. Voraussetzung ist lediglich, dass sie zu den erfassten Produktgruppen gehören und sich noch innerhalb der vorgesehenen Reparaturfrist befinden.
Mehr Rechte bei Reparaturen
Neben dem eigentlichen Reparaturanspruch bringt das Gesetz weitere Änderungen mit sich. Produkte, bei denen eine Reparatur üblicherweise erwartet werden kann, müssen künftig tatsächlich reparierbar sein. Ist dies nicht der Fall, gilt dies als Sachmangel. Außerdem dürfen Hersteller Reparaturen durch unabhängige Werkstätten oder den Einsatz kompatibler Ersatzteile grundsätzlich nicht durch Software oder technische Schutzmaßnahmen behindern.
Auch innerhalb der Gewährleistung soll die Reparatur attraktiver werden. Entscheiden sich Käufer bei einem mangelhaften Produkt bewusst für eine Reparatur statt für ein Austauschgerät, verlängert sich die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre. An der einjährigen Beweislastumkehr ändert sich dagegen nichts. Verkäufer müssen künftig zudem auf diese Wahlmöglichkeit und deren Folgen hinweisen.
Die neuen Vorschriften zur Reparierbarkeit sowie die verlängerte Gewährleistungsfrist gelten allerdings nur für Produkte, die ab dem 31. Juli 2026 gekauft werden. Das eigentliche Recht auf Reparatur greift dagegen auch für bereits zuvor erworbene Geräte.


überfällig!
Kann man sehen wie man will, ich würde doch sowas wie ein Smartphone mit all meinen Daten drauf niemals für eine Reparatur aus der Hand geben.
Dann mache, soweit noch möglich, vorher ein Backup und setze es komplett zurück.
Aber es steht Dir ja frei, ein Backup anzufertigen (vorzugsweise lokal), das Gerät auf Werkseinstellungen zu setzen und dann reparieren zu lassen und danach das Backup zurückzuspielen.
Aber klar, das geht nur, wenn das Gerät noch bedienbar ist.
Muss nichtmal bedienbar sein.
Backup sollte eh regelmäßig gemacht werden und somit vorhanden sein, wenn man es dann noch online bekommt kann man über die Cloud es löschen
Props an die EU :)
Heißt im besten Fall auch: endlich wird wieder hochwertig hergestellt für eine lange Lebensdauer und nicht mit bewusster Obzoleszenz.
Wird wahrscheinlich ausgehebelt, in dem die Reparatur so viel kostet, dass es sich nicht mehr lohnt.
Artikel gelesen, oder einfach drauflos geschrieben!
„Hersteller müssen Reparaturen kostenlos oder zu einem angemessenen Preis anbieten und während dieses Zeitraums auch Ersatzteile bereithalten.“
Aber die EU ist doch so schlimm!1!1
Gilt natürlich nicht, wenn ich mir das Produkt in China o.ä. bestellt.