Rechtliches: Abmahnungen gegen JDownloader und Stream-Nutzer, Boxcryptor für Mac
Abmahnungen gegen Stream-Nutzer
Der Mainzer Rechtsanwalt Karsten Gulden berichtet in seinem Blog von der ersten ihm bekannten Abmahnung, gegen einen Nutzer sogenannter Streaming-Portale. Im beschriebenen Fall spielt derzeit zwar ein Pornofilm der Plattform redtube.com die Hauptrolle, zukünftig sei jedoch auch mit ersten Streaming-Abmahnung gegen massenkompatiblere Inhalte zu rechnen, so Gulden.
Gerade die Nachfolger des inzwischen deaktivierten Streaming-Portals kino.to könnten im Visier der Abmahn-Anwälte stehen. Rechtsanwalts-Kollege Udo Vetter stellt eine interessante Frage zum Fall: Wie sind die Abmahn-Schreiber an die IP des betroffenen Nutzers gelangt?
Der Nutzer soll sich über Redtube den Porno “Amanda’s Secrets” angeschaut haben. Einzelheiten zur Abmahnung sind dem Juristen nach eigenen Angaben bislang nicht bekannt. Interessant wäre insbesondere, wie die Rechteinhaber an die IP-Adresse des Abgemahnten gekommen sind. Das Landgericht Köln soll sie, das weiß RA Gulden aus der Abmahnung, über eine ganz normale Abfrage an die Rechteinhaber herausgegeben haben, wie sie bislang in Filesharing-Fällen üblich ist.
JDownloader unter Beschuss
Auch der JDownloader muss sich derzeit mit der deutschen Rechtsprechung arrangieren. Die populäre Applikation zum Datei-Download auf Mac und Windows, wird als Open Source-Projekt von mehreren Programmierern gleichzeitig entwickelt.
Einer der an der Programmierung beteiligten Unterstützer hatte eine der letzten JDownloader-Versionen um die Möglichkeit erweitert, geschützte Video-Streams aus dem Netz zu laden. Ein Fall der inzwischen vor einem Hamburger Gericht gelandet ist und sich mit einem Urteil auseinandersetzen muss, dass anderen Open Source-Projekten Angst macht: Auch wenn mehrere Entwickler an einem Quell-offenen Projekt arbeiten, so die Richter, steht das Team der Anbieter „Appwork“ in der rechtlichen Verantwortung.
In the eyes of the judges, our company ‘made the open source contributions our own’ mostly by having a copyright sign in the info dialogue. Therefore we are liable and must actively screen every code contribution and/or have protective mechanisms in place against someone committing something that might be illegal. It doesn’t matter if the project owner did not do anything (i.e. write any line of code) or even if the project owner knows about anything illegal being committed. In our case, even when we didn’t even know about the functionality.
Boxcryptor für Mac
Eine gute Nachricht zum Abschluss. Die Boxcryptor-Anwendung, mit der sich eigene Dateien vor dem Upload zu Cloud-Diensten wie Dropbox & Co. verschlüsseln lassen, steht nun auch in einer Mac-Version zum Download bereit. Die für den Privateinsatz kostenlose Anwendung kann auf der Seite der Anbieter geladen werden. Nutzer die auch eine Dateinamen-Verschlüsselung wünschen, müssen sich jedoch mit der 36€ starken Jahresgebühr der Pro-Version anfreunden.
(Direkt-Link)Boxcryptor verschlüsselt Ihre Daten in der Cloud, unabhängig davon ob Sie Dropbox, Google Drive, SugarSync, Microsoft SkyDrive, Box.net oder einen anderen Anbieter nutzen. Boxcryptor kann des Weiteren auch mit Anbietern genutzt werden, die das WebDAV Protokoll verwenden wie z.B. Cubby, Strato HiDrive oder ownCloud.