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Auch CCC gegen den Vorstoß

EU-Chatkontrollen: Justizminister Buschmann zeigt sich „sehr skeptisch“

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Die Vorschläge der europäischen Kommission, die Inhalte von Kurznachrichtendiensten und online Messenger zukünftig prophylaktisch zu überwachen und auf das vorhanden sein von Inhalten hin zu prüfen, die mit der Ausübung sexueller Gewalt an minderjährigen in Zusammenhang stehen, wird von hiesigen Gesetzgebern kritisch beobachtet.

So hat sich inzwischen auch der amtierende Bundesjustizminister, Marco Buschmann, zum Thema geäußert. Der FDP-Politiker führt auf der Kurznachrichten-Plattform Twitter aus, dass digitale Bürgerrechte „keine Bürgerrechte zweiter Klasse“ seien und dreht damit das häufig vorgetragene Argument, das Internet sei kein rechtsfreier Raum, einfach um. Auch im Netz seien flächendeckende Überwachungsmaßnahme privater Korrespondenz abzulehnen – genau dies tue auch das ihm unterstellte Bundesjustizministerium.

KI-Prüfung auf Grooming-Versuche

Wie berichtet hatte die EU-Kommission Mitte des Monats einen 135-seitigen Vorschlag für neue EU-Strategien „zum Schutz und zur Stärkung von Kindern in der Online-Welt“ vorgelegt. Dieser hatte unter anderem die Auswertung von Textkonversationen vorgesehen, um in diesen das Vorhandensein sogenannter Grooming-Versuche festzustellen. Unter dem amerikanischen Ausdruck Grooming versteht man die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht.

Hier brachte die EU-Kommission ein Frühwarnsystem ins Spiel, das verdächtige Texte zur weiteren Prüfung an menschliche Strafverfolger durchleiten könnte.

Auch CCC gegen den Vorstoß

Ein Gedankenspiel, das auf vernichtende Kritik bei Bürgerrechtlern und Netzaktivisten wie dem Chaos Computer Club (CCC) gestoßen ist. Dieser hatte den Vorschlägen bescheinigt völlig am Ziel vorbeigeschossen zu sein und unterstrichen, dass ohne vertrauenswürdige Geräte keine vertrauenswürdige Kommunikation mehr möglich sei. Die Dauerkontrolle würde sich demnach auch negativ auf Journalisten, Anwälte und Whistleblower auswirken. In seiner Kurzbewertung vom 9. Mai erklärte der CCC:

Die Chatkontrolle ist als fundamental fehlgeleitete Technologie grundsätzlich abzulehnen.

23. Mai 2022 um 09:53 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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