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Daten-Portabilität für Industrie und Behörden

Verbraucherzentrale: „Data Act“ der EU eher fragwürdig

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt dem Entwurf der im Februar vorgelegten Datenverordnung „Data Act“ der Europäischem Kommission keine guten Noten aus.

Vzbv Data Act

Dies geht aus der heute veröffentlichten Stellungnahme der Verbraucherschützer unzweideutig hervor. In dem 17-seitigen PDF-Dokument kritisieren die Verbraucher-Anwälte die Grundkonstruktion des „Data Act“, die vor allem wegen der schwammigen Formulierungen als „fragwürdig“ zu bezeichnen sei.

Daten-Portabilität für Industrie und Behörden

Grundsätzlich will der „Data Act“ der Europäischen Kommission die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Plattformbetreiber die Verfügbarkeit und Portabilität von Daten sicherstellen und dabei dennoch die geltenden Datenschutz-Regeln berücksichtigen. Grob vereinfacht sollen die Richtlinien die einfachere Weitergabe und Auswertung von nutzergenerierten Daten zwischen Dienstleistern ermöglichen.

Zusätzlich beinhaltet das Datengesetz Vorkehrungen, die Behörden den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus dem Privatsektor ermöglichen sollen. Nach Angaben der Europäischen Kommission vor allem um auf öffentliche Notstände wie etwa Überschwemmungen oder Waldbrände zu reagieren.

Zu wenig Differenzierung

Seinen Zielen wird der vorliegende Entwurf des „Data Act“ nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes jedoch nur bedingt gerecht. So kritisiert der eingetragene Verein, dass wesentliche Definitionen unklar bleiben und weder die Rechte noch die Pflichten der vom „Data Act“ betroffenen Akteure eindeutig zugewiesen sind.

Auch die Tatsache, dass das Papier der Europäischen Kommission häufig nicht zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterscheiden würde, sei kritisch zu bewerten. Hier befürchtet der Verbraucherzentrale Bundesverband, dass der „Data Act“ den Schutz personenbezogener Daten im schlimmsten Fall sogar aufweichen könnte.

Die gesamte Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Datengesetz der Europäischen Kommission könnt ihr hier einsehen.

19. Mai 2022 um 13:00 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    6 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • „Eher fragwürdig“ ist da jetzt SEHR diplomatisch ausgedrückt :D

  • Ich raff es einfach nicht. China und andere Staaten machen es vor. Zwingt die Anbieter einfach zu Servern in Europa und KEINE Weitergabe an die USA und Punkt – aus Sicht eines Datenschutzbeauftragten

    • Aber dann könnte doch keiner Europa als Testballon, z.B. für Sprachmodelle wegen unserer Sprachdiversität benutzen…

    • Das Problem ist, dass dann massiv Softwareoptionen wegfallen, weil Europa in Sachen Digitalisierung geschlafen hat. Und zwar so sehr, dass es auch nicht schnell aufzuholen sein wird. Du hast keine Ahnung, was da alles wegbrechen würde … klar würde damit dann auch ein Markt für neue Software entstehen in Europa, aber die Übergangsphase ist das Problem, da hängt so viel dran – auch wenn mir selber sehr Recht wäre, wenn es den Datenexport nach US nicht gäbe. Und bezüglich CN: Schau Dir mal das System an, was die künftig statt WIN einsetzen wollen bzw. müssen. Das braucht es einen gewissen Leidensdruck, um so einen großen technologischen Rückschritt hinzunehmen. In CN kann man das zentral verordnen in EU werden die Leute / Firmen dann rebellisch. Trotzdem geb ich DIr Recht: Der Datenexport nach US müsste dringend aufhören.

    • China und andere Staaten machen auch anderes vor, das wir hier bestimmt nicht wollen.

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