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Vertragsbedingungen versprachen keine Werbefreiheit

Prime Video: Landesgericht weist Sammelklage wegen Werbung ab

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18 Kommentare 18

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon abgewiesen. Laut des heutigen Urteils war die Einführung von Werbeunterbrechungen bei Prime Video durch die bestehenden Vertragsbedingungen gedeckt.

Prime Video Werbung

Angemeldete Prime-Kunden können daraus nach Ansicht des Gerichts keinen Anspruch auf Schadensersatz ableiten. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 102 VKl 1/24 e.

Amazon hatte Prime Video im Februar 2024 auf ein werbefinanziertes Modell umgestellt. Bestandskunden mussten anschließend monatlich 2,99 Euro zusätzlich bezahlen, wenn sie Filme und Serien weiterhin ohne reguläre Werbeunterbrechungen sehen wollten. Die Verbraucherzentrale hielt dies für eine unzulässige Änderung bestehender Verträge und leitete eine Sammelklage ein. Später schlossen sich weit über 100.000 Betroffene dem Verfahren an.

Das Gericht folgte der Argumentation der Verbraucherschützer nicht. In den Vertragsbestimmungen habe Amazon keine werbefreie Nutzung zugesagt. Die Klägerseite habe zudem nicht ausreichend nachweisen können, dass Prime Video gegenüber den Kunden ausdrücklich als werbefreier Dienst vermarktet worden sei. Daher durfte Amazon nach Einschätzung des Gerichts Werbung einführen, ohne den bisherigen Abopreis zu senken.

Zusatzabonnenten bilden keine einheitliche Gruppe

Die Abweisung betrifft sowohl Kunden, die das Zusatzangebot für Werbefreiheit gebucht haben, als auch jene, die seit der Umstellung Werbung sehen. Bei den zahlenden Zusatzabonnenten scheiterte ein Teil der Klage bereits an den formalen Voraussetzungen.

Prime Video Mit Werbung

Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz verlangt, dass die gebündelten Ansprüche im Wesentlichen gleich sind. Das Gericht sah diese Voraussetzung für die Gruppe mit einer zusätzlichen Vereinbarung über monatlich 2,99 Euro nicht als erfüllt an.

Das Urteil beendet die juristische Auseinandersetzung noch nicht zwingend. Gegen die Entscheidung kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Dort könnte dann in einem nächsten Schritt geprüft werden, ob das Bayerische Oberste Landesgericht die vertraglichen Zusagen und die Voraussetzungen der Sammelklage korrekt bewertet hat.

Parallel hatte die Verbraucherzentrale Ende 2025 eine Gewinnabschöpfungsklage angekündigt. Damit sollten mögliche Zusatzerlöse aus der Umstellung von Prime Video erfasst werden. Welche Folgen das aktuelle Urteil für dieses getrennte Verfahren hat, geht aus der Mitteilung des Gerichts nicht hervor.

17. Juli 2026 um 15:14 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


    18 Kommentare bisher. Dieser Unterhaltung fehlt Deine Stimme.
  • Für mich ist das Urteil schwer nachvollziehbar. Prime Video war jahrelang ohne normale Werbeunterbrechungen nutzbar. Wenn Amazon das nachträglich ändert und für den bisherigen Zustand plötzlich 2,99 Euro verlangt, fühlt sich das durchaus wie eine versteckte Preiserhöhung an.

  • Moin, so wie bei allem,
    Entweder Werbung hinnehmen,
    Oder bezahlen….,
    leider kündigen zu wenige, das würde am besten helfen…..
    Das gibt nicht nur für Prime sondern auf alles die Werbung auf einmal einblenden, obwohl man schon bezahlt…..

  • Also man darf folglich als Firma alles einfach umsetzen, was nicht ausdrücklich in den eigenen AGB ausgeschlossen wird?!? Wozu dann noch AGB’s? Dachte immer die sind im beide Vertragsparteien gegeneinander abzusichern …

  • War zu erwarten. Habe mich von anfang an gefragt, wie man überhaupt auf die Idee dieser Klage kommen kann.

  • Somit ist Amazon nun der erste große Tech-konzern, den ich vermeiden werde. Kündigung läuft. Weitere werden folgen. Wenn man den ersten Schritt getan hat, merkt man schnell, das es auch ohne geht.
    Diesen Geiern kann man nur durch den Entzug der finanziellen Mittel beikommen.
    Leider verstehen das nur wenige.

  • Seit der Mail damals von Amazon, dass da in einen bestehenden Vertrag eingegriffen wird, gekündigt.
    Ich will keine Werbung, ich bezahle auch gerne, wenn der Content für mich stimmt, aber so sicher nicht.

  • Redet mit. Seid nett zueinander!

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