Externe Nutzer gegen Aufpreis
Netflix will Maßnahmen gegen Account-Sharing in Kürze ausweiten
Die von Netflix angekündigten Maßnahmen gegen die gemeinsame Nutzung von Konten rücken näher. Der Videodienst hat ja bereits im vergangenen Jahr angekündigt, dass er im Frühjahr 2023 damit beginnen will, diesbezüglich neue Wege zu beschreiten. Laut dem Wall Street Journal arbeitet man innerhalb von Netflix nun darauf hin, bereits früh im kommenden Jahr erste konkrete Maßnahmen einzuleiten.
Die Rede ist aktuell von einer Einführung entsprechender Restriktionen in den USA und es bleibt zunächst offen, ob die Maßnahmen erstmal auf das Heimatland von Netflix begrenzt bleiben, oder auch gleich in Europa in Kraft treten sollen.
Testlauf bereits seit vergangenem Sommer
Einen Testballon diesbezüglich hat Netflix bereits im vergangenen Sommer in ersten Regionen gestartet. So wurden Netflix-Abonnenten, die länger als zwei Wochen zusätzlich zu ihrem gewöhnlichen Nutzungsprofil auch von einem anderen Ort aus auf ihr Konto zugegriffen haben mithilfe von entsprechenden Hinweismeldungen dazu aufgefordert, für diese erweiterte Nutzung eine erhöhte Gebühr zu bezahlen.
Um sicher zu gehen, dass es sich hier nicht um eine rechtmäßige Nutzung durch den Inhaber des Netflix-Kontos handelt, wird zunächst die Möglichkeit angeboten, die Streaming-Session nach Eingabe eines Freischaltcodes fortzusetzen. Dieser wird an den tatsächlichen Kontoinhaber geschickt und muss innerhalb von 15 Minuten eingegeben werden.
Preis wohl knapp unter dem Werbefrei-Abo
Die Gebühren für die „Legalisierung“ des Account-Sharings sollen wohl knapp unter dem Preis für das werbefinanzierte, hierzulande 4,99 Euro teure Netflix-Abonnement liegen. Auf diese Weise lässt sich ein vorhandenes Netflix-Abo dann vermutlich um ein weiteres „Zuhause“ erweitern. Damit verbunden bleibt allerdings abzuwarten, wie genau Netflix die entsprechenden Nutzungsregeln dann definiert.
Aktuell gibt sich Netflix mit Blick auf seine Abonnements recht eindeutig und weist darauf hin, dass die Konten nur mit Personen geteilt werden dürfen, die gemeinsam im selben Haushalt leben. Um den Ort der Nutzung zu identifizieren, verwendet der Anbieter eigenen Angaben zufolge Informationen wie IP-Adressen, Geräte-IDs und Kontoaktivitäten der Geräte.