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Mac-App mit Risiko

Popcorn Time: Große Abmahnwelle trifft viele Anwender

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Wer sich auf der Webseite der Mac-Applikation Popcorn Time umschaut, dürfte sich erst mal in guten Händen wähnen. Die kostenlose App verspricht den Streaming-Zugriff auf interessante Spielfilme und wirbt mit Presse-Berücksichtigungen von Engadget, dem Business Insider und Wired für ihr Angebot. So richtig illegal sieht hier, zumindest auf en ersten Blick, erst mal nichts aus.

Popcorn Time Screen

Unter der Haube handelt es sich bei dem Videoplayer, dessen Layout deutliche Parallelen zu Netflix aufweist, jedoch um einen herkömmlichen Bittorrent-Client, der seine Inhalte aus Tauschbörsen bezieht und euch die enthaltenden Filme nicht nur auf den Monitor streamt, sondern gleichzeitig auch zum Upload bereitstellt um diese weiter im Netz zu verteilen.

Ein Prinzip, das wir von vergleichbaren Anwendungen wie etwa dem Moviepanda kennen und eine technische Umsetzung, deren Einsatz hierzulande strafbar ist. Zwar kommen betroffene Anwender nicht gleich in den Knast, sollten sich allerdings auf den Eingang eines Abmahnschreibens vorbereiten.

Diese werden nach Angaben des Rechtsanwaltes Udo Vetter aktuell in großem Umfang verschickt.

Bis zu 15.000 Abmahnungen sprechen Abmahnanwälte nach aktuellen Schätzungen alleine gegenüber Tauschbörsen-Nutzern aus. Pro Monat! Gefordert wird Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro, in Extremfällen schon mal ein paar tausend Euro. Für ein einziges Album von Rihanna sollte ein Nutzer jüngst zum Beispiel 3.500 Euro zahlen. […]

So rollt derzeit etwa gegen die Nutzer von „Popcorn Time“ eine große Abmahnwelle. Knapp 1.000 Euro Schadensersatz werden von jedem verlangt, der sich dort beispielsweise aktuelle Filme oder Serien angesehen hat.

Viele Nutzer von „Popcorn Time“ fallen aus allen Wolken. Ihnen war nämlich oft überhaupt nicht klar, dass „Popcorn Time“ ebenfalls nur den Zugang zu Tauschbörsen vermittelt, wenn auch in hübscher Verpackung. Dabei sind Tauschbörsen an sich legal und deshalb auch frei zugänglich. Kritisch wird es erst dann, wenn urheberrechtlich geschützte Filme, Musik oder Hörbücher durch die Leitungen rauschen. Das Angebot von „Popcorn Time“ besteht zum Beispiel fast nur aus aktuellen Filmen, für die man anderswo zahlen muss.

Vetter rät zu gesundem Menschenverstand und gleichzeitig zu folgender Faustregel: Finger weg von illegalen Tauschbörsen-Angeboten! Und Popcorn Time gehört definitiv in diese Kategorie. Die Lektüre der Bestandsaufnahme, die auch Fragen wie „Hafte ich für illegale Downloads meines Ehegatten, Lebenspartners oder meiner Gäste?“ beantwortet, sei euch hiermit empfohlen.

Für die 3.500 Euro Schadensersatz lassen sich übrigens 50 Jahre auf Prime-Video bzw. 29 Jahre auf Netflix zugreifen.

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10. Apr 2017 um 15:07 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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