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Auch Suchdaten werden geöffnet

Neue EU-Vorgaben für Google: Android muss alternative KIs zulassen

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Die Europäische Kommission hat zwei verbindliche Maßnahmenpakete für Google beschlossen. Sie sollen konkurrierenden KI-Assistenten einen besseren Zugang zu Android ermöglichen und unabhängige Suchmaschinen mit Daten aus der Google-Suche versorgen.

Gemini 3

Nicht nur Gemini: Zukünftig sollen sich auch andere KIs nutzen lassen

Grundlage ist das Gesetz über digitale Märkte, das große Plattformbetreiber zu faireren Zugangsbedingungen verpflichtet. Die Entscheidungen legen fest, wie Google bereits geltende Verpflichtungen umsetzen muss.

Google darf eigene Gemini-KI nicht bevorzugen

Alternative KI-Assistenten können bislang nur eingeschränkt auf wichtige Funktionen von Android zugreifen. Google-eigene Dienste wie Gemini sind dagegen tief in das Betriebssystem eingebunden. Die Kommission sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für andere Anbieter. Dies ist relevant, da 60 Prozent der Smartphone-Nutzer in der Europäischen Union ein Android-Gerät verwenden.

Künftig sollen Nutzer ihren bevorzugten Assistenten mit einem eigenen Sprachbefehl starten können. Dienste anderer Anbieter dürfen außerdem Aufgaben in installierten Apps ausführen. Als Beispiele nennt die Kommission das Buchen eines Taxis, Antwortvorschläge in Chat-Apps und Fragen zu zuvor besuchten Orten.

Google muss bei der Umsetzung den Datenschutz, die Sicherheit der Geräte und die Stabilität des Betriebssystems gewährleisten. Die Änderungen sollen ab Juli 2027 für Nutzer verfügbar sein.

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KI-Vorgaben für Android: Die offizielle Infografik der Europäischen Kommission

Suchmaschinen bekommen Zugriff auf Google-Daten

Das zweite Maßnahmenpaket betrifft Daten, die Google durch die Nutzung seiner Suchmaschine in großem Umfang sammelt. Andere Suchanbieter sollen diese Informationen verwenden können, um ihre eigenen Ergebnisse zu verbessern. Auch KI-Chatbots mit integrierter Suchfunktion können unter bestimmten Voraussetzungen Zugang erhalten.

Google muss grundsätzlich dieselben Daten bereitstellen, die der Konzern zur Optimierung seiner eigenen Suche einsetzt. Personenbezogene Informationen sollen zuvor mit einem mehrstufigen Verfahren entfernt oder anonymisiert werden. Google darf außerdem prüfen, ob die Weitergabe an einen bestimmten Anbieter erhebliche Risiken für Datenschutz oder Cybersicherheit mit sich bringt.

Die Kommission legt darüber hinaus Regeln für die Preisberechnung und das Zugangsverfahren fest. Google darf für die Bereitstellung der Daten eine nach den Vorgaben berechnete Vergütung verlangen. Mit der Weitergabe an berechtigte Suchmaschinen muss der Konzern im Januar 2027 beginnen.

Die beiden Entscheidungen sind rechtlich bindend. Google kann sie zwar gerichtlich überprüfen lassen, muss die Vorgaben währenddessen aber nach festgelegten Fristen umsetzen.

16. Juli 2026 um 14:09 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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  • Liebes Google – Bitte öffnet alles und gebt alles weiter,
    aber: „Google muss bei der Umsetzung den Datenschutz, die Sicherheit der Geräte und die Stabilität des Betriebssystems gewährleisten.“

    Spannende Ansichten – die EU hat’s erstmal einfach, umsetzen muss es ja Google. Was digital sonst passieren würde, sehen wir ja.

    Irgendwann weis ich dann gar nicht mehr, wer welche Daten von mir hat, welche KI jetzt auf dem Smartphone arbeitet oder welches System sich auf welches Angebot bezieht… coole Entwicklung.

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