Snowden warnt vor Dropbox – Europa warnt vor In-App-Käufen
Snowden warnt vor Dropbox
Falls ihr das gestern vom Guardian veröffentlichte Video-Interview mit dem NSA-Whistleblower Edward Snowden bislang noch nicht gesehen haben solltet, dann nehmt euch am Wochenende 15 Minuten Zeit um genau dieses nachzuholen. Im exklusiven Gespräch mit Guardian-Chef Alan Rusbridger spricht der 31-jährige Snowden über seinen Aufenthalt in Russland, über die Möglichkeit einer Rückkehr in den USA, über George Orwells „1984“ im Zeitalter von Google und über den Online-Speicher Dropbox.
Die Cloud-Ablage, warnt Snwoden, ist eine Gefahr für die Privatsphäre aller registrierten Nutzer. Das Unternehmen, in dem inzwischen auch die ehemaligen US-Außenministerin Condoleezza Rice angestellt ist, hat direkten Zugriff auf eure unverschlüsselt abgelegten Daten. Laut Snowden sollten Nutzer auf Dienste mit integrierter Verschlüsselung setzen und etwa auf Alternativen wie Spideroak ausweichen.
(Direkt-Link)Zeitgleich mit dem Interview hat der Guardian das Video „How iPhone and Android smartphones spy on you and how to stop them“ veröffentlicht. Der Clip macht auf die Datensammelwut der aktuellen Smartphone-Apps und Betriebssysteme aufmerksam und empfiehlt die Deaktivierung der ortsbasierten Dienste auf iPhone und iPad.
Europa warnt vor In-Apps
Auch die europäische Kommission meldet sich heute erneut zu Wort und kritisiert Apples Umgang mit den von vielen Apps angebotenen In-App-Käufen. Neben den Änderungen die uns bereits mit iOS 8 erreichen werden (etwa der Familienfreigabe) wünscht sich die EU weitere Schutzmaßnahmen. Die BBC berichtet von einer 4-Punkte-Liste, mit deren Hilfe Verbraucher zukünftig vor hohen Rechnungen geschützt werden sollen.
- Spiele die als „kostenlos“ beworben werden, sollen Verbraucher transparenter über die versteckten Zusatzkäufe informieren. (Wir erinnern uns an EAs Dungeon Keeper)
- Spiele sollen ihre In-App-Kauf nicht mehr gezielt vor Kindern bewerben dürfen.
- Nutzer sollen vor jedem In-App-Kauf deutlich auf die anfallenden Kosten hingewiesen werden und die Käufe gesondert bestätigen.
- Anbieter von In-App-Käufen sollen eine Kontakt-Adresse hinterlegen, auf die bei Reklamationen zurückgegriffen werden kann.