Fernsehen im Netz
EU: Grenzüberschreitend streamen auch für TV-Inhalte
Der digitale Binnenmarkt der Europäischen Union wächst weiter zusammen. Nachdem die EU-Kommission bereits das Online-Shopping im EU-Ausland durch die Geoblocking-Verordnung vereinfachte und Dank der Regelung zum grenzüberschreitenden Streaming inzwischen dafür sorgt, dass sich vorhandene Accounts von Zattoo, Netflix und Co. auch auf Reisen nutzen lassen, hat die Kommission jetzt reguläre TV-Inhalte im Blick.
Neue Regelungen sollen dafür sorgen, dass diese in Zukunft einfacher live ins Netz gestreamt und ohne Ländergrenzen ausgestrahlt werden können – gleiches gilt für die in den zahlreichen Online-Mediatheken vorgehaltenen Inhalte.
Die Europäische Kommission erklärt in einer heute ausgegebenen Pressemitteilung:
Die neuen Vorschriften werden es den europäischen Fernsehveranstaltern erleichtern, bestimmte Sendungen in ihrem Live-Fernsehen oder als Nachholdienst online anzubieten. Weiterverbreitungsdienste werden dadurch mehr Hörfunk- und Fernsehprogramme einfacher übertragen können. Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem voll funktionsfähigen digitalen Binnenmarkt. […] 41 % aller Europäer empfangen Fernsehen heute online. Bei der jungen Generation ist der Anteil aber höher, denn 50 % der Europäer im Alter von 15–24 sehen mindestens einmal wöchentlich online fern. 19 % der Europäer im Alter von 15–45 Jahren nutzen Online-Rundfunkdienste, um sich Fernsehserien und Filme anzuschauen.
Was wird sich infolge der Richtlinie bei der Verbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ändern?
- Herkunftslandprinzip: Mit der Richtlinie wird das Herkunftslandprinzip eingeführt, um die Lizenzierung von Rechten für bestimmte Sendungen zu erleichtern, die Fernsehveranstalter über ihre Online-Dienste anbieten wollen (Simulcasting, Nachholdienste und andere Dienstleistungen, die das Hauptprogramm ergänzen, z. B. Vorschau). Dank dieser Regelung werden die Sender in der Lage sein, ihre Hörfunkprogramme, Fernsehnachrichten und politischen Informationen wie auch ihre vollständig selbst finanzierten Eigenproduktionen in allen EU-Ländern online anzubieten.
- Weiterverbreitung: Die Richtlinie sieht einen Mechanismus vor, der die Lizenzierung von Rechten für die Weiterverbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen erleichtert und der unter bestimmten Bedingungen auch Weiterverbreitungsdienste erfasst, die über das Internet erbracht werden. Die Vorschriften sollten zu einer größeren Verbreitung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen beitragen.
- Direkteinspeisung: Die Direkteinspeisung ist ein Verfahren, das von Fernsehveranstaltern zunehmend zur öffentlichen Ausstrahlung ihrer Programme verwendet wird. Die neuen Vorschriften werden dafür sorgen, dass die Rechteinhaber angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke in Programmen verwendet werden, die per Direkteinspeisung übertragen werden. Sie schaffen Rechtssicherheit für die beteiligten Rundfunkveranstalter und Vertreiber.
Nächste Schritte
Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Kommission, erklärte dazu:
„Ich bin sehr froh darüber, dass wir eine weitere Einigung erzielt haben, die uns einem funktionierenden digitalen Binnenmarkt wieder ein Stück näher bringt. Die überarbeiteten Rundfunkvorschriften sind ein großer Teil des Puzzles. Diese Verordnung hat das Potenzial, eine riesige Menge von Rundfunkinhalten über Grenzen hinweg verfügbar zu machen, was nicht nur den 41 % der Europäer zugute kommt, die das Fernsehen online verfolgen, sondern auch den 20 Millionen EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben, als dem, in dem sie geboren wurden.“
Die heutige politische Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der EU in den kommenden Wochen noch bestätigt werden.