Rückwirkend zum 20. Juli
Rundfunkbeitrag darf steigen: Gegen Filterblasen, Fake News und Deep Fakes
Gute Nachrichten für die Öffentlich-Rechtlichen: Mit einem Beschluss des Ersten Senates hat des Bundesverfassungsgericht heute die überfällige Erhöhung des Rundfunkbeitrages abgenickt, die das Land Sachsen-Anhalt durch die ausgebliebene Zustimmung aktiv blockiert hatte.
Sachsen-Anhalt gegen 86 Cent
Dabei ging es lediglich um 86 Cent, die der Rundfunkbeitrag zum Jahresanfang hätten erhöht werden sollen. Statt 17,50 Euro monatlich wären 18,36 Euro monatlich fällig geworden – 86 Cent, die Sachsen-Anhalt entgegen initialer Signale jedoch nicht abnicken wollte und so dafür sorgte, dass der geänderte Staatsvertrag nicht in Kraft treten konnte.
Ein Vorgang, den das Bundesverfassungsgericht so nicht gelten lassen will und die Erhöhung rückwirkend zum 20. Juli heute bewilligt hat. Sachsen-Anhalt hingegen fängt sich eine Rüge. Durch die Unterlassung der Zustimmung habe man die Rundfunkfreiheit verletzt, da man den „grundrechtlicher Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung“ nicht erfüllt habe.
In Sachsen-Anhalt hatten sich CDU, SPD und Grüne um die Zustimmung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrages gestritten, letztlich sorgte Reiner Haseloff von der CDU dafür, dass die Zustimmung nicht erteilt wurde.
Tagesschau: Rundfunkbeitrag darf erhöht werden
Von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich
Der Rundfunkbeitrag für den bislang 17,50 Euro im Monat fällig wurden, wird zwischen ARD, ZDF, dem Deutschlandradio und den Landesmedienanstalten aufgeteilt. Abzüglich der gut 2%, die als Aufwendungen für den Beitragseinzug durch den Beitragsservice fällig werden, teilen sich die Empfänger den Rundfunkbeitrag folgendermaßen auf:
- ARD erhält 12,31 Euro
- ZDF erhält 4,36 Euro
- Deutschlandradio erhält 0,50 Euro
- Landesmedienanstalten erhält 0,33 Euro
Spannend ist die hier nachzulesende Begründung des Bundesverfassungsgerichtes für den heutigen Beschluss, hier führt Deutschlands oberstes Gericht unter anderem den Kampf gegen „einseitige Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes“ als wichtigen Grund für einen starken öffentlichen Rundfunk an:
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.