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Im Selbstversuch

Personenbezogene Daten anfordern: Apple respektiert Bundesdatenschutzgesetz

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Paragraph 34 des Bundesdatenschutzgesetzes ist selbsterklärend mit „Auskunft an den Betroffenen“ überschrieben und leitet seinen ersten Absatz wie folgt ein:

Die verantwortliche Stelle hat dem Betroffenen auf Verlangen Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. den Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung.

Euer Auskunftsrecht über personenbezogene Daten ist also gesetzlich verbrieft. Auch Apple gegenüber. Mit Blick auf die heute bekannt gewordenen Zahlen zum behördlichen Interesse an euren Daten aus Cupertino – ifun.de berichtete – dürfte ein guter Zeitpunkt gekommen sein um die persönlichen, bei Apple hinterlegten Datensätze einzusehen. Im besten Fall noch vor dem BKA.

archiv

Gesagt, getan. Bereits Mitte Oktober haben wir unsere Anfrage mit der Bitte um Auskunft über personenbezogene Daten bei Apple angefordert und sichten zur Stunde die jetzt in der Redaktion aufgeschlagenen Unterlagen.

Apple schickt verschlüsselte Archive

Etwa drei Wochen nach unserer Mail an Apple, sitzen wir nun also vor einem verschlüsselten Dokumenten-Archiv (das Passwort wurde ebenfalls per Mail aber extra verschickt) mit drei PDF-Dateien und drei xls-Tabellendateien, in denen wiederum mehrere Tabellen hinterlegt sind. Apple Antwort auf unsere Anfrage in Auszügen:

Wir haben Ihre Anfrage entsprechend Paragraph 4 der Irischen Datenschutzgesetze 1988 und 2003 bearbeitet. Um Ihnen behilflich zu sein haben wir auch Daten in unsere Antwort miteinbezogen, die durch iTunes Sarl in der EU kontrolliert werden. Als Antwort auf unsere Informationsanfrage gemäß Paragraph 4 (3) der Gesetze um Ihre Identität zu bestätigen und um die Daten, auf die Sie zugreifen wollten, genau zu bestimmen, haben Sie freundlicherweise am 15-10-2013 geantwortet. Die 40-tägige Frist zur Bereitstellung Ihrer Daten hat demnach an diesem Tag begonnen.

Sobald wir die Daten ausgewertet haben, werden wir euch mit einem Überblick der bei Apple gespeicherten, personenbezogene Daten versorgen.

Bis dahin können wir euch erklären, wie ihr euer Archiv anfordern könnt.

  • Auf der Webseite http://www.apple.com/de/privacy/contact/ stellt Apple unter der Überschrift „Fragen zum Datenschutz“ ein Kontakt-Formular zur Verfügung, das den Punkt „Datenschutzprobleme“ anbietet. Hier könnt ihr eure Kontakt-Daten eintragen und den Betreff mit einem aussagekräftigen Hinweis füllen. Etwa: Auskunft über personenbezogene Daten für Max Mustermann.
  • Erklärt im Text-Fester kurz euer Anliegen und beruft euch auf §34 desBundesdatenschutzgesetzes.
  • Jetzt heißt es warten. In unserem Fall hat die Zustellung 14 Tage beansprucht.

In der folgenden Mail informiert Apple dann, ob eurer Anfrage nachgekommen wird

Wir erfüllen Ihre Anfrage gänzlich und gewähren Ihnen den Zugang zu personenbezogenen Daten Ihrer Person betreffend, die in einem entsprechenden Archivierungssystem gespeichert werden. Die beigefügte, passwortgeschützte Datei stellt Ihnen die Daten zur Verfügung, auf die Sie ansonsten in Ihrem Account keinen Zugriff haben. Zum besseren Verständnis haben wir außerdem eine Beschreibung der einzelnen Felder im Dokument beigefügt. Falls vorhanden, haben wir Informationen wie Kalender-, Mail- und iTunes-Inhalte etc. Ihres Accounts nicht miteinbezogen. Falls Sie iCloud nutzen werden Sie bemerken, dass wir extrem kurze Aufbewahrungsfristen bzgl. der Speicherung solcher Daten haben. Wir haben Ihnen alle Daten zur Verfügung gestellt, die uns zum Zeitpunkt der Bearbeitung Ihrer Anfrage in unserem System zugänglich waren.

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06. Nov 2013 um 18:10 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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