"unlautere Handelsbedingungen"
Europäische Kommission: Apple-Maulkorb wird verfolgt, IAP-Zwang nicht
Seitdem der Musik-Streaming-Dienst Spotify eine offizielle Beschwerde gegen Apples Geschäftsgebaren bei der EU Kommission eingereicht hat, setzt sich diese mit der marktbeherrschenden Stellung des Unternehmens auseinander und prüft, ob Apple hier mit kartellrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
Apple-Maulkorb wird verfolgt, IAP-Zwang nicht
Heute nun hat die EU Kommission einen Teil der Beschwerde zur Seite gelegt und mitgeteilt, dass man sich vor allen auf den Maulkorb konzentrieren wird, den Apple den im App Store aktiven Anbietern von Musik-Streaming-Diensten (und auch anderen App-Anbietern) auferlegt hat.
Auf den Zwang Cupertinos, die im App Store aktiven Anbieter von Streaming-Diensten zur Abrechnung der monatlichen Gebühren zur Nutzung so genannter In-App-Käufe zu verpflichten, wird man hingegen nicht genauer eingehen.
So lässt die EU Kommission in ihrer heutigen Mitteilung durchblicken, sich an Apples Vorgaben gestört zu haben, die den Anbietern von Musik-Streaming-Diensten untersagten mit Weblinks, Infotexten und Erklärungen in ihren Anwendungen darauf aufmerksam zu machen, dass sich die Streaming-Abos auch außerhalb des App Stores buchen und dort sogar noch kostengünstiger abschließen lassen könnten. Die Kommission spricht in diesem Zusammenhang gar von „unlauteren Handelsbedingungen“.
- Brief von Spotify und Deezer: EU soll endlich einschreiten
Verbraucher und Entwickler benachteiligt
Hier befürchtet die Kommission, dass Apple sowohl die Anbieter von Musik-Streaming-Diensten als auch die Verbraucher benachteiligt hat und geht momentan davon aus, dass der Maulkorb weder erforderlich, noch angemessen gewesen sei.
Die EU Kommission hat ihre neuen Beschwerdepunkte hier veröffentlicht und Apple über diese nun schriftlich in Kenntnis gesetzt. Jetzt wird die Rückmeldung des Konzerns abgewartet, ehe dann weitere Schritte geprüft werden. Für den Abschluss der kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Von Seite der Kommission heißt es:
Mit der heutigen Mitteilung der Beschwerdepunkte wird klargestellt, dass die Kommission sich im Rahmen dieser kartellrechtlichen Untersuchung nicht mehr mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verpflichtung in Bezug auf In-App-Käufe befassen wird, sondern sich auf die vertraglichen Beschränkungen konzentrieren wird, die Apple App-Entwicklern auferlegt hat und die letztere daran hindern, iPhone- und iPad-Nutzer über alternative Musikabonnements zu niedrigeren Preisen außerhalb der App zu informieren, damit die Nutzer diese Abonnements in Anspruch nehmen können.