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Verfahren am Oberlandesgericht Hamburg

Sammelklage zu Facebook-Datenleck wird vertragt [Update]

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Update: Die Verhandlung wurde direkt vertagt, da das Hamburger Gericht Zweifel an der eigenen Zuständigkeit äußerte.

Facebook Meta

Original-Eintrag: Am heutigen Freitag hat in Hamburg der Prozess zur Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta begonnen. Hintergrund ist ein massives Datenleck aus dem Jahr 2021, bei dem persönliche Informationen von Millionen Nutzerinnen und Nutzern öffentlich wurden.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert für die Betroffenen Schadenersatz in Höhe von bis zu 600 Euro pro Person. Mehr als 14.000 Menschen haben sich der Klage bereits angeschlossen.

Wie die Tagesschau berichtet, waren weltweit rund 530 Millionen Facebook-Konten betroffen, darunter etwa sechs Millionen in Deutschland. Die Daten wurden im Darknet verbreitet und stammten aus Profilen, die zwischen 2018 und 2019 über Telefonnummern auffindbar waren. Auf diese Weise konnten Namen, Telefonnummern und weitere Angaben automatisiert gesammelt und veröffentlicht werden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer hat Meta gegen Datenschutzrecht verstoßen, weil der Konzern die Nutzer nicht ausreichend geschützt und zu spät informiert habe.

Datenleck mit weitreichenden Folgen

Beim Facebook-Datenleck wurden laut vzbv unter anderem Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und Wohnorte öffentlich. Auch Angaben zum Beziehungsstatus waren teilweise einsehbar. Diese Informationen können gezielt für Betrugsversuche oder Identitätsdiebstahl genutzt werden. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale besteht deshalb ein berechtigter Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn kein direkter finanzieller Schaden entstanden ist.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem früheren Verfahren entschieden, dass der Verlust der Kontrolle über persönliche Daten grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch begründen kann. Auf dieses Urteil stützt sich die aktuelle Sammelklage. Die Höhe der geforderten Entschädigung soll sich daran orientieren, welche und wie viele persönliche Angaben im jeweiligen Fall offengelegt wurden.

Verhandlung zunächst ohne Urteil

Wie die Tagesschau weiter berichtet, wird sich das Hanseatische Oberlandesgericht am ersten Verhandlungstag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen, insbesondere mit der Zuständigkeit des Gerichts. Ein Urteil oder Vergleich wird noch nicht erwartet. Ein Verkündungstermin soll gesondert bekannt gegeben werden.

10. Okt. 2025 um 11:19 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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    11 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • 600 € pro Person ist tatsächlich ein lächerlicher Betrag, so ist also Datenschutz bei uns im Land wert? Da lach doch Herr Zuckerberg drüber.

    • Genau…ist Trinkgeld für den. Und so macht er immer weiter. Lügen, Betrügen, Vertuschen und wenn sie ihm auf die Schliche kommen heulen und vorgaukeln er würde es bereuen. Man könnte glatt meinen er hätte vom VW Konzern gelernt. Die beherrschen das, bis auf das Vorgaukeln es zu bereuen, in Perfektion

    • Stimmt, das ist kein großer Betrag. Aber wenn alle betroffenen 6 Millionen Deutsche mit klagen würden, wären wir schon bei 3,6 Milliarden.

      Und würden alle Betroffenen weltweit klagen und 600 € bekommen, wären wir bei 360 Milliarden diese Zahl würde auch ein Zuckerberg beeindrucken!

  • Klage gegen Deezer wurde dann auch auf 100€ reduziert. Wird so auch kommen gegen FB. Hab meinen FB Anspruch an Solmecke Partner verkauft um 50€ und gut iss.

  • Ja, danke für die gute Absicherung Meta. Seitdem bekomme ich massiv Span-Anrufe aus allen Ländern, zuletzt Maroko. Und SMS sowie auch Spam-Mails.

  • Wer da seine Handynummer und weitere Daten hinterlegt, dem ist auch nicht mehr ganz zu helfen

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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