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In-App-Käufe mit Zufallsinhalten

Urteil gegen Sony: Lootboxen sind illegales Glücksspiel

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Erstmals im deutschsprachigen Raum haben Richter das Angebot so genannter Lootboxen in Spielen mit dem Angebot von Glücksspielen gleichgesetzt und damit in einer Musterklage gegen den Spiele-Publisher Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited geurteilt. Eine Entscheidung die Signalwirkung haben könnte.

Fifa Points

Gefällt wurde das Urteil vor dem österreichischen Bezirksgericht Hermagor und setzt damit einen vorläufigen Schlussstrich unter ein zwei Jahre währendes Verfahren, mit dem die Rückerstattung von über 300 Euro erreicht werden sollte, die die vom Kläger vertretene Partei für den Kauf so genannter FIFA-Packs investiert hatte.

Urteil mit Signalwirkung?

Geklagt hatte der Prozesskosten-Finanzierer Padronus, der sich auf die rechtliche Auseinandersetzung mit Online-Casino-Anbietern in Österreich und Deutschland spezialisiert hat und hier im Auftrag von Spielsüchtigen und Lootbox-Käufern tätigt wird. Diese, so Geschäftsführer Richard Eibl, würden für eine kontinuierlich große Nachfrage sorgen, die in den zurückliegenden Monaten stets im vierstelligen Bereich gelegen habe.

Im Schnitt fordern Betroffene dabei etwa 800 Euro zurück, allerdings seien auch Fälle mit eingesetzten Beträgen von über 80.000 Euro bekannt.

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In-App-Käufe mit Zufallsinhalten

Bei Lootboxen handelt es sich um kostenpflichtige In-App-Käufe, deren Inhalte dem Käufer in der Regel jedoch nicht bekannt sind und erst beim Öffnen der Lootbox zufällig ermittelt werden.

FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale Fußballmannschaft integrieren kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.

Ein Mechanismus, den das Bezirkgsgericht Hermagor nun als „konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel“ bewertet hat und Sony damit unter Zugzwang setzt – denn noch kann gegen das Urteil in Berufung gegangen werden.

Das Anbieten von Lootboxen wurde in einigen europäischen Märkten wie etwa inBelgien und den Niederlanden bereits untersagt, in Deutschland und Österreich sind entsprechende In-AppKäufe bislang jedoch noch zulässig, stehen allerdings schon seit Monaten in der Kritik der Regulierer. Diese dürften den weiteren Schlagabtausch zwischen Sony und Padronus nun mit Argusaugen verfolgen.

06. Mrz 2023 um 15:38 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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