Schwarz auf Weiß:
Apple räumt 14-tägiges Widerrufsrecht für iTunes-Käufe ein
Die Möglichkeit, Fehlkäufe im iTunes Store zu reklamieren, gibt es ja schon geraume Zeit und in der Vergangenheit zeigte sich Apple mit Blick auf eine Rückerstattung des Kaufpreises bisher auch stets kulant. Nun räumt Apple für Bestellungen im iTunes Store ein generelles Widerrufsrecht ein. Fehlkäufe lassen sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufbelegs ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.
Apple dokumentiert dieses Widerrufsrecht ausführlich in einem neu veröffentlichten PDF-Dokument und geht dabei auch auf die damit verbundenen Ausnahmen ein. So sind beispielsweise ein iTunes-Match-Abo und ebenso Staffel- oder Multi-Pässe, iTunes-Geschenke und Guthabenkonten davon ausgenommen. Die Mitteilung an Apple kann wie bisher über die Funktion „Problem melden“ in der Einkaufsliste des iTunes Store oder aber auch per Post an die iTunes-Zentrale in Luxembourg erfolgen:
Um Ihre Bestellung rückgängig zu machen, müssen Sie uns über Ihre Entscheidung informieren. Um die unverzügliche Bearbeitung sicherzustellen, empfehlen wir Ihnen für die Stornierung von sämtlichen Artikeln (ausgenommen iTunes Match, Staffel- Pass, Multi-Pass, iTunes Geschenke und Guthabenkonten) “Problem melden” zu nutzen; für die Stornierung von iTunes Match, Staffel-Pass, Multi-Pass, und, sofern nicht bereits eingelöst, iTunes Geschenken und Guthabenkonten empfehlen wir Ihnen den iTunes Support zu kontaktieren. Sie haben ebenfalls das Recht, uns über Ihren Entschluss eine Bestellung zu stornieren zu informieren, indem Sie das Muster- Widerrufsformular verwenden oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Wenn Sie “Problem melden” nutzen werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Stornierung übermitteln.
Im Mai diesen Jahres hatte die hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich ein derartiges Rückgaberecht gefordert und sich mit dem Gedanken getragen, Anbieter von digitalen Gütern dazu zu verpflichten, alternativ entsprechende Testversionen bereitzustellen. Ein Vorschlag, den der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitcom) als „realitätsferne Überregulierung“ heftigst kritisierte. Mit dem nun manifestierten Widerrufsrecht greift Apple einer gesetzlichen Regulierung nun wohl vor.