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Für Mac, Windows und Linux

Recht auf Mindestversorgung: Neue App zur Messung der Bandbreite

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Die Bundesnetzagentur hat mit RaVT ein neues Messverfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Verbraucher prüfen können, ob ihr Internetanschluss die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung erreicht. Die Abkürzung steht für „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“ und nimmt somit den Sinn und Zweck der begleitenden Anwendung vorweg.

Das Messverfahren wurde eigens dafür entwickelt, die tatsächliche Leistung von Festanschlüssen mit der durch das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gesetzlich vorgegebenen Mindestleistung zu vergleichen. Aktuell sind als Grenzwerte für die Mindestversorgung 15 Megabit pro Sekunde im Download, 5 Megabit pro Sekunde im Upload und eine maximale Latenz von 150 Millisekunden festgelegt.

Ravt App Netzagentur 1

Mehrere Messungen mit 10 Stunden Abstand

Mithilfe der für macOS, Windows und Linux erhältlichen Software ist es mit vergleichsweise geringem Zeitaufwand möglich, die vom Internetanbieter bereitgestellte Leistung mit diesen Mindestvorgaben zu vergleichen. Die vollständige Prüfung lässt sich ohne vorherige Registrierung durchführen und kann innerhalb eines Tages abgeschlossen werden. Dabei sind zehn Einzelmessungen vorgesehen, die in zwei Blöcken zu je fünf Messungen durchgeführt werden. Zwischen den beiden Blöcken ist eine Pause von zehn Stunden einzuhalten. Auf diese Weise soll zwischen kurzfristigen Störungen und einer dauerhaft unzureichenden Versorgung unterschieden werden.

Ravt App Netzagentur 2

Nach Abschluss der Messungen verarbeitet die Software die Daten zu einem Messprotokoll und zeigt an, ob Hinweise auf eine Unterversorgung vorliegen. Falls dies der Fall ist, kann man das Protokoll über ein Kontaktformular an die Bundesnetzagentur übermitteln. Die Behörde will die Angaben anschließend prüfen und darüber entscheiden, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind. Gegebenenfalls kann abschließend die formelle Feststellung einer Unterversorgung erfolgen.

Recht auf Mindestversorgung

Seit Dezember 2021 haben Bürger Anspruch auf eine grundlegende Versorgung mit Sprachkommunikation und Internetzugang. Die konkreten Mindestwerte werden von der Bundesnetzagentur regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

18. Dez. 2025 um 12:03 Uhr von Chris Fehler gefunden?


    21 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Warum gibt es nicht das Recht das die Infrastruktur in Deutschland in einem guten Zustand sein muss?
    Scheiss auf die Datenautobahn.
    Die normale Autobahn ist mir wichtiger.

    • Sag mal, willst du noch mehr Baustellen? Ich finde es reicht. Auf der A 45 zum Beispiel kannst du keine 2 km fahren zwischen zwei Baustellen.

    • Das musst du erklären: Warum nicht Beides?
      Wahrscheinlich aus deinem Egoismus heraus, dass Du zwar Auto fährst, aber nicht auf funktionierende digitale Dienste angewiesen bist.
      Einfach mal den eigenen Horizont erweitern!

      • Weil jahrelang gespart wurde und nu es anscheinend nix wichtigeres gibt als schnelles Internet.
        Aber sorry mein Horizont ist nicht weit genug um das zu verstehen.
        Naja selbst der Amazon Fahrer oder DHL oder oder oder müssen auch über die Straße fahren wenn man im Internet was bestellt. Vielleicht müssen Leute wie du das auch mal verstehen.

    • Ich wohne in Hörweite der A100-Baustelle und abgesehen davon empfinde ich deutsche Autobahnen als sehr gut ausgebaut. Ich verstehe nicht, wie man sich da beschweren kann.

      Da gibt es viele Straßen auf dem Land, die eher eine Erneuerung nötig hätten. Aber das sind ja immer auch Zuständigkeitsfragen … vermutlich haben die Gemeinden dort kein Geld oder andere Prioritäten.

      Und aus Bundesebene ist es ähnlich. Jeder Euro, der in Autobahnen fließt, kann nicht in die Schiene oder in das Stromnetz oder in die Bildung fließen.

  • Sollte es auch für Smartphones geben damit die Geschwindigkeit des Internets über Mobilfunk gemessen und gemeldet werden kann.
    Aber für Mobilfunk Internet gibt es wohl noch keine Regelung wie schnell es mindestens sein muss oder?

  • Und was wird dann gemacht wenn man weit vom Schuss wohnt, maximal ne km lange Kupferleitung hat die nur DSL 768 ermöglicht? (Die früher für Telefon reichte), von Mobilfunkanbindung ganz zu schweigen… wie setzt man das Recht durch?

  • ah super, nach der methode ist es nur eine kurzfristige störung wenn mein internet jeden abend von 20 bis 23 uhr unbenutzbar wird. danke für nichts!

  • Misst denn die App was am Router ankommt oder am Endgerät?

  • 15 Mb im Download ist ja auch eher ein Scherz in der heutigen Zeit. Ich finde die Mindestwerte viel zu niedrig angesetzt.

  • Alleine der Name dafür spricht schon Bände und zeigt in welchem altertümlichen Zustand Deutschland ist zudem sollte mal die Bandbreite der Mindestanforderung hochgesetzt werden

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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