"Kundenfeedback ausschlaggebend"
Neue Geräteverwaltung: Sky erklärt die Änderungen
Gestern haben wir über die neuen Nutzungsbedingungen für die Sky-Apps berichtet. Der Pay-TV-Sender erlaubt nun pauschal die Registrierung von maximal vier Geräten für die gemeinsame Verwendung mit den Angeboten Sky Go, Sky Kids und Sky Q. Zuvor wurden war die Zahl der erlaubten Geräte von den gebuchten Diensten abhängig, auf diese Weise konnte ein Haushalt die Sky-Angebote auch auf mehr als vier Geräten nutzen.
Mittlerweile haben wir eine Stellungnahme des Senders erhalten. Die Verantwortlichen sehen Kritik fehl am Platz sondern weisen darauf hin, dass die Änderungen auf dem Feedback von Kunden basieren und positive Neuerungen wie die Möglichkeit, mit Sky Q fortan drei statt bisher zwei Streams parallel zu nutzen, mit sich bringen.
Ob die Änderungen sich für den Endkunden tatsächlich positiv auswirken, entscheidet wohl jeweils die Einzelsituation. Hier die Stellungnahme des Senders im Wortlaut:
Wir haben seit dem Launch von Sky Q Kundenfeedback und Nutzungsdaten ausgewertet. Auf dieser Basis haben wir die Anwendungsmöglichkeiten der Streams vereinfacht und die Verwaltung der Apps Sky Go, Sky Q (Apple TV und Samsung TVs) und Sky Kids zusammengelegt. Kunden haben die Möglichkeit, ihr Sky Programm gleichzeitig auf einem Sky Q Receiver, einem eventuellen Receiver mit Zweitkarte und drei weiteren Geräten per App zu sehen. Zur Nutzung der Apps sind weiterhin vier Geräte registrierbar. Neu ist: Mit drei dieser vier Geräte lassen sich nun gleichzeitig Inhalte streamen (statt bisher zwei Sky Q Streams und zwei Sky Go Streams parallel). Kunden können nun somit entweder auf drei Sky Go Geräten gleichzeitig schauen (statt bisher maximal zwei) oder auf drei Sky Q Apps (statt bisher maximal zwei), oder auch auf zwei Sky Go Apps und einer Sky Q App und umgekehrt. Die Geräteliste, in der ab sofort alle registrierten Apps einsehbar sind, ist über die Mein Sky App und auf sky.de in bewährter Form verwaltbar.