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In-App-Käufe mit Zufallsinhalten

Urteil gegen Sony: Lootboxen sind illegales Glücksspiel

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43 Kommentare 43

Erstmals im deutschsprachigen Raum haben Richter das Angebot so genannter Lootboxen in Spielen mit dem Angebot von Glücksspielen gleichgesetzt und damit in einer Musterklage gegen den Spiele-Publisher Sony Interactive Entertainment Network Europe Limited geurteilt. Eine Entscheidung die Signalwirkung haben könnte.

Fifa Points

Gefällt wurde das Urteil vor dem österreichischen Bezirksgericht Hermagor und setzt damit einen vorläufigen Schlussstrich unter ein zwei Jahre währendes Verfahren, mit dem die Rückerstattung von über 300 Euro erreicht werden sollte, die die vom Kläger vertretene Partei für den Kauf so genannter FIFA-Packs investiert hatte.

Urteil mit Signalwirkung?

Geklagt hatte der Prozesskosten-Finanzierer Padronus, der sich auf die rechtliche Auseinandersetzung mit Online-Casino-Anbietern in Österreich und Deutschland spezialisiert hat und hier im Auftrag von Spielsüchtigen und Lootbox-Käufern tätigt wird. Diese, so Geschäftsführer Richard Eibl, würden für eine kontinuierlich große Nachfrage sorgen, die in den zurückliegenden Monaten stets im vierstelligen Bereich gelegen habe.

Im Schnitt fordern Betroffene dabei etwa 800 Euro zurück, allerdings seien auch Fälle mit eingesetzten Beträgen von über 80.000 Euro bekannt.

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In-App-Käufe mit Zufallsinhalten

Bei Lootboxen handelt es sich um kostenpflichtige In-App-Käufe, deren Inhalte dem Käufer in der Regel jedoch nicht bekannt sind und erst beim Öffnen der Lootbox zufällig ermittelt werden.

FIFA-Packs beinhalten virtuelle Fußballspieler, die man in seine digitale Fußballmannschaft integrieren kann. Laut dem Gericht sei das inhaltliche Ergebnis der FIFA-Packs vom Zufall abhängig und stelle eine vermögenswerte Leistung im Sinne des österreichischen Glücksspielgesetzes dar, weil die digitalen Fußballspieler auf einem Zweitmarkt gehandelt würden und dadurch eine Gewinnerzielung möglich sei. Daher handle es sich um Glücksspiel. Da Sony keine Glücksspiel-Konzession besitze, seien die zwischen ihr und dem Kläger abgeschlossenen Verträge nichtig und die geleisteten Zahlungen rückforderbar.

Ein Mechanismus, den das Bezirkgsgericht Hermagor nun als „konzessionspflichtige Ausspielung von Glücksspiel“ bewertet hat und Sony damit unter Zugzwang setzt – denn noch kann gegen das Urteil in Berufung gegangen werden.

Das Anbieten von Lootboxen wurde in einigen europäischen Märkten wie etwa inBelgien und den Niederlanden bereits untersagt, in Deutschland und Österreich sind entsprechende In-AppKäufe bislang jedoch noch zulässig, stehen allerdings schon seit Monaten in der Kritik der Regulierer. Diese dürften den weiteren Schlagabtausch zwischen Sony und Padronus nun mit Argusaugen verfolgen.

06. Mrz 2023 um 15:38 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Aber wenn ich für Ole (3) eine Wundertüte kaufe, ist das okay? Frage für einen Familienvater.

  • Gute Sache – leider verstehen halt viele Menschen nicht, dass kaum ein Entwickler so „frei“ ist und eine wirkliche Zufallszahl ermitteln lässt. Demnach ist Betrug bzw. (abgeschwächt) Willkür, genau der richtige Begriff für dieses Geschäftsgebaren.

  • Eigentlich bin ich dagegen das Gerichte darüber entscheiden müssen nur weil die Menschen zu dumm sind – aber vielleicht bringt uns dieser Schritt wieder in die richtige Richtung sodass es irgendwann wieder Konsolenspiele gibt die auch als Spiel und nicht als Shop mit lästigem Beiwerk zu bezeichnen sind. Ebenso könnten so auch erstmals vernünftige Spiele für Smartphone entstehen oder der AppStore wieder benutzbar werden…

    • Du hast noch nie mit Spielsüchten zu tun gehabt, oder? Diese als „dumm“ zu bezeichnen ist nicht fair. Sie verfallen – wie z. B. Alkoholsüchtige – aus unterschiedlichen Gründen den Verlockungen und können sich nicht allein dagegen wehren. Das passiert „dummen“ Menschen, aber auch hoch gebildeten Menschen.

      • Es ist ein gültiger Kaufvertrag. Vorab ist lesbar welche Bedingungen gelten. Somit verstößt der Anbieter solcher Kaufangebote eigentlich nicht gegen gültiges Recht.
        Hat mein Kind gekauft und will jetzt Geld wieder haben – bin ich meiner Erziehungspflicht nicht nachgekommen.
        Habe ich gekauft und will jetzt Geld zurück haben entbehrt das eigentlich jegliches rechtlicher Grundlage und ist eigentlich kein Thema für ein Gericht.

        Meinetwegen ist Dummheit der falsche Begriff. Dann halt Vermeidung von Konsequenzen und darauf bauen das Gerichte Gesetze irgendwie ändern um mich vor meinen gesetzlich gültigen Taten zu schützen.

        Und süchtige Menschen gibt es natürlich, aber bislang ist es mir noch nie in den Sinn gekommen 20.000€ von meinem Kiosk Besitzer zurück zu fordern weil ich legal dort Zigaretten gekauft habe. Wenn ein Gericht nun in so eine Richtung urteilt ist das absurd unter der Argumentation: ich bin ja süchtig und bekomme deshalb mein Geld zurück. Entweder entmündigt man mich sodass künftige Kaufverträge nicht gültig sind oder aber man ändert das Gesetzt und stellt den Verkauf von Zigaretten ein durch ein Verbot, aber rückwirkend gegen gültiges Gesetz Geld zu erstatten ist lächerlich!

      • Der Rückerstattungsanspruch beruht darauf, dass kein Vertrag rechtsgültig zustande gekommen is, da es sich hier nach Entscheidung des Gerichtes um illegales Glücksspiel gehandelt hat. Ob die die Spieler die Vertragsbedingungen verstanden haben, ist vollkommen unerheblich.

      • Was für ein Käse. Sag das einem 16 jährigen der sein ganzes Geld und noch mehr bis er Schulden hat in diese Lootboxen verschwendet hat. Es geht um illegales Glücksspiel und ich finde es klasse das endlich was dagegen unternommen wird.

      • Bei den Zigaretten wusstest Du aber vorher, was Du für Dein Geld bekommst. Damit der Vergleich greift, hättest Du für 20.000 Euro Boxen mit unbekanntem Inhalt kaufen müssen. Mal ist ne Socke drin, mal Kippen, mal ein Feuerzeug. Wenn Du dann trotzdem freiwillig 20.000 Euro ausgegeben hättest, weil die Spannung so groß ist, darfst Du Dich durchaus spielsüchtig nennen und hättest gute Chancen rechtlich dagegen vorzugehen.

      • Hehe, mit dem Beispiel kind hat es gekauft offenbarst du deine komplette Ahnungslosigkeit. Kinder können keine rechtlich bindenden Kaufverträge abschließen.
        Die sind alle nur schwebend wirksam, wenn ein elternteil ankommt und sagt das hätte so nicht passieren dürfen muss der laden das geld zurückgeben.

    • @ifun: Warum lasst ihr es zu, dass hier Menschen als dumm beleidigt werden?

    • Dieser Begründung nach sollten wir auch Pyramidenspiele und Schneeballsysteme legalisieren: auch alles nur „dumme Menschen“??

      • Ja, wer auf Schneeballsysteme reinfällt ist strohdumm. Und die gefährliche Kombination dazu besteht auch noch darin, dass diese Menschen im Gegenteil denken mega schlau zu sein & eine doch so offensichtliche Möglichkeit als einer von wenigen zu sehen. Alle anderen arbeiten 40+ Stunden/Woche weil sie einfach noch nie auf die geniale Idee gekommen sind. Ob’s deswegen legalisiert werden sollte steht auf einem anderen Blatt, aber Mitleid hab ich für solche kein Stück. Werd’s nie vergessen als meine Cousine mir und meiner Familie irgendeinen Schwachsinn von L&R andrehen wollte. 4 Jahre später war das eine äußerst teure Lektion für sie.

  • Glücksspiele stehen nicht umsonst unter einem eigenen Rechtsschirm. Und genau das haben sich die großen Publisher zu Nutze gemacht. Vlt. hätten sie die Chancenverhältnisse klar und deutlich aufzeigen sollen und es wäre nicht dazu gekommen. Max Mustermann hätte vorher nämlich nochmal nachgedacht ob er sich eine neue Box kauft wenn seine Chance nur 0,001% betragen hätte.

    • Dazu sind die Anbieter doch bereits verpflichtet und bei diesen tollen Fifa Ultimate Packs steht doch seit Fifa19 exakt dabei wie hoch die Wahrscheinlich ist…

    • In meinen Augen macht es das nur schlimmer. Ich wette wenn ich den 0,0001% Ronaldo ziehe wissen alle was für eine seltene Figur ich habe und die feiern mich auf dem Schulhof ab!

      Oder oft wird auch missverstanden, dass die Chance steigt je öfter man kauft. Also wenn ich eine 1% Chance habe muss ich es nur 100 mal kaufen dann habe ich es etc

  • Naja, dann müsste rein theoretisch ebenso was gegen Pokemon Packs, Panini, usw. machen, denn das ist das gleich nur physisch.

    • Theoretisch ja, praktisch wird aber zwischen realen und virtuellen Vorgängen doch andauernd unterschiedlich agiert…
      Ein Maurer käme niemals auf die Idee seine Arbeitsleistung „Erstellung einer Mauer“ in ein Abo zu packen und wenn ich nicht weiter bezahle dann reißt er mir die Mauer wieder ab ;)

      • Das Beispiel wurde jetzt aber auch im Arbeitskreis digitales bei der Bundesbehörde erstellt und mittels Fax beim Vorgesetzten abgesegnet oder? Können wir bitte wieder schlechte autovergleiche haben, selbst die sind besser

      • @dickelson, so schlecht ist der Vergleich gar nicht. Es gibt genügend Abos, bei denen ich eine fertige App bekomme, ohne jede Dienstleistung und ich trotzdem Abo bezahlen soll, mit der vagen Aussicht auf ein späteres update.
        Der Maurer kann ja versprechen bei Premium Update später die Fugen mit neuen, super guten Mörtel neu zu verfugen ;-)

      • Der Vergleich ist mega schlecht. Es gibt im Handwerk durchaus „Abos“ wie zum Beispiel ein Heizungsbauer der die Wartung durchführt.

        Beim Maurer kann es dir am Ende auch passieren dass alles doch teurer wurde , weil man sich im Material oder der Zeit verschätzt hat etc. stell dir das einmal bei der App vor? Kaufst die App für 5€ und dann ziehen sie dir 2 weitere Euro ab wenn die Verkaufszahlen nicht erreicht wurden. (Sorry ich wollte auch mal unpassende Vergleiche ziehen)

  • Top, kann ich mit leben, 2021 wurden online Casinos ja deutschlandweit legalisiert. Also kein Umzug in den Norden notwendig für die CS:GO Kisten :D

  • Warum eigentlich Sony? Hinter den Lootboxen steht doch diese Dr*cksfirma EA und die bieten den Müll auf sämtlichen Plattformen an. FUT ist mit Abstand die mieseste Abzockmasche seit Jahren.
    Gilt das Urteil dann auch für MS, Google, Apple, Steam, … ?

  • Find ich echt gut – sollte man bei rtl und diesen ganzen telefonspielen auch machen

  • Sowas hätte doch weitreichendere Folgen, sind dann nicht auch Sammelkarten Glückspiel?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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