Wirksame Altersüberprüfung bis 2024
Nicht nur Chatkontrollen: EU plant Altersüberprüfung im Web
Seit der Wochenmitte lassen sich die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überwachung und schärferen Kontrolle von Online-Inhalten im Netz einsehen. Unter der Überschrift „EU-Strategie zum Schutz und zur Stärkung von Kindern in der Online-Welt“ skizziert der Entwurf des neuen Regelwerkes eine Vielzahl von Eingriffen, die nach Angaben der verantwortlichen Kommissare dafür sorgen sollen, dass jedes Kind im Internet geschützt, befähigt und geachtet wird.
Chatkontrollen nur ein Baustein von vielen
Unter anderem hat die EU-Kommission die Überprüfung von Textnachrichten auf Messenger-Plattformen, sozialen Netzwerken und in Chats auf verdächtige Inhalte hin vorgeschlagen. Bei den sogenannten Chatkontrollen sollen intelligente Algorithmen die automatisierte Erkennung von „Grooming“ übernehmen, also der gezielten Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen in Missbrauchsabsicht. Schlägt das Frühwarnsystem an, könnten menschliche Strafverfolger die Dienste-Betreiber zur Herausgabe verdächtiger Inhalte auffordern.
Doch nicht nur der prüfende Blick auf private Inhalte ist geplant, der Europäischen Kommission schwebt auch die Einführung einer wirksamen Altersüberprüfung vor, die Kindern den Zugang zu „ungeeigneten Inhalten“ erschweren soll. Die Kommission führt hier unter anderem die Themenbereiche Selbstverletzung, Pornografie und Essstörungen an.
Wirksame Altersüberprüfung bis 2024
Damit diese nicht mehr ohne Weiteres zugänglich sind, soll eine „europäische Norm für die Altersüberprüfung“ erarbeitet werden, die ihrerseits in das Europäische Wallte, die sogenannte EUid-Brieftasche, integriert werden soll:
Die Kommission wird mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie dazu ermuntern, elektronische Identitätsnachweise für Minderjährige unter 18 Jahren auszustellen, um wirksame Methoden zur Altersüberprüfung zu stärken. Dies würde einen EU-weit anerkannten Altersnachweis „unter oder über Alter X“ auf der Grundlage des Geburtsdatums in einer Weise ermöglichen, bei der die Privatsphäre gewahrt und sicher geschützt bleibt.
Der Normungsauftrag zur Erstellung eines europäischen Standards zur Altersfeststellung und Altersüberprüfung soll bis 2024 erteilt werden. Zudem hat sich die Kommission verpflichtet im Rahmen der eID-Initiative die Entwicklung eines EU-weit anerkannten Altersnachweises voranzutreiben.