Neues Angebot der Bundesnetzagentur
Internet-Grundversorgung: Neues Online-Tool prüft Versorgung
Die Bundesnetzagentur stellt ab sofort ein neues Online-Werkzeug bereit, mit dem Verbraucher prüfen können, ob an ihrer Adresse die gesetzlich festgelegte Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten erreicht wird. Das Angebot ist Teil der Marktüberwachung der Behörde und richtet sich an Haushalte, die vermuten, nicht ausreichend mit Internet versorgt zu sein.
Die Web-Anwendung basiert auf einer interaktiven Karte, die Deutschland in Rasterzellen von jeweils 100 mal 100 Metern unterteilt. Nutzer können ihre Adresse eingeben und erhalten anschließend eine Einschätzung, ob an diesem Standort grundsätzlich eine Mindestversorgung mit Internetzugang und Sprachdiensten verfügbar sein sollte.
Die aktuell geltenden Mindestwerte liegen bei 15 Megabit pro Sekunde im Download und 5 Megabit pro Sekunde im Upload. Die maximale Verzögerung der Datenübertragung beträgt 150 Millisekunden. Diese Werte wurden Ende 2024 angehoben, nachdem der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung zugestimmt hatte. Zuvor lag die Mindestgeschwindigkeit beim Download bei 10 Megabit pro Sekunde und beim Upload bei 1,7 Megabit pro Sekunde.
Adresssuche zeigt mögliche Versorgungslücken
Die neue Web-Anwendung wertet verschiedene Versorgungsdaten aus, darunter Informationen zu leitungsgebundenen Anschlüssen und Mobilfunknetzen. Auf dieser Grundlage wird für jede Rasterzelle angezeigt, ob alle Haushalte potenziell mit der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversorgung erreicht werden können.
Die Darstellung erfolgt farblich. Grün markierte Bereiche zeigen eine potenzielle Versorgung an. Rot gekennzeichnete Zellen weisen auf mögliche Versorgungslücken hin. Satellitenverbindungen werden in der aktuellen Testversion noch nicht berücksichtigt.
Breitbandmessung: Ebenfalls von der Bundesnetzagentur bereitgestellt
Das Tool liefert jedoch keine verbindliche Feststellung einer Unterversorgung. Es dient zunächst als Orientierung. Wer an seinem Wohnort tatsächlich nicht über die erforderliche Mindestbandbreite verfügt, kann über ein verlinktes Kontaktformular direkt mit der Bundesnetzagentur Kontakt aufnehmen. Erst danach prüft die Behörde den Einzelfall und kann gegebenenfalls Anbieter verpflichten, einen entsprechenden Anschluss bereitzustellen.
Der Rechtsanspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten besteht in Deutschland seit Dezember 2021. Er soll sicherstellen, dass alle Haushalte Zugang zu grundlegender digitaler Kommunikation und Internetdiensten haben.


Da explizit mittlerweile jede Versorgungstechnik herangezogen wird, ist theoretisch niemand Unterversorgt. Wenn nicht über Mobilfunk dann mindestens über Satellit ( Starlink ). Dann stehen nur noch die 35€ die als Grenze angesetzt wurden im Raum. Wenn mich nicht alles täuscht kostet Starlink immer noch 50€ im Monat plus Strom für die Schüssel. Also wenig Nutzen für die, die am alten Klingeldraht hängen und nur ungern Amerikanischen Weltraumschrott fördern wollen.
Vor etwa 10 Jahren hatte ich in meiner Wohnung nur 6 MBit. Im Dorf wurde ausgebaut, überall wo es langsamer als 16 MBit war. Ich fragte bei der Gemeinde nach, wann es denn bei mir so weit sei? Antwort, in der Straße läge 100 MBit Kabeldeutschland (mittlerweile Vodafone). Also sei ich versorgt. Meine Antwort war, man müsse über 2 Grundstücke ein Kabel legen, damit ich zum Kabeldeutschland Anschluß käme und bei mir nur Zweidraht läge. Ich solle Vodafone anfragen. Vodafone rief mehrere 10.000 Euro auf den Plan, man müsse ja Tiefbau betreiben. Aussichtslos für mich als Mieter.
Ein halbes Jahr später hatte ich trotzdem VDSL 50 Verfügbarkeit an meinem Anschluß und ich hab sofort gebucht.
Fazit: Man ist versorgt, obwohl man nicht versorgt ist. Fällt also aus der Statistik raus. Egal wie man es dreht, glaube nicht, daß man was bewerkstelligen kann.
Starlink kostet der kleine Tarif 29€ für 100.000er Leitung.
Hardware gibt es kostenlos dazu.
Stromverbrauch der Schüssel ca 35 Watt, im Winter wenn die Heizung an ist sind es rund 100 Watt.
Dann liegt das ja unter der Grenze von 35€ und da Starlink praktisch überall verfügbar ist, ist keiner mehr unterversorgt. Da hat man mit dem Recht auf schnelles Internet die deutschen Telekommunikationsanbieter ordentlich zurechtgewiesen, nicht.
Unabhängig meiner Meinung über den Chef von Starlink, finde ich Starlink von der Performance her sehr gut. Zuverlässigkeit ist ebenfalls gegeben. Die Smartphone-Software zur Konfiguration und Einstellung ist auch klasse. Das Produkt ist. gut.
Wenn ich nur noch von Unternehmen konsumieren würde, deren Vorstand ich super finde, wäre es bei mir nur sehr leer, sondern müsste auch frieren und hungern.
Ist es auch eine Versorgungslücke wenn keinerlei Wettbewerb existiert, weil es nur einen Anbieter gibt?
Nein
15 Megabit pro Sekunde im Download und 5 Megabit pro Sekunde im Upload ist viel zu wenig. Wer legt denn solche Werte fest?
4k Streaming, Videokonferenzen, etc. bei 2 Personen kannst das schon vergessen.
Artikel: „Neues Online-Tool prüft Versorgung“. Was ich lese: „237 ungelesene Mails“
Alles Spam….ist bei mir auch so von ca 100 mails am tag sind vielleicht 10 die kein spam sind und 9 von den 10 sind newsletter…..
Auf deiner privaten Mailadresse? Dann solltest du mal den Anbieter wechseln. Ich habe de facto fast keinen Spam, eine Mail pro Monat maximal.
iFun dürfte von allen möglichen Firmen und Entwicklern den jeweiligen Newsletter abonniert haben. Da kommt dann jeden Tag schon einiges zusammen.
Was bedeuten denn die überwiegenden Grau-Bereiche? Keine vorliegenden Informationen?
Ich bin erschüttert darüber, dass es selbst in Großstädten wie Hamburg noch etliche Stadtteile mit rosa Flecken gibt. 15 Mbit/s im Downstream reichen für 4K Streaming nur unter Umständen ganz knapp aus, abhängig vom Anbieter, dessen Kompression und Puffer im Endgerät.
Früher waren es mal die Straßen und die Schulen die wichtig waren……..
An alle, die hier mit 4K-Streaming kommen: Bei diesen Werten handelt es sich um Mindestversorgung! 4K-Streaming ist mit Sicherheit nicht Mindestversorgung.
Zitat Verbraucherzentrale: In Deutschland besteht ein gesetzliches Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet, das Haushalten und Unternehmen eine Teilhabe am digitalen Leben sichert. Seit Anfang 2025 gelten Mindestanforderungen von 15 Mbit/s im Download, 5 Mbit/s im Upload und einer Latenz von maximal 150 Millisekunden. Dies ist über die Bundesnetzagentur einklagbar, wenn keine andere Versorgung vorhanden ist.
Aber für die, bei denen die Aufmerksamkeitsspanne nur für die Überschrift reicht…, ach, lassen wir das.
Mach doch 3 Mbit pro Sekunde
Das ist so niederschwellig, das wird überall erreicht.
Bei den heutigen Inhalten die geladen werden müssen ist ja ein Esel im Mittelalter Schneller gewesen
Laut der Mobilfunk-Monitoring Karte der Bundesnetzagentur ist unser Dorf von Vodafone komplett mit 5G versorgt. Theoretisch. In Wirklichkeit ist im Haus mit Ach und Krach ein Balken 4G empfangbar und die Sprachqualität miserabel, egal in welchem Raum man ist. (Und „nein“, wir wohnen nicht in einem Bunker).
Nach einem Anruf bei Vodafone erfahren wir „das mit dem 5G gilt nur draußen“. Ich werde also mein Homeoffice im Garten einrichten müssen, damit ich arbeiten kann.
Wer nun glaubt der zahnlose Tiger „Bundesnetzagentur“ würde da IRGENDWAS unternehmen: Fehlanzeige. Egal ob bei Glasfaser oder Mobilfunk, die monitoren vielleicht den Markt, greifen aber nicht ein. Schon gar nicht wenn die Telekom im Spiel ist.