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Inklusive Musterbriefgenerator

Schlechtes Internet: Verbraucherzentrale stellt Minderungsrechner bereit

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Vergangenen Monat hatten die Verbraucherzentralen kritisiert, dass die neuen Regeln zum Schutz der Verbraucher und allem voran das festgelegte Recht auf Preisnachlass bei schlechtem Internet nur mangelhaft umgesetzt werden. Daran anknüpfend hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt ein Rechenhilfe für den Minderungsbetrag bereitgestellt. Das Online-Formular unterstützt in klar definierten Schritten dabei, einen angemessenen Entschädigungsbetrag zu ermitteln.

Minderungsrechner

Die Verbraucherschützer betonen in diesem Zusammenhang, dass der Anspruch auf Minderung solange für jeden Tag fortbesteht, bis der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit erbringt und dies auch nachweist.

Musterbriefgenerator und genaue Anleitung

Damit man beim Anmelden seiner Forderungen keine formellen Fehler macht, stellen die Verbraucherschützer damit verbunden auch gleich einen Musterbriefgenerator zur Verfügung und klären über die für einen gerechtfertigten Anspruch benötigten Details wie etwa die Anzahl der Messungen auf.

Die Messungen selbst muss man mit dem von der Bundesnetzagentur angebotenen Online-Tool Breitbandmessung durchführen. Verbunden mit diesem Vorgang erhält man dann auch die benötigten, signierten Messprotokolle als PDF-Datei.

Breitbandmessung Resultat

Lokale Fehlerquellen ausschließen

Natürlich ist es im Zusammenhang mit den selbst erstellten Messungen wichtig, etwaige Fehlerquellen wie Softwareprobleme oder auch mangelhafte Hardware auszuschließen. Nicht in jedem Fall liegt es am Anbieter, wenn der Computer oder das Mobilgerät gefühlt nur mit angezogener Handbremse im Internet unterwegs sind. Daher sollten für einen repräsentativen Test am besten auch alle beteiligten Geräte vom Router bis zum Endgerät neu gestartet und wenn möglich auch mal alternative Kabel verwendet werden.

Genau genommen ist der Anbieter nur verpflichtet, die versprochene Leistung am Netzabschlusspunkt zu erbringen. In der Regel ist dies die vom Provider montierte DSL-, Glasfaser- oder Kabeldose an der Wand.

03. Jun 2022 um 12:36 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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