Bundesnetzagentur fordert 100.000 Euro
Unerlaubte Telefonwerbung: Vodafone soll Bußgeld zahlen
Vodafone soll wegen unerlaubter Telefonwerbung ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro bezahlen. Den Betrag wird die Vodafone Kabel Deutschland GmbH zwar verkraften, doch die Bundesnetzagentur zeigt mit der Anordnung immerhin, dass sie gewillt ist, die teils unseriösen Werbemethoden der Telekommunikationsanbieter nicht tatenlos hinzunehmen.
Vodafone sowie im Auftrag des Unternehmens handelnde Call-Center haben der Bundesnetzagentur zufolge Telefonwerbung für Kabelfernseh-, Internet- und Telekommunikationsverträge gemacht, ohne das entsprechende Einverständnis zu haben. In vielen Fällen hätten die Betroffenen solchen Werbeanrufen im Vorfeld sogar ausdrücklich widersprochen. Auch die Penetranz, mit der die Anrufenden die Nutzer belästigt haben, ist erschreckend. In Einzelfällen seien dies trotz Anrufuntersagung bis zu 30 weitere Anrufe oder Anrufversuche gewesen.
Der Präsident der Bundesnetzagentur will nicht länger hinnehmen, dass Vodafone ignoriert, wenn Kunden Werbeanrufe ausdrücklich untersagen. Allerdings ist das von seiner Behörde verhängte Bußgeld noch nicht rechtskräftig.
Unitymedia streitet unrechtmäßige Werbeanrufe an
Der Sachverhalt erinnert an die Vorgehensweise von Unitymedia-Provisionsjägern, die Kunden des Anbieters unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Vertragserweiterungen drängen wollen. Wir haben im Februar ausführlich über die seit Jahren praktizierte Masche berichtet. Seither laufen hier regelmäßig Hilferufe von ebenfalls betroffenen Kunden ein.
Im Falle Unitymedia verfügen die Anrufenden über detaillierte persönliche sowie Vertrags-Informationen, die eigentlich nur von Unitymedia selbst stammen können. Das Unternehmen hat unsere Anfragen diesbezüglich allerdings komplett ignoriert und sah sich erst auf ein durch uns initiiertes Nachhaken des Bundesbeauftragten für Datenschutz überhaupt dazu genötigt, Stellung zu nehmen. In der so erzwungenen Antwort wurde bestritten, dass persönliche Daten weitergegeben werden, zudem sei die bei den uns bekannten Anrufen angezeigte Nummer weder Unitymedia selbst noch einem Kooperationspartner zuzuordnen. Die Bundesdatenschützer sahen auf diese Auskunft hin zunächst keinen weiteren Handlungsbedarf.
Der aktuelle Vodafone-Fall zeigt, dass eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wohl wirkungsvoller ist, als der Weg über die bundesdeutschen Datenschützer. Daher empfehlen wir betroffenen Nutzern, eine solche wie hier beschrieben einzureichen.