"Facebook-Gesetz" kommt
Video: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Überschattet vom webweiten Jubel über die plötzliche „Ehe für Alle“ hat der Bundestag in seiner 244. Sitzung heute auch das sogenannte NetzDG abgenickt und damit den Web für die Implementierung des umstrittenen „Facebook-Gesetzes“ frei gemacht.
Das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (hier als PDF) will sich um ein wirksames Beschwerdemanagement kümmern und Bußgelder einführen, mit denen Unternehmen belegt werden sollen, die ihre Aufsichtspflichten verletzen.
Vor allem soll das NetzDG dafür sorgen, dass sich soziale Netzwerke zügiger und umfassender um die Bearbeitung von Beschwerden (insbesondere über Hasskriminalität) und anderer strafbarer Inhalte kümmern.
Der Gesetzentwurf wurde in den vergangenen Wochen heftig kritisiert, da dieser unter anderem mit einer so schwammigen Definition des Begriffes „soziales Netzwerk“ auftritt, dass sich hier nach Angaben der Bitkom „sämtliche Messenger-Dienste, Serviceportale für Kunden, Online- Bewertungsportale, Onlineshops mit Bewertungsfunktion, sowie jegliche Plattformen mit Diskussionsforen“, subsumieren ließen. Letztlich wird wohl jede Plattform erfasst, bei der Kommunikation gleich welcher Form zwischen den Nutzern möglich ist.
Geldbußen bis zu 50 Millionen Euro
Die Tagesschau berichtet über die Prüfpflicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken fortan verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren:
Die Netzwerk-Betreiber werden mit dem Gesetz verpflichtet, den Nutzern ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden anzubieten. Nutzerbeschwerden müssen sie unverzüglich zur Kenntnis nehmen und auf strafrechtliche Relevanz prüfen. Wird ein Beschwerdemanagement nicht oder nicht richtig eingerichtet, droht eine Geldbuße. Diese kann fünf Millionen Euro gegen eine für das Beschwerdeverfahren verantwortliche Person betragen. Gegen das Unternehmen selbst kann die Geldbuße bis zu 50 Millionen Euro ausmachen.