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Kritik von Verbraucherschützern

Preisnachlass bei schlechtem Internet: Umsetzung willkürlich

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26 Kommentare 26

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert nicht nur allgemein die Breitband-Grundversorgung in Deutschland, sondern zeigt sich auch mit der Umsetzung der mit dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) garantierten Kundenschutzrechte unzufrieden. Trotz der Neuregelung erhalte man weiterhin Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen, auch sei die Umsetzung des Minderungsrechts bei zu geringer Internet-Bandbreite nicht transparent. Aus diesem Grund prüfe man die Möglichkeiten der rechtlichen Durchsetzung von Kundenschutzrechten im Telekommunikationsmarkt.

Wlan Modem Unsplash

Hinsichtlich des im neuen Telekommunikationsgesetz festgeschriebenen Minderungsrechts sehen die Verbraucherschützer den Bedarf, verbindliche Regeln für die Berechnung der Minderung durch die Internetanbieter zu erstellen. Im Zuge der Untersuchung habe sich nämlich herausgestellt, dass die Internetanbieter bei der Berechnung einer möglichen Minderung nicht nur unterschiedliche Kriterien zugrunde legen, sondern auch auf Nachfrage nicht nachvollziehbar darlegen, wie der Minderungsbetrag letztendlich zustande komme.

Minderung abgelehnt und Verträge untergeschoben

Zudem hätten Verbraucher wiederholt die Erfahrung gemacht, dass die Anbieter eine Minderung schlicht ablehnen oder auf die Beantragung nicht reagieren, obwohl die nötigen Unterlagen vorgelegt wurden. Auf Basis des neuen TKG steht es Kunden zu, Zahlungen zu mindern oder auch ihre Verträge zu kündigen, wenn die vertraglich vereinbarte Geschwindigkeit von der tatsächlichen Geschwindigkeit des Internetanschlusses erheblich abweicht.

Auch der Beschwerdestand bei untergeschobenen Verträgen sei weiterhin hoch, obwohl das neue Gesetzt hier deutlich strengere Bestimmungen zugrunde legt. So müssen Verträge, die am Telefon abgeschlossen werden, neuerdings anschießend auch in Textform genehmigt werden. Die Zahl der Verbraucherbeschwerden zu untergeschobenen Verträgen sei allerdings bisher nicht zurückgegangen und es wird von Kunden weiter berichtet, dass sie weiterhin keine schriftliche Zusammenfassung zur Vertragsgenehmigung erhalten haben.

Die Verbraucherschützer wollen nun eine rechtliche Durchsetzung der Regeln prüfen.

17. Mai 2022 um 19:53 Uhr von Chris Fehler gefunden?


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  • Hier wäre es aus Verbrauchersicht gut wenn man keine Handlungsmöglichkeiten hätte. Wenn mir ein Vertrag untergeschoben wird, erfolgt keine Zahlung. Wenn der Vertragsanbieter dann versucht das Geld einzutreiben, würde sich direkt ergeben dass es nicht rechtens war und er bleibt sowohl auf deinen Kosten als auch auf eventuellen Klagekosten sitzen.
    Zurzeit muss man sich andauernd trotzdem um etwas kümmern wenn meinem Opa zum Beispiel irgendein seltsamer Vodafone Kabelvertrag angedreht wurde, obwohl es überhaupt kein Kabelnetz bei ihm gibt…

    • Definiere untergeschoben? Wenn du nicht liest, was du unterschreibst/abschließt bist du mit schuld. AGB mal außen vor

      • Telefonanruf, mein Opa hat sich gemeldet und ja gesagt auf die Frage ob er der gesuchte Anrufer ist. Dann wurde aufgelegt und damit wurde der uralte Telekom Telefontarif gekündigt und ein Vodefone Paket gebucht mit Kabelinternet wie sich einen Monat später rausgestellt hat als die erste Rechnung kam und das Telefon nicht mehr funktionierte. Daraufhin über die Verbraucherzentrale beschwert, zig Anrufe und Postschreiben, bis er wieder ein funktionierendes Telefon hatte ohne Vodafone Kabel Mist…

        Für mich ist das eindeutige untergeschoben. Unterschrieben wurde überhaupt nichts und mussten unserem Opa beibringen am Telefon einfach nicht mehr das Wort „ja“ zu verwenden wenn nochmal so ein Telefonschmock anruft, den er nicht kennt

      • @komacrew: telefonisch abgeschlossene Verträge sind ungültig.
        Dein Opa muss nur regelmäßig Widerspruch einlegen, also auf alles rangieren.
        Dann ist der vermeintliche Provider gezwungen vor Gericht zu ziehen. Das werden sie aber nicht tun.
        Zur Absicherung, dass dein Opa nichts auslässt, vorher zur Verbraucherzentrale gehen und sich beraten lässt.

        Dieser Vertrag verstößt gegen jegliche gute Sitten, somit sind die AGB wirkungslos.

        Unfassbar nervig und eine Unverschämtheit, was man da besonders mit älteren Menschen veranstaltet

      • >Nicht rangieren, reagieren<

    • Ich habe schon von Vielem gehört, aber von Verträgen für einen Anschluss der gar nicht technisch existiert habe ich auch noch nicht gehört

    • Also ich verstehe diese klugen Leute hier nicht . Nur theoretisches Gelaber ist nicht umsonst so , dass ältere Menschen oft abgezogen werden , Vodafone callcenter hat meinen Vater auch mehrfach versucht irgendwas aufzuquatschen da geht es um Geld und da wird alles versucht ob Verträge so rechtens sind oder nicht . Dann wird das Telefonat so zusammen geschnitten dass es passt.

      Einfach mal aus der eigenen Blase rauskommen und statt Sprüche zu klopfen Empathie zeigen .

  • Grundsätzlich wurde mir von Seiten Vodafone immer eher unterstellt, es läge an mir und wie ich alles angeschlossen habe. Hatte irgendwann die Schnauze voll und bin zur Telekom. Und wenn da mal was ist, wird man bei der Hotline nicht als dumm hingestellt wie es grundsätzlich bei Vodafone war.

    • Die Technik über das Kabelnetz ist eigentlich eine gute Sache. Ich nutzte das viele Jahre lang in der Schweiz und es funktionierte tadellos. In Berlin bei Vodafone war das wirklich manchmal kaum auszuhalten. Die Kapazitäten für dieses „shared Medium“ sind einfach zu knapp bemessen und ich fragte mich, wo denn dauernd diese „Störer“ herkamen, die sich hier laut Vodafone in Scharen rumtreiben. Bei einer Störungsmeldung muss man aufpassen, dass man nicht die falsche „Trigger-Antwort“ gibt, sonst ist dauernd das Antennenkabel defekt und wird getauscht oder so was…

      Jetzt habe ich (zu erheblich höheren Kosten) Telekom Glasfaser – von der Hölle ins Online-Paradies. Funktioniert seit Januar störungsfrei…

    • Ich kann eher das Gegenteil erzählen. Bei der Telekom von jetzt auf nacher Abbrüche gehabt. Ständig sollten sie mir weiß machen das Problem liegt am Router (der dann getauscht wurde), dann wurden 3 Techniker geschickt die alle angeblich das Problem „beheben“ konnten, aber kaum waren die raus wieder Abbrüche mit der gleichen Meldung. Dann sollte auf einmal die Leitung in meiner Wand schuld sein, die in einem Neubau EFH zuvor 6 Jahre funktionierte. Ist klar. Bin dann zu Vodafone, seither die 10fache Geschwindigkeit für das gleiche Geld und keinen Abbruch mehr gehabt. Nie mehr Magenta für mich.

  • Wie will ein Verbraucher auch nachvollziehbar nachweisen, dass es nicht am eigenen Heimnetzwerk und oder an den Endgeräten liegt?

    Man kann aus der Ferne ziemlich genau messen was aktuell Brutto ankommt. Das gleiche lässt sich auch überwachen (z.B. Paketverluste)

    Ist halt leider nicht wie beim Wasserhahn zuhause. Aber so stellen sich Kunden die eigene Internetleitung vor.

    Technisch ist eine konstante Verbindung mit immer gleichbleibenden Geschwindigkeiten kaum realisierbar. Bin gespannt wie sichs noch entwickelt. Vielleicht können Verbraucher in Zukunft einfach keine Tarife mehr abschließen wenn stark abweichende und Schwankende Leitungen zu erwarten sind. Dann heißts „tut uns Leider, leider können wir ihnen an ihrem Standort nichts anbieten, weil wir keinen Bock haben auf evtl. Diskussionen“ :-D

    • Na das ist so nicht richtig. Natürlich lässt sich (technisch) eine Point-to-Point Verbindung wie VDSL zu 100% „konstant“ betreiben (sogar mit Vektoring).
      Nur 1. werden (VDSL) die Bündel bei einigen TKs mit viel zu vielen Benutzern belegt, was dann halt einfach zu übersprechen führt. Technisch gesehen, Fehler selbst eingebaut.

      Und 2. ist viel schlimmer die wenigsten haben eine Point-to-Pont Verbindung.. und hier hat gerade ex. Kabel Deutschland (von Vodafone gekauft) in Berlin Schindluder ohne Ende betrieben. Wenn der Backbone 1Gbps hat kann man halt keine 16 Teilnehmer mit 100 MBits anschließen.. also man kann schon, wenn dann aber mal wieder Apple Update Day ist bekommt jeder halt nur 62,5 Mbit (Kabel BW hat aber bis zu 50 Teilnehmer seinerzeit drauf geknallt, und keiner hat an sowas wie abends Netflix gedacht)

      Aber was soll man sagen, der gleiche Fehler wird selbst bei FTTH weiter fortgesetzt. Eigentlich wird von jedem TK in Deutschland statt AON, GPON Netze aufgebaut. Danke für den Schwachsinn.
      Außer in der Schweiz, die bauen bis Dato AON auf, wollen jetzt auch weg davon, gibt aber bereits Proteste.

      In Deutschland haben die meisten einfach keine Ahnung (mehr) deshalb haben wir jetzt super voip (super Idee, man packe eine Echtzeit Kommunikation auf eine Paketkommunikation). Wem hat die Umstellung von ISDN auf VoIP eigentlich was gebracht?? Ja genau den TKs Milliarden, die sie dann auch dankenswerterweise nicht weiter gegeben haben.
      Aber Deutsche Endkunden sind halt blöd und lassen sich halt alles gefallen.

  • Umsetzung willkürlich. Für den Anbieter ist doch eine Minderung des monatlichen Preises doch weniger Aufwand als alles andere. Wenn das gewisse Anbieter schon nicht machen…

  • Das gehört definitiv geprüft und angepasst. Die Breitbandmessung ergab ca. 60% der vertraglichen Breitbandgeschwindigkeit. Die Kostenreduzierung laut Anbieter beträgt volle 5€……

    Das steht natürlich im Verhältnis

    • Ich bekam maximal 2,3 und minimal 0,8 MBit/s statt der vertraglich versprochenen 10. Also habe ich eine Minderung von 24,99 auf 2,02 EUR erklärt, man wollte mir aber nur (großzügigerweise) erst 2 EUR Rabatt gewähren, dann wurden es noch einmal 8 EUR mehr, also sollte ich jetzt noch 14,99 EUR zahlen. Habe dem und seither allen Rechnungen widersprochen und auf meiner Minderung beharrt, dann (leider erst nach ein paar Monaten) die Einzugsermächtigung widerrufen. Habe korrekte Rechnungen gefordert und eine Gegenrechnung aufgemacht, den zuviel abgebuchten Betrag (erst 90, mittlerweile noch ca.80 EUR) zurückgefordert, drei Mahnungen geschickt – keine Reaktion. Stattdessen kamen Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, anwaltliche Schreiben, letzte Mahnungen, allen habe ich immer widersprochen. Anschluss wurde gesperrt (ich habe mittlerweile einen Unlimited-Mobilfunk-Vertrag für 19,99 EUR), seitdem ist meine Minderung auf 0,00 EUR umgestellt – aber nichts passiert. Es bleibt bei der Behauptung, die Minderung könne nicht auf den Gesamtpreis bezogen werden, weil darin ja auch Telefon-Dienstleistungen enthalten seien. Auf meinen Hinweis auf § 66 TKG, der sagt, dass sich andere Paragrafen (u.a. der 57, in dem die Minderung geregelt ist) auf das Gesamtpaket beziehen, wird überhaupt nicht eingegangen. Aber offenbar scheut man auch ein gerichtliches Verfahren, das unter normalen Umständen längst eingeleitet worden wäre. Mangels Rechtsschutzversicherung habe ich aber auch noch nicht selbst geklagt.

      Antworten moderated
  • G’schichten aus’m Vodafone-Kabel-Garten:
    Seit November 2020! ca. 60 Störungsmeldungen geöffnet (nahezu alle nach 24h mit ‚es liegt keine Störung vor‘ geschlossen).
    Im November 2021 den offiziellen Test gemacht (der danach eingestellt wurde): bei uns kam in 30 Messungen 3x die Mindestgeschwindigkeit (650 von 1000) an – sonst immer um die 150/200 (was grundsätzlich natürlich für alles ausreicht – aber wir zahlen nunmal für 1000..)
    Im Alltag gibts zusätzlich unzählige Verbindungsabbrüche, die (in den Tests) nicht nachweisbar sind..

    Seit November 2021 bekommen wir nach 3-4 Anrufen pro Monat bei Vodafone unsren kompletten Preis erstattet..

    Von unseren ausserordentlichen Kündigungen wird uns kommentarlos eine Kopie an uns zurückgesendet, ohne irgendwelche Änderungen – niemand an den verschiedenen Hotlines weiß etwas wissenswertes zu sagen außer: eigentlich haben Sie Sonderkündigungsrecht; schicken Sie nochmal ne Kündigung..

    <3 Vodafone

    wir wünschen uns manchmal einfach aufzuwachen und Mami sagt zu uns: ist nur ein schlechter Traum..

    • die Mindestgeschwindigkeit ist bei 1000 aber 990 (-10% laut TKG)

    • @TheD: hol dir mal die App iNetTool, damit kannst du jeden Aussetzer dokumentieren, quasi als Beweis.

      Der Tipp kam mal von einem extrem netten und kundenfreundlichen Vodafone Techniker.

      Seine Emailadresse habe ich bis heute.
      Wenn ein Ausfall ist, rufe ich keine Hotline mehr an, sondern direkt eine Email an ihn.

      Meist ist das Thema in kürzester Zeit erledigt.
      Einmal hat’s länger gedauert. Dafür habe ich dann eine Gutschrift über 150€ bekommen

  • Vodafone wollte meine 30 Messungen mit dem Tool der Bundesnetzagentur nicht akzeptieren. Ich sollte immer deren Speedcheck nutzen. Unabhängig davon wollten sie die Minderung (28% weniger Down- und gut 30% weniger Upload) nicht akzeptieren und wurden echt unfreundlich am Telefon. Nach einigen Briefen hin und her habe ich die Schlichtungsstelle eingeschaltet, da meine anteiligen Rechnungseinbehalte angemahnt und Mahngebühren erhoben wurden. Nachdem diese den Fall angenommen hat, kam 3 Tage später der Anruf von Vodafone, dass die Kollegen schlecht geschult seien, ich natürlich recht hätte und rückwirkend eine Erstattung erhalte. So so…

    • Ist leider eine Tatsache (bei allen Providern) dass man erstmal Prügel androhen, oder sogar ausführen muss, dass reagiert wird.

      Den meisten Kunden ist das zu mühselig.
      Aber wenn man es sportlich und mit etwas Humor nimmt, kriegt man am Schluss fast immer das, was einem vertraglich zusteht.

    • Sowas ähnliches hatte ich bei der Telekom. Zusätzlich noch die Aussage, das ich ja dann bis zum Laufzeitende eine Minderung bekomme. Und da ja festgestellt wurde, das ich da nicht das erreiche, was ich aktuell gebucht habe, werde ich zum Laufzeitende auf den nächstniedrigeren Tarif automatisch umgestellt und kann in keine höhreren Tarife mehr wechseln. Sind die noch ganz dicht?

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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