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Swatch ärgert Apple schon länger

Jobs-Ausspruch „One More Thing“: Keine Schutzansprüche für Apple

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In den Jahren, in denen der Apple-Gründer und mehrfache Unternehmenschef Steve Jobs die Medien-Veranstaltungen des Konzerns noch als perfektionistisch ausgearbeitete Ein-Mann-Show umsetzte, gehörte der Hinweis zum Ende der Veranstaltung zu den erwarteten Überraschungsmomenten.

One More Thing

Wenn sich die ersten Zuschauer unsicher fragten, ob die Präsentation schon an ihrem Ende angelangt sei, oder ob vielleicht doch noch mit einer Überraschung gerechnet werden könne, kündigte Jobs ein „One More Thing“ an und macht den kurzen Ausspruch damit zur Catchphrase seiner Keynote-Auftritte.

Dieser Meinung sind nicht nur hartgesottene Apple-Fans, auch der Konzern selbst sieht den Hinweis auf die eine, noch ausstehende Ankündigung als so eng mit Jobs verbunden, dass man gerichtlich gegen den Uhren-Fabrikanten Swatch vorging, um dessen Nutzung des Drei-Wort-Satzes unterbinden zu lassen. Ein Versuch, der in Großbritannien nun gescheitert ist.

Swatch ärgert Apple schon länger

Hier stellte ein Richter im laufenden Verfahren bereits am Montag fest, dass es Swatch mit dem eingereichten Markenantrag zwar darauf abgesehen haben könnte Apple zu ärgern, dies sei jedoch kein Grund dem Unternehmen zu verwehren den Ausspruch im Marketing für die eigenen Uhren zu nutzen.

Beide Konzerne behacken sich schon seit längerer Zeit was die Nutzung von Wortmarken und Trademarks angeht. 2015 versuchte Swatch zu verhindern, dass Apple seine Computeruhr „iWatch“ nennen könnte. 2017 stritten beide Unternehmen dann um den Slogan „Tick different“.

Der Schweizer Uhrenhersteller hatte den Slogan, der Apple-Beobachter umgehend an die bekannte „Think different“-Werbekampagne des Mac-Herstellers erinnerte, genutzt um die NFC-Bezahlfunktion seiner Armbanduhren zu bewerben und dürfte bereits damals gehofft haben, durch die von der Markenanmeldung provozierten Auseinandersetzungen mit Apple ein Mehr an medialer Aufmerksamkeit für sich verbuchen zu können. Gleiches gilt für die jetzt erfolgreich beantragte Nutzung des „One More Thing“-Ausspruchs.

30. Mrz 2021 um 14:36 Uhr von Nicolas Fehler gefunden?


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