Plattformbetreiber oft im Ausland
Einkünfte bei Airbnb und Co.: Meldepflicht an Finanzbehörden kommt
Für Einkünfte die auf digitalen Online-Plattformen erwirtschaftet werden, will die Bundesregierung eine Meldepflicht einführen. Diese soll Plattformbetreiber dazu verpflichten sowohl identifizierende Informationen der aktiven Plattform-Nutzer mit den deutschen Finanzbehörden zu teilen, als auch über Umfang, Anzahl und Ausmaß der durchgeführten Transaktionen zu informieren.
Bei dem Gesetzesvorhaben, das auf Marktteilnehmer wie Airbnb und Uber abzielt, ohne die US-Unternehmen beim Namen zu nennen, handelt es sich um ein gesamteuropäisches Projekt, das dafür sorgen soll, dass sich betroffene Plattformbetreiber den oft langwierigen Auskunftsersuchen hiesiger Finanzbehörden nicht mehr entziehen können sollen – dies kommt bislang regelmäßig vor.
Morgen im Finanzausschuss
Das sogenannte (Achtung, jetzt kommt ein langer Name) „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts“ liegt aktuell noch als Entwurf vor (PDF-Download) und wird morgen den Finanzausschuss des Bundestages durchlaufen, der sich in einer öffentlichen Anhörung den Kernpunkten der neuen Regelungen annehmen wird.
Nach Angaben des Gesetzgebers mangelt es an der steuerlichen Transparenz unter anderem auf Portalen, die eine Kurzzeitvermietung privaten Wohnraums ermöglichten, auf solchen, die Fahrdienstvermittlung durchführen würden und jenen die zum Verkauf von Waren genutzt würden. Hier fallen uns Spontan Airbnb, Uber, eBay, Etsy und Shopify ein.
Airbnb, Uber, eBay, Etsy und Shopify
Viele deutsche Anwender würden auf den Plattformen der oft im Ausland ansässigen Marktteilnehmer regelmäßig Einkünfte erzielen, diese auch zu besteuern stelle die Finanzbehörden jedoch vor große Herausforderungen.
Im Rahmen der öffentlichen Anhörung sollen morgen mehrere Sachverständige zum Themenbereich befragt werden. Geplant ist die Umsetzung des Gesetzesvorhabens bis zum 31. Dezember.