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Verfahren gegen große Plattformen prägen den Jahresbericht

Bundeskartellamt nimmt Apple und Amazon weiter ins Visier

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Das Bundeskartellamt sieht die Kontrolle großer Digitalkonzerne weiterhin als einen Schwerpunkt seiner Arbeit. Im jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2025/26 (PDF-Download) nennt die Behörde Verfahren gegen Amazon, Apple, Google, Temu und Vodafone als zentrale Themen der vergangenen Monate. Daneben rückt auch der Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf Wettbewerb und Marktmacht zunehmend in den Fokus.

Bundeskartellamt Jahresbericht

Für Nutzer von Apple-Geräten und Käufer auf Amazon sind vor allem zwei Verfahren von Bedeutung. So verweist das Bundeskartellamt auf den Abschluss seines Verfahrens gegen Amazons Preissteuerung auf dem Marketplace. Die Behörde hatte dem Unternehmen untersagt, Händlerpreise in der bisherigen Form zu beeinflussen. Nach Ansicht des Kartellamts könnte eine solche Praxis nicht nur den Wettbewerb zwischen Marketplace-Händlern einschränken, sondern auch Auswirkungen auf Preise außerhalb von Amazon haben. Gegen die Entscheidung hat Amazon Beschwerde eingelegt. Der Fall liegt inzwischen beim Bundesgerichtshof.

Apple-Verfahren und KI als neue Schwerpunkte

Auch Apple bleibt im Fokus der Wettbewerbshüter. Im Jahresbericht verweist das Bundeskartellamt auf das laufende Verfahren zum App Tracking Transparency Framework. Dabei untersucht die Behörde gemeinsam mit mehreren europäischen Wettbewerbsbehörden, ob Apples Datenschutzfunktion den Wettbewerb auf dem Markt für mobile Werbung unzulässig beeinflusst. Eine Entscheidung steht weiterhin aus.

Apple Att Bundeskartellamt 2500

Zugleich gewinnt das Thema Künstliche Intelligenz an Bedeutung. Das Bundeskartellamt beobachtet nicht nur die wachsende Marktmacht großer Plattformbetreiber, sondern auch Kooperationen zwischen Unternehmen, die Daten für das Training von KI-Modellen bündeln.

Nach Einschätzung der Behörde verändern KI-Dienste die Wettbewerbsbedingungen in vielen Märkten und könnten bestehende Machtverhältnisse weiter festigen. Im vergangenen Jahr hatte das Amt dazu bereits einen Expertenkreis mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft eingerichtet. Diskutiert wurden unter anderem die Rolle großer Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft und Google bei der Entwicklung moderner KI-Systeme.

Weitere Verfahren gegen Temu und Vodafone

Neben Apple und Amazon führt das Bundeskartellamt weitere Verfahren gegen große Unternehmen der Digitalwirtschaft. Genannt werden unter anderem die Handelsplattform Temu sowie Vodafone. Im Fall von Vodafone geht es um den Vorwurf, den Markteintritt von 1&1 als Netzbetreiber behindert zu haben.

Der Jahresbericht zeigt damit, dass sich die Arbeit der Behörde zunehmend auf digitale Plattformen konzentriert. Das Bundeskartellamt kündigt zudem an, seine eigenen Ermittlungswerkzeuge weiter auszubauen und dabei verstärkt auch KI-gestützte Auswertungsverfahren einzusetzen.

Bundeskartellamt Marktmacht

30. Juni 2026 um 13:39 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    12 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Wie wär es mal mit den Mineralölkonzernen. Da erkennt jeder Blinde mit Krückstock, dass es illegale Absprachen gibt….

    • Wollt ich grad dasselbe schreiben, aber wie immer, Pack schlägt sich Pack verträgt sich

    • Weshalb sollte es dort illegale Preisabsprachen geben? Alle Tankstellenpreise in Deutschland sind in einer Datenbank ersichtlich, da muss nicht einmal miteinander geredet werden.

      • Genau… der Sprit kommt ausm Rüssel. Da wird er auch erzeugt…

      • @M369

        Die „Einkaufspreise“ spielen bei Benzin und Öl so gut wie keine Rolle.

      • @BrotundRosen einfach mal Tanken. Heute läuft der Tankrabatt aus. Preis darf erst ab 12 steigen. Gestern morgen 1,84€ für E5 heute morgen 1,95€ für E5. Als ob das nicht Flächendeckend abgesprochen wurde.

      • @Rich

        Dass dies genau so passiert war doch logisch? Um 0.00 Uhr gilt wieder die alte Steuerlast, darf aber 12 Stunden lang bis um 12 Uhr nicht weitergegeben werden, da man die Preise nicht anheben darf.

      • @BrotundRosen aber vor dem Tankrabatt lag ja noch alter teurer Kraftstoff(schon damals eine Lüge) deswegen wurde argumentiert konnte der Rabatt nicht direkt weiter gegegben werden. Aktuell ist der Preis für Rohöl ungefähr gleich wie vor dem Iran Krieg. Es gibt keine rationalen Argumente für die Preistreiberei außer Gewinnmaximierung.

    • Die Zahlen zu gut und man kennt sich schon so lange.. ;) wichtiger ist, den vorhandenen Markt vor Innovationen und neuen Preismodellen zu schützen. Kartellamt und die EU machen einen top Job.

    • Die haben doch ihre Schutzpatronin: Die heilige Scheiße Gas-Kathi.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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