Nach schlechten Messergebnissen
Bundesnetzagentur: Bußgelder für langsame Internet-Provider kommen
Keine zwei Wochen nach der Veröffentlichung des Jahresberichts zur Breitbandmessung – die Messergebnisse lassen sich in diesem 31MB großen PDF einsehen – hat die Bundesnetzagentur jetzt auf die festgestellten Abweichungen zwischen beworbenen Internet-Geschwindigkeiten der Provider und den tatsächlich ausgelieferten Verbindungen reagiert.
Laut einem Bericht der F.A.Z. will die Bundesnetzagentur zukünftig Bußgelder verhängen, die Netzbetreiber treffen sollen, deren Online-Geschwindigkeiten von den beworbenen Anbindungen abweichen.
F.A.Z. Wirtschaftskorrespondent Helmut Bünder erklärt:
Messungen der Regulierungsbehörde haben ergeben, dass ein großer Teil der Anschlüsse weit hinter den zugesagten Bandbreiten zurückbleibt. Die Netzagentur werde künftig „von Amts wegen“ aktiv werden und Bußgeldverfahren einleiten […] Die notwendige Änderung des Telekommunikationsrechts sei auf gutem Weg, und die Behörde arbeite bereits an klaren Vorgaben für die Verhängung von Bußgeldern.
Bereits Ende März hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Einschreiten des Gesetzgebers gefordert und die Politik dazu aufgerufen, das aktuell verhandelte Telekommunikationsänderungsgesetz zur Einführung entsprechender Druckmittel zu nutzen.
Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert damals:
Verbraucher müssen die Leistung bekommen für die sie bezahlen. Das Gesetz muss an dieser Stelle dringend nachgebessert werden. Verbraucher haben noch immer keine Rechtssicherheit, unkompliziert ihren Tarif zu mindern, anzupassen oder auch zu kündigen, sollten sich Anbieter nicht an ihre vertraglichen Zusagen halten. Um die vertraglich vereinbarte Surfgeschwindigkeit besser überprüfen und durchsetzen zu können, müssen Mindeststandards für die Dienstqualität festgelegt werden.
Die Bundesnetzagentur stellt die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung auch in einer Kartenansicht zur Verfügung und zeigt hier das Verhältnis der gemessenen Download-Datenübertragungsrate zur vertraglich vereinbarten maximalen Rate in Prozent dar.