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Inklusive Musterbriefgenerator

Schlechtes Internet: Verbraucherzentrale stellt Minderungsrechner bereit

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18 Kommentare 18

Vergangenen Monat hatten die Verbraucherzentralen kritisiert, dass die neuen Regeln zum Schutz der Verbraucher und allem voran das festgelegte Recht auf Preisnachlass bei schlechtem Internet nur mangelhaft umgesetzt werden. Daran anknüpfend hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt ein Rechenhilfe für den Minderungsbetrag bereitgestellt. Das Online-Formular unterstützt in klar definierten Schritten dabei, einen angemessenen Entschädigungsbetrag zu ermitteln.

Minderungsrechner

Die Verbraucherschützer betonen in diesem Zusammenhang, dass der Anspruch auf Minderung solange für jeden Tag fortbesteht, bis der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit erbringt und dies auch nachweist.

Musterbriefgenerator und genaue Anleitung

Damit man beim Anmelden seiner Forderungen keine formellen Fehler macht, stellen die Verbraucherschützer damit verbunden auch gleich einen Musterbriefgenerator zur Verfügung und klären über die für einen gerechtfertigten Anspruch benötigten Details wie etwa die Anzahl der Messungen auf.

Die Messungen selbst muss man mit dem von der Bundesnetzagentur angebotenen Online-Tool Breitbandmessung durchführen. Verbunden mit diesem Vorgang erhält man dann auch die benötigten, signierten Messprotokolle als PDF-Datei.

Breitbandmessung Resultat

Lokale Fehlerquellen ausschließen

Natürlich ist es im Zusammenhang mit den selbst erstellten Messungen wichtig, etwaige Fehlerquellen wie Softwareprobleme oder auch mangelhafte Hardware auszuschließen. Nicht in jedem Fall liegt es am Anbieter, wenn der Computer oder das Mobilgerät gefühlt nur mit angezogener Handbremse im Internet unterwegs sind. Daher sollten für einen repräsentativen Test am besten auch alle beteiligten Geräte vom Router bis zum Endgerät neu gestartet und wenn möglich auch mal alternative Kabel verwendet werden.

Genau genommen ist der Anbieter nur verpflichtet, die versprochene Leistung am Netzabschlusspunkt zu erbringen. In der Regel ist dies die vom Provider montierte DSL-, Glasfaser- oder Kabeldose an der Wand.

03. Jun 2022 um 12:36 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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    • Das kann gar nicht funktionieren, da man im Mobilfunk ja Standort unabhängig ist. Diesen braucht man aber ja als Referenzpunkt, der Quasi immer gleich bleibt. ;-)

      • Das sehe ich anders….weil mittlerweile Anbieter wie z.B. Congstar auch mobile Lösungen anbieten die dann aber an eine Adresse gebunden sind.

      • Ist es nicht ein Widerspruch, wenn etwas mobil ist, aber an eine Adresse gebunden ist? Wenn Sie auf LTE Router für zu Hause hinaus wollen, müssten dafür ja die gleichen Rahmenbedingungen gelten.

      • Das ist nicht richtig – es gibt 5G Tarife, die zwar mit einem mobilen Router gekoppelt sind aber die Funktion haben, einen fehlenden DSL & Co Anschluss zu ersetzen. Einsatz: wie ein stationärer Router, auch wenn man das Ding im Urlaub mitnehmen könnte.

    • Dazu wird es sicherlich noch eine Verordnung der BNetzA geben. Auf Basis §57 Abs. 4 TKG.

  • M.m.n. immer noch viel zu aufwendig. Das mag sinnvoll sein, wenn man wirklich in seiner Region strukturelle Probleme hat. Die werden aber dadurch auch nicht besser. Für hier und da mal zu wenig Leistung ist die Hürde (Messung per LAN am Router, 10 Messungen usw.) viel zu aufwendig. Ich sehe nicht warum ich da immer einen (technischen) Aufwand betreiben muss, um die Mangelleistung anderer nachzuweisen. Wenn ich das Gefühl habe mein Netz ist zu langsam, muss mir der Anbieter das Gegenteil beweisen.

    • Nein, erstmal musst du beweisend, das die Leitung mangelhaft ist.

      Wie oft werden WLAN Messungen gemacht. Gerade bei Apple die kaum bis kein LAN Port mehr haben.
      WLAN ist aber selbst viel zu anfällig. Gerade Wenke s an die hohen Bandbreiten geht.

    • Wenn du mir Mord vorwirfst, muss ich beweisen das ich unschuldig bin oder musst du beweisen das ich schuldig bin?

    • Hast du auch nur die geringste Vorstellung wie viel Arbeit auf so einen Anbieter zu käme, wenn jeder mal behauptet ach heute ist mir mein Internet so langsam? Den Aufwand kann keiner bezahlen und würde sich auf die Preise niederschlagen. Kannst du schweigen davon mindestens 50 % davon sowieso haltlos ist, und am WLAN liegt oder nur ein reines Gefühl des Kunden darstellt

      • Eigentlich keine:
        – Unter der URL Bandbreitenmessung.de stellt der Provider die Daten der Linecard für den Anschluss bereit
        – Dort ist eine Grafik, die die jeweils gültigen Grenzen für den aktuellen Tarif zeigt
        – Ist man zu niedrig, wird ein QR Code angezeigt, den man abfotografiert und ein Link dem man folgen kann

        Dann wäre der ganze andere Quatsch obsolet.

    • Es wird doch bei der Inbetriebnahme immer eine abnahmemessung durchgeführt. Wenn die nicht den Mindestanforderungen entspricht bekommst du den Anschluss nicht übergeben. Also von daher: als du mal den Anschluss bekommen hast gab es diese Messung. Wenn du nachträglich meinst die wäre falsch, musst du natürlich aufzeigen woran es liegt. Ob du das hier selbst aufwändig machst oder dir einen Experten holst der dir das misst (ist ja ebenfalls möglich) bleibt dir überlassen.

      • Das stimmt so nicht. Bei unserem Glasfaseranschluss wurde nur gemessen, dass etwas ankommt, also die Fasern richtig „verlötet“ wurden, ob die ankommende Rate auch der vereinbarten Rate entspricht, wurde nicht getestet… ich habe damals explizit danach gefragt.

      • Weil bei Glasfaser auch völlig unnötig. Da gibt es keine Bandbreiteneinschränkung. Die Sache ist nur für DSL und Kabel wichtig

      • Natürlich wird auch dort die Bandbreite deinem Vertrag angepasst bzw. gedrosselt.

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