20% wollen ein Verbot
Kurz vor BGH-Entscheidung: Jeder Zweite für Dashcam-Pflicht
Ob eine Dashcam im Fahrzeug im „Fall der Fälle“ helfen kann, muss sich erst noch herausstellen. Zwar machte im vergangenen September ein erstes Urteil zur Beweisführung nach Verkehrsunfällen in Zivilprozessen Hoffnung, wie es um die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in laufenden Unfallhaftpflichtprozessen steht, wird jedoch erst in der kommenden Woche verhandelt.
Dann, am 10. April, widmet sich der Bundesgerichtshof der Sache VI ZR 233/17 und wird letztinstanzlich über einen Fall richten, der bereits vor dem Landgericht und dem Amtsgericht Magdeburg verhandelt wurde. Vor Gericht werden hier zwei Parteien aufeinandertreffen, die darüber streiten, ob eine existierende Dashcam-Aufzeichnung zur Beweisführung verwerten werden darf oder nicht. Die Vorinstanzen lehnten die Sichtung des Materials bislang ab.
Der Stand der Dinge:
Das Amtsgericht hat dem Kläger nur die Hälfte seines Gesamtschadens zugesprochen. Der Kläger habe für seine Behauptung, der Beklagte sei beim Abbiegen mit seinem Fahrzeug auf die vom Kläger genutzte Fahrspur geraten, keinen Beweis erbringen können. Die Zeugin, Beifahrerin des Klägers, habe nicht präzise sagen können, wo sich das Fahrzeug des Klägers zum Zeitpunkt der Kollision genau befunden habe. Der Sachverständige komme in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass aus technischer Sicht die Schilderungen beider Parteien zum Unfallhergang prinzipiell möglich seien. Dem Angebot des Klägers, die von ihm mit einer Dashcam gefertigten Bildaufnahmen zu verwerten, sei nicht nachzukommen gewesen. Die Berufung des Klägers hat das Berufungsgericht zurückgewiesen. Die Aufzeichnung verstoße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und unterliege einem Beweisverwertungsverbot. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Kläger sein Klagebegehren weiter.
Aus Anlass der bevorstehenden Verhandlung hat der Digitalverband Bitkom jetzt aktuelle Zahlen zum Thema vorgelegt. Nach Angaben der Lobby-Organisation positionieren sich die Deutschen klar. Der Einsatz von Dashcams wird weitgehend befürwortet, Bedenken in Sachen Datenschutz spielen, wenn überhaupt, eine untergeordnete Rolle.
Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage
- 8% geben an, bereits eine Dashcam zu besitzen.
- 13% wollen zukünftig eine Dashcam nutzen.
- 25% können sich den Einsatz vorstellen.
- 9% stehen eine Dashcam gänzlich abgeneigt gegenüber.
- 74% (2015: 67%) wünschen sich, dass Dashcam-Videos als juristische Beweismittel zugelassen werden.
- 57% (2015: 54%) denken, dass Dashcams den Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen.
- 47% (2015: 33%) ist für eine gesetzliche für Dashcam-Pflicht.
- 46% (2015: 32%) wünschen sich einen Dashcam-Standard in Neuwagen
- 45% (2015: 54%) finden, dass Dashcams eine Atmosphäre der Überwachung erzeugen.
- 32% (2015: 38%) finden Dashcam-Nutzer suspekt
- 31% (2015: 45%) fürchten das Fahrer vom Verkehr abgelenkt werden könnten.
- 20% (2015: 26%) unterstellen den Autokameras einen Eingriff in die Privatsphäre und fordern ein Verbot.
Wir nutzen die im vergangenen September ausführlich besprochene YI-Dashcam mit der Modellbezeichnung YI C10, die mit einem 10-Euro-Gutschein aktuell für nur 34 Euro angeboten wird und das von Anker unter dem Markenname ROAV vertriebene C1-Modell.